http://elector-angebot.de/elector_ma/pdf/...asserstandsmeldung_03.pdfElector GmbH
Berlin
Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1
des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Die Elector GmbH, Berlin (die „Bieterin“) hat am 10. Mai 2016 die
Angebotsunterlage für ihr Pflichtangebot an die Aktionäre der Clere AG, Bad
Oeynhausen, zum Erwerb der von ihnen gehaltenen nennwertlosen, auf den Inhaber
lautenden Stückaktien der Clere AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital
von je EUR 1,00 (ISIN DE000A2AA402 / WKN A2A A40) (die „Clere-Aktien“) gegen
Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 25,50 je Clere-Aktie (das
„Pflichtangebot“) veröffentlicht. Die Angebotsunterlage ist im Internet unter
http://www.elector-angebot.de abrufbar. Die Frist für die Annahme des vorgenannten
Angebots endet am 7. Juni 2016, 24.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), soweit sie
nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des WpÜG verlängert wird.
Bis zum 31. Mai 2016, 14.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) („Meldestichtag“),
wurde das Angebot für insgesamt 30.344 Clere-Aktien angenommen. Das entspricht
einem Anteil von ca. 0,52 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Clere AG.
Die Bieterin hielt zum Meldestichtag unmittelbar 1.820.282 Aktien der Clere AG. Dies
entspricht einem Anteil von rund 30,91 % des Grundkapitals und der Stimmrechte
der Clere AG. Die Stimmrechte aus den vorgenannten, von der Bieterin unmittelbar
gehaltenen Clere-Aktien werden Herrn Dr. Thomas van Aubel, Berlin, gemäß § 30
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet.
Über den vorstehend genannten Aktienbesitz hinaus halten zum Meldestichtag
weder die Bieterin noch eine der mit der Bieterin im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG
gemeinsam handelnden Personen oder deren Tochterunternehmen Clere-Aktien und
es sind diesen auch keine weiteren Stimmrechte aus Clere-Aktien gemäß § 30
WpÜG zuzurechnen. Die Bieterin sowie die mit der Bieterin gemeinsam handelnden
Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG und deren Tochterunternehmen halten
weder unmittelbar noch mittelbar Instrumente im Sinne des § 25 WpHG und
dementsprechend keine nach den §§ 25, 25a WpHG in Bezug auf die Clere AG
mitzuteilende Stimmrechte.
Die Gesamtzahl der Clere-Aktien, für die das Pflichtangebot bis zum Meldestichtag
bereits angenommen worden ist, zuzüglich der Anzahl an Clere-Aktien, die von der
Bieterin am Meldestichtag bereits unmittelbar gehalten werden, beläuft sich folglich
auf 1.850.626 Clere-Aktien und entspricht somit einem Anteil von rund 31,42 % des
Grundkapitals und der Stimmrechte der Clere AG.