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Wirecard 2014 - 2025

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neuester Beitrag: 28.05.25 12:33
eröffnet am: 21.03.14 18:17 von: Byblos Anzahl Beiträge: 184504
neuester Beitrag: 28.05.25 12:33 von: Kathryn_Rai. Leser gesamt: 66927292
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21.03.14 18:17
191

9251 Postings, 9097 Tage ByblosWirecard 2014 - 2025

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184478 Postings ausgeblendet.

25.05.25 23:36

8639 Postings, 1787 Tage Meimstephich habe vorerst

widersprochen ,dass ki nicht soviele unnütze info s verarbeiten muss ;)

https://www.antenne.de/experten-tipps/...-eure-daten-fuer-ki-training  

26.05.25 10:25

8639 Postings, 1787 Tage Meimstephmartin schrieb mir

gestern, "morgen  wir zum x. mal bewiesen werden , ass es TPA gab , ohne ass es jemand zur kenntnis nimmt "
um es wenigstens wieder zu dokumentieren ,zog es ihn och nochmal nach Staelheim

https://x.com/SkyMartiner/status/1926912548365906115  

26.05.25 10:30

8639 Postings, 1787 Tage Meimstephcsfa


csfa.
@csFraudAnalysis
·
2 Std.
Antwort an
@csFraudAnalysis
es gibt dann nur noch einen Grund für ein Urteil: Dass es alle wollen!

Das ist dann aber kein Rechtsstaat mehr!

Wenn wir das zulassen, bzw. wenn wir nur wegschauen und nicht prüfen, ob das so sein kann, machen wir uns mitschuldig.

Das ist für mich keine Option!
#wirecard
csfa.
@csFraudAnalysis
·
2 Std.
#wirecard
das Gericht und die staatsanwaltschaft hatten ihre letzte Chance beim Zeugen Harding, heute hat Bellenhaus seine letzte Chance.
der nächste Kandidat ist dann Jaffe und das Finale bildet Bühring. Wenn die Anklage dann immer noch steht, ist aus meiner Sicht der Rechtsstaat gefallen
https://fontaane.wordpress.com/2025/04/28/...kein-ersatzstaatsanwalt/
csfa.
@csFraudAnalysis
·
2 Std.
Antwort an
@csFraudAnalysis
die Staatsanwaltschaft hat ermittelt, als wäre sie ein Insolvenzverwalter.
#wirecard

in der anklageschrift finden wir eine Mischung aus den Lügen von Bellenhaus und den falschen Annahmen eines überforderten Oberstaatsanwalts.

Es droht ein nie da gewesenes rechtsstaatliches Fiasko!
csfa.
@csFraudAnalysis
·
2 Std.
#wirecard
soeben habe ich erfahren, dass der Zeuge in der letzten Woche eine weitere meiner Thesen bestätigt hat...

meine Hypothesen haben sich mittlerweile zu Dominosteinen entwickelt, die man aufstellen kann...

siehe  

26.05.25 10:34

8639 Postings, 1787 Tage Meimsteph2

Martin D
@SkyMartiner
·
9 Min.
2/ Der Beweisantrag der Verteidigung von Dr  Braun wird ca. 1 Stunde lang im Gerichtsaal als Zusammenfassung vorgelesen und hat es in sich, es werden 6 Kernpunkte erörtert, die umfangreich darlegen, wie (a) das TPA existierte und (b) Milliarden Erlöse dieses TPAs durch von Marsalek und Bellenhaus kontrollierte Scheinfirmen umgeleitet wurden, insbesondere die Pittodrie Finance.

Dr. Braun habe kein Wissen über dieses Verhalten gehabt.  

26.05.25 11:41

8639 Postings, 1787 Tage Meimstephja marsalek hat "alle" und vieles

26.05.25 12:03

8639 Postings, 1787 Tage Meimstephfakten,zahlen ,karaoke,videos

alles prallt ab
am geölten Stahlnarrativpanzer
den die journallie über die gehirne gegossen hat!

ohne edelstahlbohrer wird das nix mit derder entluftbudisierung  und der  entbuntifizierung

Martin D
@SkyMartiner
5/ Ab 9 Uhr morgens die #Wirecard Pflichtverteidigerin von Dr. Braun aus Thüringen, die fast überschwenglich und geradezu pathetisch in voller Überzeugung laut ins Mikrofon hineinposaunt und ernsthaft glaubt, damit endlich das Gericht - und niemand anderen sonst - überzeugen zu können, und dann Oliver Bellenhaus im krassen Gegenprogramm mit zumeist persönlichen Attacken auf von Erffa nach einer Pause.



