1.) 10.800 und bis zu drei Jahre Haft für die Nutzung von einem Fahrstuhl
Eine Frau aus Deutschland ist in Österreich wegen wiederholten Bruchs ihrer Quarantäne zu 10.800 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Die Anklage fordert jedoch weiter eine Haftstrafe auf Bewährung und meldete nach dem Urteil am Landgericht Innsbruck Berufung an, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Wien sagte. Die 54-Jährige, die in Schwaz im Bundesland Tirol lebt, war im April positiv auf das Coronavirus getestet worden und hatte einen Bescheid über ihre Heimquarantäne bekommen. In den Tagen darauf ging sie jedoch einkaufen, benutzte den Fahrstuhl im Haus - die Polizei nahm die Frau schließlich fest und brachte sie ins Gefängnis. Das Landgericht Innsbruck verurteilte die 54-Jährige wegen der fahrlässigen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten. Nach österreichischem Recht sind dafür bis zu drei Jahre Haft möglich.
2.) 3.600 und neun Monaten Haft auf Bewährung für die fahrlässige Tötung von einem Kind
Eine Lehrerin ist in Düsseldorf zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil sie bei einem Verkehrsunfall eine neunjährige Schülerin ihrer Schule getötet hat. Sie haben nur auf Rechts-vor-links geachtet, sonst hätten sie das Kind gesehen, sagte der Richter des Amtsgerichts am Mittwoch und sprach die Frau wegen fahrlässiger Tötung schuldig. Die Spurenlage spricht zudem dafür, dass sie ungebremst über das Kind hinweg gefahren sind. Die seit dem Unfall dienstunfähige Lehrerin muss zudem 3600 Euro zahlen.
|