Amitelo AG setzt sich gegen Behauptungen des ZDF zu Wehr
Zürich/Frankfurt am Main, 11. April 2007. Die an der Frankfurter Börse gelistete Amitelo AG hat sich abermals zu den gestern in der ZDF-Sendung „Frontal 21“ erhobenen Vorwürfen gegen das Unternehmen geäußert.
Das ZDF hatte berichtet, das Büro der Amitelo AG in Zürich sei „unbesetzt“ vorgefunden worden. Hierzu hatte Amitelo dem ZDF schon am 2. April schriftlich erklärt, dass die Amitelo AG kein operatives Unternehmen sei und lediglich eine Holdingfunktion besitzt. Folglich muss das Büro auch nicht ständig besetzt sein. Allerdings arbeiten auch in Zürich regelmäßig zwei Mitarbeiter.
Das ZDF hat ferner behauptet, dass sich in der spanischen Enklave Ceuta „nach Amitelo-Angaben“ die operative Zentrale und das Technikzentrum befinden. Diese Behauptungen sind unwahr. Die Amitelo AG hat das ZDF am 2. April vielmehr darüber informiert, dass die Amitelo Technology SL über ein Entwicklungszentrum in Tanger/Marokko (nicht in Ceuta) verfüge. Weiterhin wurde in dem Schreiben die Amitelo International Ceuta SL ausdrücklich als Holdinggesellschaft und gerade nicht als „operative Zentrale“ bezeichnet. Die Amitelo International Ceuta SL beschäftigt als reine Holding derzeit drei Mitarbeiter.
Außerdem hieß es in dem „Bericht“ des ZDF, die in Spanien ansässige Amitelo Wireless erinnere eher an eine Garagenfirma als an ein Hightech-Unternehmen. Die in diesem Zusammenhang gezeigten Bilder wurden in der Werkstatt des Unternehmens gedreht – hier werden Antennen getestet. Derartige Bilder hätten vermutlich auch bei jedem anderen Telekommunikationsunternehmen entstehen können. Die Unterlegung von Bildern aus einem Testraum mit dem eben zitierten Kommentar bewertet Amitelo als tendenziöse, den wahren Sachverhalt grob verfälschende Berichterstattung.
Das ZDF hat weiterhin behauptet, ein „Amitelo-Mann“ in dem gezeigten Testraum habe dem als Besitzer eines großen Hotels getarnten ZDF-Team mitgeteilt, er könne diesem im Moment keine Telefonanlage verkaufen. Man habe Probleme mit der Technik. Diese Angaben sind zumindest grob verfälschend. Die Amitelo AG liefert gar keine klassischen Telefonanlagen für Hotels mit Nebenstellen in jedem Hotelzimmer. Vielmehr liefert Amitelo Breitbandanschlüsse sowie Gesprächsvermittlungen über IP-Verbindungen. Das ZDF hat also bei einem Werkstatt-Mitarbeiter ein Produkt nachgefragt, welches Amitelo gar nicht anbietet.
Unter Berufung auf die ehemalige Mitarbeiterin Viktoria Anzola hat das ZDF zudem behauptet, es seien von Amitelo in Kolumbien „keine Verträge geschlossen“ worden. Diese Behauptung ist unwahr. Dem ZDF ist bereits am 2. April unmissverständlich klar gemacht worden, dass die Amitelo Carrier SL einen Vertrag mit einem kolumbianischen Unternehmen abgeschlossen hat.
In dem ZDF-„Bericht“ hieß es weiterhin, „die Leiter“ einer übernommenen kanadischen Firma hätten Amitelo „auf umgerechnet fast 45 Millionen Euro Schadensersatz unter anderem wegen falscher Pressemeldungen und Täuschung der Aktionäre“ verklagt. Diese Behauptung ist unzutreffend. Wie Amitelo dem ZDF bereits am 2. April mitgeteilt hat, behauptet zwar eine Person die Existenz einer solchen Klage. Eine solche ist allerdings bis heute weder der Amitelo AG noch der Amitelo International SL zugestellt worden. Es darf in diesem Zusammenhang auch bezweifelt werden, ob die vom ZDF in Bezug genommenen „Leiter“ der kanadischen Firma überhaupt in der Lage wären, vor der Zustellung der Klage den fälligen Prozesskostenvorschuss zu zahlen. Aus diesem Grund ist es auch unwahr, dass Amitelo gegenüber dem ZDF „den Rechtsstreit bestätigt“ habe.
Das ZDF behauptete außerdem, das Bankhaus Lampe gebe keine Kaufempfehlung mehr für die Amitelo AG ab. Wahr ist, dass nach tendenziösen Behauptungen des ZDF-Journalisten Klar im Rahmen von dessen Besuch bei dem Bankhaus Lampe die Bank die Coverage zur Amitelo AG eingestellt hat.
Schließlich wurde in dem ZDF-Bericht ausgeführt, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation in Aktien der Amitelo AG durchführe. Dazu erklärte Amitelo, dass der Gesellschaft weder eine Anfrage noch ein Auskunftsersuchen der BaFin vorliege. Im Übrigen sei es aber die Aufgabe der BaFin, bei entsprechenden Anhaltspunkten dem Verdacht der Marktmanipulation nachzugehen, auch wenn sich diese letztlich als unbegründet erweisen. Derartige Untersuchungen seien alltäglicher und wichtiger Bestandteil der Arbeit der BaFin und kein Grund für eine sensationslüsterne Berichterstattung.
Insgesamt bewertet die Amitelo AG die Berichterstattung in „Frontal 21“ als in hohem Maße unseriös und unqualifiziert. Statt eine bereits bestehende „Seriositätsprüfung“ für Unternehmen im „entry standard“ zu fordern, sei es wohl eher angebracht, die Seriosität der Redaktion von „Frontal 21“ und seines Journalisten Klar einmal näher zu beleuchten. Die notwendigen rechtlichen Schritte gegen den Journalisten Klar und die öffentlich-rechtliche Sendeanstalt würden sorgfältig geprüft, erklärte Amitelo. Dabei müsse besonders der in Folge der Falschberichterstattung entstandene und entstehende Schaden berücksichtigt werden.
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