 

26.05.25 12:07

8639 Postings, 1787 Tage Meimstephis ja auch lustiger

als "soviele Zahlen ,soviele Namen"
wir waren vor Jahre schon an der gleichen Stelle

https://x.com/SkyMartiner/status/1926941945974170099  

26.05.25 13:45

8639 Postings, 1787 Tage Meimstephtrotzdem die fakten

seit Jahren auf dem Tisch liegen!

wd lei-ding or LIE -Ding
@wd__stadel__mue
·
1 Std.
@meyerar
BND Transaktionen, Aussage Jackson 2Mrd Tx, Chat Marsalek nach 2020:Wahrheit kommt nicht raus-Das sind alles Fakten, dass Stadelheim nicht Wahrheit entspricht. StA Hohmann zeigte Ungereimtheiten + Lücken im Protokoll. JM: „Jeder wird nur verneinen“ Gilt dies auch für BR?
csfa.
@csFraudAnalysis
wenn alles auch nur ansatzweise stimmt, dann möchte ich nicht in der Haut derer stecken, die es verleugnet haben, trotz massiver Hinweise. immer wieder...  

26.05.25 13:51

8639 Postings, 1787 Tage MeimstephJa halt wg "Weltverschwörung"

"die Wahrheit würde wohl wieder alle beunruhigen"
obwohl , die  Europäer beunruhigt ja garnix ausser , wenn sie Müll trennen sollen
mehr kann ich dazu leider nicht posten,
da ich grade  mal nicht von csfa geblockt bin

https://x.com/wd__stadel__mue/status/1926950243305660599  

26.05.25 13:53

8639 Postings, 1787 Tage Meimstephwas sag ich

beunruhigen .
...he Ihr habt den starken Kanzler ...
rheinmetall steigt  ins unermessliche ....
islam geburtenraten sichern Eure Rente ...
und 8 facht geimpft seid Ihr auch
WAS SOLL EUCH erschrecken?  

26.05.25 16:24

162 Postings, 516 Tage Kathryn_RaillyRoundtriping Transaktionen

Ein Zeuge hat ausgesagt, dass er irgendwie an der Verabrietung von 2 Milliarden Transaktionen beteiligt war. Ein Beweis für das Roundtripping, nehme ich an und damit ein Punkt für die StA...



 

26.05.25 18:53

8639 Postings, 1787 Tage Meimstephcsfa zu JUNG

wirecard
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csfa.
@csFraudAnalysis
·
7 Min.
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@MarcusCJung
@MarcusCJung


#wirecard

Neuer Beweisantrag im Wirecard-Prozess erschüttert erneut die Anklagethese

Im laufenden Strafprozess gegen den ehemaligen Wirecard-Vorstand Markus Braun hat die Verteidigung mit einem umfangreichen Beweisantrag eine neue Lage geschaffen.

Der Antrag liefert detaillierte Zahlungsanalysen, stellt ein alternatives Erklärungsmodell für das umstrittene Drittpartnergeschäft (TPA) vor und erhebt schwerwiegende Vorwürfe gegen die Ermittlungsführung der Staatsanwaltschaft.

Ins Zentrum rückt die These: Das TPA-Geschäft war real – doch seine Erlöse wurden systematisch abgeschöpft.

Funktionale Struktur: Händler, Zahlungsabwickler, Ausleitungsfirmen

Die Verteidigung ordnet die Vielzahl der im Verfahren genannten Firmen in drei funktionale Gruppen ein: Erstens Unternehmen, die als Händler oder Aggregatoren fungierten, zweitens solche, die an der technischen oder vertraglichen Zahlungsabwicklung beteiligt waren, und drittens eine Gruppe von Empfängerfirmen, an die Mittel ohne erkennbare Gegenleistung ausgeleitet wurden.

Paradigm Consulting, Livello Trading, JCB Invest oder Vault Ready gelten als Beispiele für die erste Gruppe. Firmen wie Globebill, E-Pay International oder Curatone fungierten als Zahlungsabwickler. In der dritten Gruppe befinden sich unter anderem Pittodrie Finance Ltd., Peartrack Asia und Firstline Consulting – Firmen, die in den Belegen als Empfänger erheblicher Auszahlungen auftauchen, ohne operative Tätigkeit nachweisen zu können.

Belegbare Ausleitungen in dreistelliger Millionenhöhe

Die Verteidigung dokumentiert anhand von Kontobewegungen, dass über 400 Millionen Euro an solche Ausleitungsfirmen geflossen sind. Diese Summe gilt als unabhängig von den kleineren, möglicherweise regulären Händlerauszahlungen (als Teil der insgesamt genannten zwei Milliarden €).

Beispielrechnungen auf Basis von marktüblichen Provisionssätzen zeigen: Wären diese Ausleitungen 2 % eines realen Transaktionsvolumens, würde dies einem Geschäftsvolumen von über 20 Milliarden Euro entsprechen; bei 6 % lägen die zugrunde liegenden Umsätze bei rund 7 Milliarden Euro. Diese Größenordnungen lassen das TPA-Geschäft plausibel erscheinen – nicht als Fiktion, sondern als real existierende Aktivität.

