Der Begriff "verschollen" ist ein Adjektiv, also weder ein Verb noch ein Adverb. Eine Person ist verschollen oder gilt als verschollen. Die häufig anzutreffende Formulierung: "in Auschwitz verschollen" ist deshalb sprachlich falsch. Es gibt kein Präsens: man kann nicht verschollen, verschellen oder ähnliches. Etwas anderes wäre: in Auschwitz verschwunden. Verschwinden ist in der Tat möglich, meint jedoch etwas anderes.
Aber:
verschollen: Das Adjektiv ist eigentlich das 2. Partizip des wenig gebräuchlichen starken Verbs verschallen »verklingen« (vgl. den Artikel Schall). Es bedeutet also eigentlich »verhallt, verklungen« und gilt seit dem Ende des 18. Jh.s als gerichtlicher Ausdruck: Verschollen ist, von wem man seit langem nichts mehr gehört hat und wer sich auf wiederholte öffentliche Aufforderung nicht meldet.
[Quelle: DUDEN - Das Herkunftswörterbuch]
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Apfelbaumpflanzer
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