auf einen der hier stunk macht,können wir gerne verzichten!aber nur noch mal für dich,damit du weisst was auf der HV passiert:
RICH Aktiengesellschaft München ISIN DE 000A0Q9LA4 Wertpapierkennnummer A0Q9LA Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 28. Juni 2011, um 10:00 Uhr (MESZ), in den Räumen der Gesellschaft in 80331 München, Heiliggeiststraße 1. Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 28. Juni 2011, um 10:00 Uhr (MESZ) in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Heiliggeiststraße 1 in 80331 München. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 für das Geschäftsjahr 2010 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 gebilligt und damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Der Jahresabschluss und der Bericht des Aufsichtsrats sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es einer Beschlussfassung der Hauptversammlung bedarf. 2. Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem einzigen Mitglied des Vorstands, das im Geschäftsjahr 2010 amtiert hat, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 3. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Aufsichtsrates, die im Geschäftsjahr 2010 amtiert haben, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 der Satzung erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats für jedes Geschäftsjahr eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung, über deren Höhe die Hauptversammlung entscheidet. Nach § 14 Abs. 3 Satz 1 der Satzung erhalten während eines Geschäftsjahrs bestellte Mitglieder des Aufsichtsrats nur den Teil der festgelegten Jahresvergütung, welcher der Dauer ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat der Gesellschaft entspricht.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:
Die Höhe der von der Hauptversammlung vom 18. Januar 2011 gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 der Satzung zu gewährenden jährlichen Vergütung beträgt für das Geschäftsjahr 2011 EUR 2.000. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, der Stellvertreter das Eineinhalbfache des vorgenannten Betrags. Die von der Hauptversammlung vom 18. Januar 2011 gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten nur denjenigen Anteil der vorgenannten Beträge, welcher der Dauer ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2011 entspricht. usw.....
|