Hinweise auf ein etabliertes Abschöpfungsmodell

Ein besonders brisanter Bezugspunkt ist ein bereits dokumentiertes Betrugsmodell rund um die israelische Acquiring-Bank CAL/ICC. Hierbei wurden Bankprovisionen im High-Risk-Zahlungsverkehr als normales Geschäft getarnt  und  regulär an die Bank gezahlt, ein anderer (größerer) Teil wurde auf Offshore-Konten umgeleitet. Dieses Modell weist auffällige Parallelen zu den in der Verteidigung geschilderten Ausleitungspfaden auf, insbesondere durch Firmen im Umfeld von Rajan Shanmugaratnam, der wiederum mit dem früheren Wirecard-Manager O’Sullivan verbunden war. Zeugenaussagen belegen zudem, dass Wirecard Kunden von CAL/ICC übernahm – einschließlich der strukturellen Rahmenbedingungen. Dies lässt sich durch einfache Recherchen zeigen (siehe beispielsweise das Verfahren gegen die spätere Manwin).

Auch der Name Julien Lankry, ein Akteur mit Verbindungen zu Singapurer Firmen im Wirecard-Komplex seit etwa 2006, taucht in diesem Kontext wiederholt auf. Lankry wurde bereits in einem zivilrechtlichen Verfahren rund um Barclays im Zusammenhang mit vergleichbaren Finanzstrukturen erwähnt. Daran waren die Hintermänner deutscher Firmen beteiligt, die auch heute im Verfahren auftauchen (WebInc).

Die Rolle von Barclays wurde vom Zeugen Harding bestätigt. Das Bild gewinnt immer mehr an Konturen, bis in Details.

Bewertung: Verteidigung legt kohärente, alternative Theorie vor

Die Verteidigung stellt damit nicht bloß eine alternative Sichtweise dar, sondern eine in sich konsistente und im Grundsatz heute schon belegbare Theorie, die zentrale Prämissen der Anklage erschüttert. Dass auch Zahlungen an Wirecard-Konzerngesellschaften in Millionenhöhe erfolgten, gilt alleine schon als Beweis, dass es reale TPA-Einnahmen gab. Auch wenn nicht jede einzelne Zahlung einer konkreten Veruntreuung zugeordnet werden kann, lässt sich ein funktionierendes Geschäftsmodell belegen.

Hinzu kommt: Aussagen des Kronzeugen Oliver Bellenhaus, insbesondere zur Kontennutzung, Herkunft von Mitteln und Zweck der Zahlungen, widersprechen belegbaren Transaktionen. Der Vorwurf der gezielten Irreführung durch den Kronzeugen steht im Raum.

Unstrittig ist, dass er über Milliardenzahlungen in seiner Aussage geschwiegen hat, somit ist seine komplette Aussage nicht als Beweismittel zu verwenden. Der Kronzeuge ist der einzige, dem Fälschungen nachgewiesen werden können, er ist der einzige, der nachweislich aus Betrug gewonnene Gelder konkret für sich ausgeleitet hat. Er ist der einzige aufgrund der Daten nachweisbare Täter in Stadelheim.

Dass Gericht und Staatsanwaltschaft ihn weiterhin vertrauen, ist sachlich und objektiv nicht mehr zu erklären und es wirft Fragen auf, die wir als Öffentlichkeit unbedingt stellen müssen.

Fazit

Die bisherige Anklagethese – ein vollständig erfundenes Drittpartnergeschäft – ist angesichts der neuen Belege und Zusammenhänge nicht mehr haltbar. Es geht nicht mehr nur um "Zweifel zugunsten des Angeklagten". Vielmehr wäre – bei objektiver und umfassender Ermittlungsführung – ein anderer Verfahrensausgang zu erwarten gewesen.

Aus Sicht der Verteidigung ergibt sich kein Bild mangelnden Nachweises, sondern ein klarer Hinweis auf fehlende Schuld. Damit steht auch die Rolle der Ermittlungsbehörden und der bisherigen öffentlichen Darstellung des Falls auf dem Prüfstand.  

26.05.25 19:11

8639 Postings, 1787 Tage Meimstephcharlotte ist csfa sein KI gspusi

oder mentale Verlobte


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csfa.
@csFraudAnalysis
#wirecard #wirecardprozess

Die Milliardenlüge des Kronzeugen

Wie ein Beweisantrag das Herzstück der Anklage im Wirecard-Prozess erschüttert

von Charlotte G.P. Theodoorsen, München

Im größten Wirtschaftsstrafprozess der deutschen Nachkriegsgeschichte gerät ein zentrales Element der Anklage ins Wanken. Ein neuer, umfassender Beweisantrag der Verteidigung von Dr. Markus Braun, ehemaliger CEO des insolventen Zahlungsdienstleisters Wirecard, zeichnet ein Bild, das die bisherige Erzählung der Staatsanwaltschaft infrage stellt – und den Kronzeugen Oliver Bellenhaus schwer belastet.

Der Vorwurf: Der Kronzeuge habe zentrale Tatsachen bewusst verschwiegen oder falsch dargestellt. Die tatsächlichen Geldflüsse im sogenannten Drittpartnergeschäft (TPA-Geschäft) belegen laut Verteidigung nicht nur ein funktionierendes Geschäftsmodell – sondern einen großangelegten Betrug durch Bellenhaus selbst.

