Das Bundesverfassungsgericht wird sein Urteil in dieser Sache am nächsten Dienstag, den 09.03. um 10.00 Uhr verkünden. Es ist tatsächlich so, dass die meisten Experten davon ausgehen, dass das höchste deutsche Gericht die Steuer kippt, weil der Grundsatz von der Gleichmäßigkeit der Besteuerung verletzt ist. Grund: Nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft wird die Spekusteuer von gerade 10% der Steuerpflichtigen tatsächlich auch bezahlt. Das Finanzamt hat wegen des Bankgeheimnisses praktisch keine Möglichkeit, diese Steuerpflicht durchzusetzen. Deshalb hatte schon der Bundesfinanzhof die Verfassungsmäßigkeit der Steuer angezweifelt und die Sache nach Karlsruhe gegeben. Die Erhebung der Steuer durch die Finanzämter wurde desegen bereits letztes Jahr ausgesetzt. Das gilt unter Kennern als ein sicheres Zeichen, dass selbst das Finanzministerium die Spekusteuer intern abgeschrieben hat.
Wie gesagt, die Chancen stehen sehr gut, dass die Spekusteuer alsbald der Geschichte angehört. Es bleibt freilich ein Restrisiko von 10%, dass das Verfassungsgericht doch anders entscheidet. Warten wir also den nächsten Dienstag ab.
J.R.
|