Nein, es muss hierzu eine Bank beauftragt werden, welche zumeist auch die Zahlungshinterlegungsstelle für die Gesellschaft ist. Es existieren keine Fristen. Warum die Zusammenlegung noch nicht erfolgte, weiß ich nicht. Vielleicht wollen die Investoren erst einmal Aktien einsammeln? Keine Ahnung. Mit § 8 AktG hat das nichts zutun. Für mich persönlich aber kein negatives Zeichen. So wie der Handel die letzten Wochen aussah, gehe ich davon aus, dass hier umgeschichtet worden ist. Wohin auch immer. Jedenfalls wurden bisher zwei Vorstandsmitglieder und ein neuer Aufsichtsrat bestellt. Das macht man nicht, wenn man nicht etwas vorhat. Ein weiteres Indiz, dass es was großes werden kann, sind die recht defensive AdHoc-Informationen. Da wird nur das nötigste berichtet. Geschwätzig scheinen die nicht zu sein.
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