Ein Milliardenbusiness, das es doch gab?

Im Zentrum der Anklage steht die Behauptung, dass die Umsätze im Drittpartnergeschäft – also die Transaktionen über externe Zahlungsdienstleister in Asien und im Nahen Osten – weitgehend erfunden gewesen seien. Diese Sichtweise basiert maßgeblich auf den Aussagen von Oliver Bellenhaus, dem ehemaligen Geschäftsführer der Wirecard-Tochter in Dubai. Er wird von der Staatsanwaltschaft als „Kronzeuge“ geführt.

Doch der Beweisantrag der Verteidigung wirft ein ganz anderes Licht auf die Vorgänge. Auf Grundlage interner Kontodaten, Zahlungsströmen, E-Mail-Verkehr und Auswertung digitaler Beweismittel zeichnet er das Bild eines realen, profitablen Drittpartnergeschäfts – dessen Erlöse in Milliardenhöhe allerdings systematisch von einem Netzwerk um Jan Marsalek und Oliver Bellenhaus abgezweigt und veruntreut wurden.

Allein auf den von Bellenhaus kontrollierten Konten von Firmen wie Al Alam, PayEasy, Centurion, CQR Services, Firstline oder Testro wurden – so der Antrag – zwischen 2013 und 2020 über 2 Milliarden Euro an tatsächlichen Einnahmen aus dem Drittpartnergeschäft registriert. Ein Großteil dieser Mittel wurde nicht etwa an Händler weitergeleitet, sondern wanderte über Strohfimen, Scheinverträge und Offshore-Firmen in dubiose Kanäle.

Eine lange Liste von Geldflüssen

Die Verteidigung dokumentiert akribisch, wie die Gelder durch das System geschleust wurden:

118 Millionen Euro aus China (über Globebill/HK Yintong Telecom) flossen allein zwischen 2015 und 2017 auf TPA-Konten wie Al Alam und PayEasy – Provisionserlöse, die laut Verteidigung vollständig real waren.

Weitere 180 Millionen Euro kamen über mehr als 350 Einzeltransaktionen von Firmen im Umfeld des Marsalek-Vertrauten Avraham Veenstra.

Ein weiterer Block: 91 Millionen Euro von Curatone Resources L.P., einem Drittacquirer, überwiesen auf Konten wie CQR Services, Firstline Consulting und Coldwater Capital.

Andere Offshore-Firmen wie Manboo Singapore, Aqua Spring oder Atlas Overseas brachten zusätzlich über 185 Millionen Euro ins System – Provisionen, die laut Verteidigung aus echter Zahlungsabwicklung digitaler Händler stammten.

Insgesamt dokumentiert der Antrag über ein Dutzend Kanäle, über die Provisionen aus realen Händlergeschäften generiert wurden – meist gebündelt und verschleiert über Firmenkonstrukte in Singapur, Hongkong, Kanada und auf den British Virgin Islands.

Keine Händlerauszahlungen – sondern Umleitung in eigene Taschen

Was dann mit dem Geld geschah, ist für die Verteidigung der eigentliche Skandal. Statt dass diese Gelder – wie von Bellenhaus behauptet – an Online-Händler oder als Kredite innerhalb des Konzerns weitergeleitet wurden, seien sie in Wahrheit in ein undurchsichtiges Netzwerk von Scheinunternehmen und Schattenbanken abgeleitet worden.

Pittodrie Finance Ltd. allein erhielt laut Antrag mindestens 340 Millionen Euro aus den Provisionseinnahmen – darunter 222,5 Millionen Euro vom PayEasy-Konto der Wirecard Bank.

Weitere 31,5 Millionen Euro gingen an Firmen wie Vernons Financial Ltd. und Ragnall Holdings Ltd., die Bellenhaus und Marsalek direkt zugeordnet werden.

Unter den Zahlungsempfängern: Unternehmen mit Namen wie Flamingo BPO, Editions Sans Frontière, Peartrack Asia, Call Centre Services – alle ohne echte Geschäftstätigkeit.

Selbst Bellenhaus’ persönliche Stiftung – die „Levantine Foundation“ – wurde mit 5 Millionen Euro aus Provisionserlösen gespeist.

Ein Großteil der Gelder wanderte über Scheinverträge mit Titeln wie “Software Development”, “Tiles Agreement” oder “Call Center Services” ins Ausland. Die Gelder seien anschließend entweder auf Fonds bei Monterosa (Liechtenstein) geparkt oder an unbekannte Dritte weitergeleitet worden.

Ein Kronzeuge unter Verdacht

„Er hat im Kern und in allen Punkten gelogen“, heißt es wörtlich im Beweisantrag. Der Kronzeuge Oliver Bellenhaus habe das tatsächliche Ausmaß des TPA-Geschäfts verschleiert und gleichzeitig seine eigene Rolle als zentraler Drahtzieher der Veruntreuung kaschiert. So habe er gegenüber den Ermittlungsbehörden behauptet, nach 2015 seien keine Gelder mehr auf das Al-Alam-Konto eingezahlt worden – was die Dokumentation der Verteidigung durch über 60 Millionen Euro an belegten Eingängen auf diesem Konto eindeutig widerlegt.

