acker
: Ein Vertrauensbeweis wäre auch mal ein Insiderkauf
,nachdem VV Jacken seine Anteile in 2005 zu 8 Euro verkauft hat,wäre es toll wenn von Unternehmensseite die Insider mal wieder ein Signal setzen würden.
bin noch nicht allzulange auf dem Ariva-Forum. Vor kurzem noch hat sich das von euch zu fluxx (mein EK 5,83) viel positiver angehört! Dachte mit dem Eintritt bei den Engländern, und der anstehenden voraussichtlich positiven Rechtsentscheidung wäre auch der Weg in Richtung 2-stelliger Kurse geebnet. Warum jetzt so düster? - oder bring ich da was durcheinander?
Danke für eure Aufklärung im Voraus. Liebe Grüße jump
Ich verstehe die ganze Aufregung nicht wirklich. Das Fluxx mit den Zahlen von 2006 natürlich nicht glänzen kann ist doch klar. Vielmehr sind doch die Aussichten für 2007,... entscheidend. Und da sieht es doch ganz gut aus. Die Gerichte werden aller voraussicht nach positiv urteilen. Zudem möchte Fluxx sicht stärker auf Sportwetten im In- und Ausland konzentrieren. Und gerade hierbei ist das Urteil über den freien Dienstleistungsverkehr am 6. März wegweisend.
Stuttgart Verbot von Sportwetten-Vermittlung aufgehoben
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat ein Verbot zur gewerblichen Vermittlung von Oddset-Sportwetten aufgehoben. Die Richter kritisierten zudem das Regierungspräsidium für seine Arbeit. Der Kläger mit einer Stuttgarter Wettannahmestelle darf nun weiter Wetten annehmen und an eine Thüringer Firma weiterleiten.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Firma im thüringischen Gera eine Gewerbeerlaubnis von einem Hoheitsträger in der früheren DDR hatte (Az.: 5 K 4532/04).
Die Stadt Stuttgart hatte dem betroffenen Unternehmer die Veranstaltung von Sportwetten unter Strafandrohung untersagt und sich dabei auf das baden-württembergische Polizeigesetz berufen. Dagegen hatte der Unternehmer Widerspruch beim Regierungspräsidium eingelegt und sich unter anderem auf die nach dem Grundgesetz geschützte Berufsfreiheit berufen.
Der Richter der 5. Kammer kritisierte, dass das Regierungspräsidium in dem Widerspruchsbescheid bis ins Detail ein Rechtsgutachten der Staatlichen Toto- und Lotto GmbH Baden-Württemberg übernommen hatte. Damit habe sich die Behörde von vornherein einseitig festgelegt und zu Gunsten des staatlichen Wettmonopols Partei genommen.
Gericht: Keine objektive Gewichtung der Interessen Zudem beanstandete der Richter, dass in der Ablehnung des Widerspruchs eine objektive Gewichtung der widerstreitenden Interessen fehle. Auch eine zutreffende rechtliche Beurteilung der Einwände des Unternehmers sei nicht getroffen worden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2006 entschieden, dass das staatliche Sportwettenmonopol verfassungswidrig ist. Das Verwaltungsgericht warf dem Regierungspräsidium vor, in dem Bescheid vom November 2004 die Rechtmäßigkeit des Monopols nicht in Frage gestellt zu haben. Die Berufung gegen das Urteil ist nur möglich, wenn sie vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim zugelassen wird. Quelle:www.swr.de
Danke für eure Stellungnahmen. Allerdings ist bis 15,50 noch ein sehr weiter Weg wie ich finde. Wenn wir dort angekommen sind schick ich dir Blumen :-) ...und bei 40,00 verneige ich mich vor dir! Warten wirs ab.