Einladung zur ordentlichen Generalversammlung Montag, den 12. April 2010, 10.45 Uhr, auf dem Notariat Zürich-Altstadt, Talstrasse 11, 8001 Zürich
Traktanden
1. Konstituierung der Generalversammlung
2. Jahresrechnung 2009, Bericht der Revisionsstelle
Antrag Verwaltungsrat: Die Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 2009 sei zu genehmigen.
3. Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses
Antrag Verwaltungsrat: Das Bilanzergebnis 2009 sei auf neue Rechnung vorzutragen.
4. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates
Antrag Verwaltungsrat: Dem Verwaltungsrat sei für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Verwaltungsrates
Antrag Verwaltungsrat: Es seien die Mitglieder des Verwaltungsrates für die Amtsdauer von einem Jahr zu wieder zu wählen.
6. Wahl der Revisionsstelle
Antrag Verwaltungsrat: Es sei die Ferax Treuhand AG, Zürich für die Amtsdauer von einem Jahr wieder zu wählen.
7. Ordentliche Kapitalerhöhung
Der Verwaltungsrat beantragt eine ordentliche Kapitalerhöhung um CHF 800'000.- unter folgenden Bedingungen:
a) Erhöhungsbetrag: Fr. 800'000,-
b) Darauf zu leistende Einlagen: 100%
c) Anzahl, Nennwert und Art der neuen Aktien: 80'000’000 Inhaberaktien zu Fr. 0.01
d) Vorrechte einzelner Kategorien: keine
e) Ausgabebetrag: CHF 0.01
f) Beginn der Dividendenberechtigung: 1. Januar 2011
g) Art der Einlagen: durch Sacheinlage von 100 Aktien der ALF Group Singapore Pte Ltd im Wert von CHF 800'000,-, für 80'000'000 Inhaberaktien zu CHF 0.01
h) Bezugsrechte: Die Bezugsrechte der bisherigen Aktionäre werden ausgeschlossen.
8. Genehmigte Kapitalerhöhung
Der Verwaltungsrat beantragt die Schaffung von genehmigtem Kapital im Betrag von CHF 325'000,-- unter folgenden Bedingungen:
a) Maximalbetrag: Fr. 325'000.--
b) Darauf zu leistende Einlagen: 100%
c) Anzahl, Nennwert und Art der neuen Aktien:
höchstens 32’500'000 Inhaberaktien zu Fr. 0.01
d) Vorrechte einzelner Kategorien: keine
e) Ausgabebetrag: vom Verwaltungsrat bei der Ausgabe festzulegen
f) Beginn der Dividendenberechtigung: vom Verwaltungsrat festzulegen
g) Art der Einlagen: vom Verwaltungsrat festzulegen
h) Bezugsrechte: Der Verwaltungsrat ist berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschliessen und Dritten zuzuweisen, wenn solche neuen Aktien (1) für die Übernahme von Unternehmen durch Aktientausch, (2) zur Finanzierung des Erwerbes von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen oder von neuen Investitionsvorhaben der Gesellschaft oder (3) für die Beteiligung von Mitarbeitern verwendet werden sollen. Akten, für welche Bezugsrechte nicht ausgeübt werden, sind interessierten Aktionären oder Dritten zuzuteilen.
9. Statutenänderung Genehmigtes Kapital
Der Verwaltungsrat beantragt, die Statuten durch folgenden neuen Art. 3a zu ergänzen:
„Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis zum 12. März 2012 das Aktienkapital im Maximalbetrag von Fr. 325'000.00 durch Ausgabe von höchstens 32'500’000 vollständig zu liberierenden Inhaberaktien mit einem Nennwert von je Fr. 0.01 zu erhöhen. Erhöhungen auf dem Wege der Festübernahme sowie Erhöhungen in Teilbeträgen sind gestattet. Der jeweilige Ausgabebetrag, der Zeitpunkt der Dividendenberechtigung und die Art der Einlagen werden vom Verwaltungsrat bestimmt.
Der Verwaltungsrat ist berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschliessen und Dritten zuzuweisen, wenn solche neuen Aktien (1) für die Übernahme von Unternehmen durch Aktientausch, (2) zur Finanzierung des Erwerbes von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen oder von neuen Investitionsvorhaben der Gesellschaft oder (3) für die Beteiligung von Mitarbeitern verwendet werden sollen. Akten, für welche Bezugsrechte nicht ausgeübt werden, sind interessierten Aktionären oder Dritten zuzuteilen.“
10. Statutenänderung Firma und Zweck
Der Verwaltungsrat beantragt die Firma der Gesellschaft in ALF Group Holdings AG zu ändern und damit Art. 1 der Statuten wie folgt anzupassen:
„Unter der Firma ALF Group Holdings AG besteht mit Sitz in Baar, ZG, auf unbestimmte Dauer eine Aktiengesellschaft gemäss Art. 620 ff. OR.“
Der Verwaltungsrat beantragt den Zweck der Gesellschaft zu ändern und damit Art. 2 der Statuten wie folgt anzupassen:
„Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie die Veräusserung von Beteiligungen an Unternehmen.
Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Zutrittskarten
Die Aktionäre, die an der Generalversammlung teilnehmen, oder sich vertreten lassen wollen, können die Zutrittskarte bei Dr. Martin Grossmann, Seefeldstrasse 45, 8032 Zürich, schriftlich anfordern. Eingang bis 6. April 2010, unter Beilage einer gehörig unterzeichneten Depotbankbescheinigung über den Besitz der Aktien mit Angabe der Anzahl der Aktien. Personen ohne Zutrittskarten haben keine Teilnahmeberechtigung.
Vollmachtserteilung
Vertreter von Aktionären haben die Originalzutrittskarte des vertretenden Aktionärs, eine schriftliche Vollmacht des vertretenen Aktionärs sowie eine Depotbankbescheinigung über ihre eigenen Aktien vorzuweisen. Vertretung ist nur durch andere Aktionäre möglich.
Depotvertreter
Die dem Schweizerischen Bankengesetz unterstellten Institute sowie gewerbemässige Vermögensverwalter sind verpflichtet, der Gesellschaft bis spätestens 6. April 2010 Anzahl, Nennwert und Nummer der Zutrittskarte der von ihnen vertretenen Aktien bekanntzugeben.
|