Auch seine Legenden über angebliche „Eigengeschäfte“ oder „Roundtripping“-Modelle bezeichnet die Verteidigung als reine Schutzbehauptungen, mit denen Bellenhaus von der systematischen Umleitung echter Provisionen ablenken wollte. Er sei es gewesen, der gefälschte E-Mails beantwortete, falsche Bankbestätigungen erzeugte und Strohfirmen gründete – teils sogar über seinen eigenen Wirecard-Firmenlaptop.

Schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft

Besonders scharf fällt die Kritik an der Ermittlungsarbeit der Münchener Staatsanwaltschaft aus. Diese habe sich, so der Antrag, “nahezu vollständig auf die Aussagen von Oliver Bellenhaus verlassen” und zentrale Transaktionsdaten entweder ignoriert oder nicht richtig ausgewertet.

„Die Behauptung, das TPA-Geschäft habe es nicht gegeben, ist durch die Zahlen und Zahlungsströme eindeutig widerlegt“, heißt es. Und weiter: „Die Ermittlungsbehörden sind von einer falschen Tatsachengrundlage ausgegangen – mit gravierenden Folgen für die Bewertung der Rolle von Dr. Markus Braun.“

Anstatt die internen Konten und Cashflows umfassend auszuwerten – insbesondere in Asien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Hongkong und Osteuropa – habe man sich auf die These der Nichtexistenz versteift. „Diese selektive Ermittlungsführung hat zu einem fundamentalen Fehlbild geführt“, so die Verteidigung.

Ein Befreiungsschlag für Markus Braun?

Für den ehemaligen Wirecard-Chef, der seit nunmehr über vier Jahren in Untersuchungshaft sitzt, könnte dieser Beweisantrag einen Wendepunkt markieren. Die Verteidigung argumentiert: Braun habe von all dem nichts gewusst, keine Kontrolle über die Schattenkonten gehabt und sei auch nicht über die Ausleitungen informiert gewesen. Vielmehr sei es das Netzwerk um Marsalek, Bellenhaus und ihre Strohmänner gewesen, das die tatsächlichen Millionenbewegungen gelenkt habe.

„Es ist die Tatstruktur der wahren Bande, die hier sichtbar wird“, heißt es abschließend.

Die Frage, die sich nun stellt: Wie wird das Gericht auf diesen Beweisantrag reagieren – und welchen Schaden richtet der Kronzeuge Oliver Bellenhaus mit seinen Aussagen tatsächlich an?  

26.05.25 19:21

8639 Postings, 1787 Tage Meimstephwir kommen der Sache näher

wenn es echte gewinne gab
Wdi also keine Luftbude war
sind wir ein ganzes stück weiter

dann können die Einstampfakteure ,bellenhaus und JM
ja klarstellen was sie bewogen hat

"marsalek und Bellenhaus haben sich Milliarden angeeignet ist sicher zu kurz gesprungen
marsalek hat ja geschrieben , er hätte Olli nicht erlaubt WDI Geld an sich zu nehmen

Bellenhaus hatte ja auch nur 6MIO? für sich an seine Liechtensteiner Firma überwiesen

sowieso völlig unlogisch, dass wenn man eine Firma beklauen will, man vorgibt, das Geld läge auf THKs es aber abzweigt.
ich bleibe nach wie vor dabei die THKs - Sparbüchsn - waren nicht für JM u OB gedacht
vll war Braun informiert , aber alle 3 wollten nicht WDI bestehlen ....wofür denn?
wdi war ja die cashcow , was sonst

ABER EGAL ! Erstmal zählt LOGISCH machte WDI fette Gewinne! und logisch muss das ALLEN INVOLVIERTEN VON ANFANG AN KLARGEWESEN SEIN!
Aber dann wären a) Shorter platt gewesen und b) marsalek nicht als Dieb u betrüger verbrannt  

27.05.25 10:32

3586 Postings, 3138 Tage ChaeckaIch bin verwirrt

Seit Jahren versuchen hier Leo und Stephanie uns von der Unschuld der Herren Braun und Marsalek zu überzeugen und jetzt haut der Markus den Jan in die Pfanne:
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/...is-erbringen-110500342.html

Das sieht mir doch alles sehr nach einem Ablenkungsmanöver aus. Denn warum sollte MB erst jetzt entlastendes Material gefunden haben?  

27.05.25 14:35
1

162 Postings, 516 Tage Kathryn_Raillyeinfach nur unglaubwürdig

Warum haben sie für das angebliche Business überhaupt Wirecard gebraucht, sie hätten das Geschäft doch ungestört besser komplett abseits eines DAX-Konzerns machen können?

Es soll also also das perfekte Verbrechen sein: eine Handvoll Ganoven leiten jahrelang Milliarden um, und weder Behörden, Prüfer, Vorstand, AR bemerken etwas?

