.. wohl wahr !
Zumal wenn man sich den Rest nach den Zahlen genauer anschaut !! 1.1 finde ich beachtlich !!
Na mal sehen welche Überraschungen (positiv oder negativ) uns noch erwarten ....
Teil des Jahresabschlusses vom 08.04.11, veröffentlicht am 04.05.11 im Elektr. Bundesanzeiger
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
I. Bilanzierungsmethoden
1. Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den zur Zeit vorliegenden Unterlagen der Gesellschaft nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Der Geschäftsführer geht jedoch davon aus, dass die Unterlagen nicht vollständig sind und sich der Jahresabschluss insoweit ändern wird. Es handelt sich um einen vorläufigen Abschluss.
2. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
3. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
4. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.
5. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
|