Grinch
: Dabei hat der immer den halben Tag frei...
und wie mir gestern abend ein betrunkener Studiendirektor im Ruhestand erklärte (wie bei Lehrern üblich musste ich ihn nichtmal danach fragen) verdient der beeeeeeeeeestiiiiiiiiiimmt total viel Geld!
----------- Hier wird gegessen was auf die Visage kommt!
Kalli2003
: weicht nicht vom Thema ab!! ICH HAB RECHT!!
In der Urteilsbegründung heißt es: „Die von dem Kläger entworfene Briefmarke hat den urheberrechtlichen Schutz, den sie zunächst als bloßer Entwurf besaß (§ 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Urheberrechtsgesetz), durch die Aufnahme im Amtsblatt des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen gemäß § 5 Abs. 1 UrhG verloren.“ Entsprechend diesem Urteil sind deutsche Briefmarken als amtliche Werkegemeinfrei, also ohne urheberrechtlichen Schutz und können von jedermann beliebig genutzt werden, soweit dem nicht die einschlägigen Vorschriften des Strafrechts (§§ 148, 149 StGB) entgegenstehen (so auch von Ungern-Sternberg, GRUR 1977, 768).
das kann doch nicht wahr sein *kopfschüttel*
jetzt werden sogar Postings gelöscht, deren Legalität im Text beschrieben ist. Liest diese ly eigentlich auch mal oder drückt die nur Knöppe??
@ly; ich dachte, da bestand ein Deal zwischen Dir, mir und JP. Scheinst kein sonderlich gutes Gedächtnis zu haben?!