Was genau ist jetzt an dieser Version der Story entlastend für Braun? Es klingt nach einer Bestätigung für Round-Tripping, mehr nicht.

Wie beweist jetzt die Verteidigung, dass Braun in den angeblichen Raubzug nicht involviert gewesen ist? Erst beruft er sich auf Jan Marsalek und jetzt fällt er ihm in den Rücken? Ist es nicht viel naheliegender, dass das jetzt alles komplett zur Show gehört?

Erstaunlich finde ich, was der CEO angeblich alles nicht mitbekommen haben will. Von den mutmaßlichen Spionagetätigkeiten seines Kollegen Marsalek bis hin zu den Schattenstrukturen und den Geldabflüssen. Wenn das so gewesen wäre, wäre er jahrelang eine Fehlbesetzung als CEO gewesen.  

Vielleicht hat er sich bis jetzt geweigert, diese Verteidigungsstrategie zu fahren, weil er lieber als ein smarter Ober-Gauner, der das perfekte Verbrachen geplant hat, wahrgenommen werden möchte, als der dämlichste CEO aller Zeiten zu sein?  

27.05.25 16:27
1

3586 Postings, 3138 Tage ChaeckaKathryn

Natürlich hast du recht, die Verteidigung ist völlig unglaubwürdig!
Das verstehen nur diejenigen nicht, die nie in höheren Hierarchien gearbeitet haben:

- Grosse Kunden wollen den CEO immer kennenlernen, weil sie sich wichtig fühlen und noch ein paar Prozente raushandeln wollen
- CEOs wollen das Erfolgsrezept besonders erfolgreicher Regionen (bei Wirecard: Südostasien) im Detail kennen, um es auf andere Regionen zu übertragen
- CEOs kennen die grössten Kunden
- CEOs besuchen die erfolgreichen Regionen

Kein CEO kann sich damit herausreden, die erfolgreichste Region nie besucht zu haben und die wichtigsten Geschäftspartner nicht zu kennen. Die Annahme allein ist schlicht absurd.
Und, wie schon öfter gesagt: Um 1,9 Mrd. Euro Cash zusammenzubekommen, muss ich bei dem Geschäftsmodell Umsätze in dreistelliger Milliardenhöhe abgewickelt haben. Und von dem Betrag erklärt uns die Stephanie ca. 0,00015% und leitet daraus ab, dass es "das TPA Geschäft" gab. Nur lächerlich!

Aber es ist ein Mittel, um Zeit zu schinden. Vielleicht fällt ja auch jemand auf diesen Mist rein.

 

27.05.25 20:22

8639 Postings, 1787 Tage MeimstephWie ist zu erklären

dass ein SELBSTVERSTÄNDLICH ZUKUNFTSFÄHIGER WELTKONZERN geschrottet wurde?
Dass keiner den SELBSTVERSTÄNDLICH existenten MILLIARDENTRANSAKTIONEN nachging?

Mit teils extrem heiklen, teils AUF KUNDENWUNSCH  gecoverten Zahlungen
Irgendwelche Gauner hätten kaum ganze Gerichts und Journalistenapparate zum wegschauen und Weghören bewegen können

Ich gehe nach wie vor, davon aus , dass Marsalek u Braun stets das Beste für WDI u Aktionäre beabsichtigten
mIR FALLEN VIELE EIN ; DIE ANDERE Absichten verfolgten


https://x.com/SkyMartiner/status/1927428479705809077  

27.05.25 21:16

8639 Postings, 1787 Tage MeimstephMartin beschreibt Braun s

Beweisanträge sehr gut auf Twitter . Wen es interessiert findet das ,oder er kann sich über sunnews24 an Martin wenden .
Er ist extra  nach München gereist und ich hoffe , dass der AUGENÖFFNENDE Bericht dem einen oder anderen AKTIONÄR EINE SPENDE AN MARTIN WERT IST
es wäre sehr interessant martins bericht mit sz/faz etc gegenüberzustellen
**!! Presse

marsalek wird sich verteidigen oder auch nicht
er wird wirecard aufklären, oder sein Wissen und Können wichtigeren Zielen unterordnen

Das alles darf aber keinesfalls soweit gehen , dass ein zukunftsträchtiger 24 billionen Weltkonzern OHNE WIDERSTAND  als LUFTBUDE diffamiert wird  

 

28.05.25 07:12

8639 Postings, 1787 Tage Meimstephdaten


@GeraldsRecht
·
6 Std.
"Wirecard: Braun will neuen Unschuldsbeweis erbringen"
Von faz.net
csfa.
@csFraudAnalysis
er will nicht erbringen - er hat.
der neue Beweisantrag ist die Weiterführung der Argumentation aus 2021. Man kann nicht tun, als wäre das neu!
es ist präziser, weil es auf mehr Daten beruht. Daten, die die Staatsanwaltschaft unrechtsstaatlich unterdrückt hat.
#wirecard  

28.05.25 07:35

8639 Postings, 1787 Tage Meimstephkronzeuge


csfa.
@csFraudAnalysis
#wirecard
Dass es keinen Deal gab, mag so in den Akten stehen, ich glaube es aber nicht...
in den Medien wird Bellenhaus ständig Kronzeuge genannt und wenn das falsch wäre, wäre es die Pflicht der Staatsanwaltschaft gewesen, darauf hinzuweisen.

