...das erinnert mich an die Lieblingsfrage bei der Einstellung eines Bilanzbuchhalters: Was ist der Unterschied zwischen einer Rückstellung und einer Rücklage?
Nochmal zur Klarstellung für alle: Die Sonderdividende heißt zwar Sonderdividende, wird aber sowohl bilanziell wie auch steuerlich als ganz normale Dividende behandelt. Da sie zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses 31.12.2022 beschlossen sein wird, wird sie im Abschluss von VW zum 31.12.2022 als Verbindlichkeit gegenüber Aktionären ausgewiesen. Dividenden sind Gewinnverwendung, genauer gesagt: sie mindern das Eigenkapital, aber nicht den Gewinnausweis.
Man sollte sich überlegen, was man will. Für Privatanleger gilt: Die Kapitalerträge aus der Dividende (zu versteuern mit 26,375% - eventuell noch Kichensteuer obendrauf) können nicht mit Verlusten aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Wer also die Absicht hat, im Jahr 2023 den Ertrag aus der Sonderdividende mit realisierten Verlusten zu verrechnen (und dafür sollte es bei den meisten Aktionären ja zur Zeit reichlich Gelegenheit geben), der sollte cum-Dividende verkaufen und ex-Dividende zurückkaufen, wenn er denn noch VW-Aktien haben möchte. Natürlich gibt es keine Garantie, dass der Abschlag ex-Dividende genau die Dividemde ausmacht, aber so einigermaßen sollte das passen. Des Weiteren ist zu bedenken, dass beim Verkauf natürlich auch der bisherige Buchgewinn/-verlust realisiert wird. Wer ein paar Kapitalerträge verkraften kann, (z.B. zur Ausnutzung von Freibeträgen), ist dagegen mit der Dividende fein raus, weil er nicht einmal verkaufen muss, um Erträge zu realisieren.
Insgesamt ist es vielleicht hilfreich, sich nochmal den Hintergrund der Sonderdividende klarzumachen: Die Großaktionäre (insbesondere die Familien Porsche/Piech) bezahlen mit der Ausschüttung einen guten Teil der Porsche-Aktien, die sie beim IPO erworben haben. Und der Clou dabei ist, dass die Großaktionäre so gut wie keine Steuern auf die Dividende zahlen, weil sie die Aktien in Kapital-Beteiligungsgesellschaften halten und die Dividende dort nach §8b KStG steuerfrei ist, solange nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet wird. Und durch die Reinvestion in Porsche-Aktien wird das verhindert. Die ganze Aktion dient also dazu, die Perle Porsche aus dem VW-Konzern herauszulösen und diese weitgehend wieder in den Besitz der Familien Porsche/Piech zu bringen.
Die Privatanleger sind dagegen die Gelackmeierten: Sie müssen die hohe Sonderdividende versteuern und können - wenn sie es denn wollen - nur den um die Kapitalertragsteuer geminderten Betrag in Porsche investieren. Oder sie lassen es - dann fährt Porsche in Zukunft aber ohne sie.
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