Wenn er nicht Kronzeuge ist, warum durfte er dann sein Geld behalten, warum wurde er nicht kritisch befragt wie jeder andere, warum wurde bei seiner vermögensabfrage anders vorgegangen als bei den anderen, wie der Beweisantrag indirekt zeigt?

denn es hätte natürlich geklärt werden müssen, woher seine Millionen für die Stiftung kanen, zumal er ja gesagt haben soll, die sei Geschäft gewesen, das er außerhalb der Wirecard gemacht hat. Dies ist genau das, was die Verteidigung von MB und SvE sagt!
wenn die Staatsanwaltschaft hier nicht ermittelt hat, hat sie Strafvereitelung begangen. zum großen Schaden der Kleinanleger nebenbei... aber diese Kleinanleger und ihre Anwälte haben sich ja entschieden, diese ganzen Spielchen mitzumachen...

-----
Die sogenannte "Queen for a Day"-Regel ist ein Begriff aus dem amerikanischen Strafrecht und bezieht sich auf ein spezielles Kooperationsangebot zwischen einer Person (oft ein/e Beschuldigte/r) und den Strafverfolgungsbehörden.  

28.05.25 07:43

8639 Postings, 1787 Tage Meimstephcsfa


csfa.
@csFraudAnalysis
#wirecard

Neues aus Bührlerbüh?

An die
Generalstaatsanwaltschaft München
z. Hd. Herrn Generalstaatsanwalt N.N.
Nymphenburger Str. 16
80335 München
Betreff: Erinnerung gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft München I vom 13.05.2025 (Az. 402 AR XXXX/YY) – Ablehnung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens

Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt,
sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 23.05.2025 teilte mir Herr Oberstaatsanwalt N.N. mit, dass im o. g. Verfahren keine Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erfolgt sei (§ 152 Abs. 2 StPO). Als Bezugspunkt wird ausschließlich mein Schreiben „J’accuse“ vom September 2023 genannt.

Mir ist nicht nachvollziehbar, ob bei dieser Entscheidung auch meine weiteren, deutlich umfangreicheren Eingaben berücksichtigt wurden, darunter:
Mail vom 23.09.2023 mit Erläuterung zum zehnseitigen „J’accuse“-Text,
Mail vom 20.02.2024 mit ausführlicher Dienstaufsichtsbeschwerde nebst erweitertem „J’accuse“, s.a. Schreiben des Bayerischen Justizministeriums vom 08.11.2023 mit Weiterleitung meiner Eingabe an die Generalstaatsanwaltschaft, s.a.
Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft vom 26.02.2024, in dem meine Dienstaufsichtsbeschwerde zurückgewiesen, jedoch zur Beachtung an die Staatsanwaltschaft München I weitergeleitet wurde.

Ich habe mich im Verlauf der letzten Monate mehrfach mit dem Gedanken getragen, eine förmliche Strafanzeige, unter anderem wegen Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB) und Rechtsbeugung (§ 339 StGB) zu stellen. Eine entsprechende Anzeige habe ich bereits konzipiert, aber bisher nicht eingereicht, da sich fortlaufend neue relevante Erkenntnisse aus der laufenden Hauptverhandlung ergeben.

Ich erwähne dies an dieser Stelle ausdrücklich, um zu verdeutlichen: Das von mir im Herbst 2023 zunächst nur als rechtsstaatlich bedenklich „angemahnte“ Verhalten hat sich nicht nur fortgesetzt, sondern mittlerweile erheblich ausgeweitet, sodass ich inzwischen dringenden Handlungsbedarf sehe.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte meine Dienstaufsichtsbeschwerde unter anderem mit der Begründung zurückgewiesen, meine Ausführungen seien „spekulativ“. Tatsächlich haben sich seither mehrere dieser damaligen „Spekulationen“ erwartungsgemäß bestätigt, unter anderem durch Aussagen in der öffentlichen Hauptverhandlung. Ich bin überzeugt, dass auch viele weitere Annahmen meinerseits sich als Tatsachen erweisen würden, wenn eine unabhängige Überprüfung der Akten der Staatsanwaltschaft München I erfolgen würde. Hierzu fordere ich mit großem Nachdruck auf.

Ein besonders gravierender neuer Sachverhalt ergibt sich aus der öffentlichen Hauptverhandlung vor dem Landgericht München I: Die Zeugin Dr. Gerhold hat am 26.02.2025 unter Wahrheitspflicht erklärt, dass Frau Oberstaatsanwältin Bäumler-Hösl bei der Vernehmung vom 15.07.2020 die „Levantine Foundation“ explizit ansprach. Dies steht in klarem Widerspruch zu den Angaben von Frau Bäumler-Hösl im selben Verfahren, die angab, erst später von dieser Stiftung erfahren zu haben und keinerlei Verständigungsgespräche geführt zu haben.

In dieser Diskrepanz sehe ich den konkreten Anfangsverdacht einer Falschaussage im Amt (§§ 153, 162 StGB) – mit weitreichenden Folgen für die Bewertung des gesamten Ermittlungsverhaltens.

Ich möchte meiner Verwunderung darüber Ausdruck verleihen, dass die Antwort auf meine Eingaben ausgerechnet von Herrn Oberstaatsanwalt N.N. kommt. Herr N. ist für mich – wie mehrfach schriftlich dargelegt – ein zentraler Adressat meiner Kritik, da ich bei ihm Anhaltspunkte für eine mögliche Befangenheit sehe: Er war, soweit mir bekannt, Aktionär einer Firma, die – ebenso wie Wirecard – Ziel leerverkaufsgetriebener Kampagnen war. Zwar betrifft dies eine Phase, in der es (was selbst Gegenstand meiner Kritik ist) noch keine Ermittlungen gegen die heute Angeklagten gab, dennoch erscheint mir die personelle Zuweisung des Vorgangs an Herrn N. im Lichte des Gebots objektiver Sachbehandlung höchst problematisch.

Ich erkläre daher, dass ich die Entscheidung vom 13.05.2025 nicht akzeptiere und fordere eine Erweiterung der Prüfung unter Einbeziehung sämtlicher seither bekannt gewordener Sachverhalte – sowie eine Neubewertung der Vorwürfe durch eine unbefangene Person.

Ich bitte um Mitteilung, unter welchem Aktenzeichen diese erneute Prüfung erfolgt, und erwarte eine inhaltliche Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen
[...]

Hm.
11:57 nachm. · 27. Mai 2025
·
79
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28.05.25 12:21

162 Postings, 516 Tage Kathryn_RaillyGrok sagt zum Beweisantrag:

Um die Frage zu beantworten, inwieweit die von der Verteidigung
beschriebene Praxis des TPA-Geschäfts (Third-Party Acquiring) mit den von Wirecard bilanzierten TPA-Geschäften übereinstimmt, ob sie konform mit deutschen Gesetzen wäre und ob ein DAX-Unternehmen damit bestehen könnte, analysiere ich die verfügbaren Informationen systematisch.

Der Beweisantrag soll belegen, dass das TPA-Geschäft existierte und dass Braun keine Kenntnis von Betrug hatte. Die Verteidigung behauptet, dass Jan Marsalek und Oliver Bellenhaus seit 2013 Gelder aus dem TPA-Geschäft veruntreut hätten, was Braun erst im Prozess bewusst geworden sei.
Wirecards Bilanzierung des TPA-Geschäfts:

Wirecard gab an, dass das TPA-Geschäft Zahlungsabwicklungen in Ländern umfasste, in denen das Unternehmen keine eigenen Lizenzen besaß. Drittpartner (Third-Party Acquirer) wickelten Kreditkartenzahlungen, insbesondere in Asien, ab, und Wirecard erhielt Provisionen für die Vermittlung. Diese Umsätze wurden in den Bilanzen von 2015 bis 2018 verbucht, und etwa 1,9 Milliarden Euro, die angeblich auf Treuhandkonten lagen, waren ein zentraler Bestandteil der Bilanz. Diese Gelder waren jedoch bei der Prüfung durch EY 2020 nicht auffindbar, was zur Insolvenz führte.

Der Beweisantrag betont die Existenz des TPA-Geschäfts und legt dar, dass es von Marsalek und Bellenhaus missbraucht wurde, um Gelder abzuzweigen. Dies steht im Widerspruch zur Anklage der Staatsanwaltschaft, die behauptet, das TPA-Geschäft sei weitgehend oder vollständig erfunden gewesen, um Bilanzen zu fälschen und Kredite in Höhe von über 3 Milliarden Euro zu erschleichen. Insolvenzverwalter Michael Jaffé fand laut seinem Bericht keine Belege für die Existenz des TPA-Geschäfts oder der 1,9 Milliarden Euro. Die Verteidigung stützt sich auf Hunderttausende E-Mails, Kontoauszüge und anonyme Tippgeber, um die Existenz des Geschäfts zu belegen, doch konkrete Beweise wurden im Prozess bisher nicht öffentlich verifiziert.

Abweichungen:
Bilanzierung vs. Realität: Wirecard bilanzierte hohe Umsätze und Guthaben aus dem TPA-Geschäft, die laut Staatsanwaltschaft und Jaffé nicht existierten. Die Verteidigung behauptet, das Geschäft habe existiert, aber die Gelder seien veruntreut worden. Ohne konkrete Belege (z. B. nachvollziehbare Transaktionen oder Kontoauszüge) bleibt die Praxis, wie von der Verteidigung skizziert, spekulativ.

Zeugenaussagen: Zeugen wie Yoshio Tomiie, ehemaliger Vorstand der TPA-Firma Senjo, konnten keine klaren Details zu den angeblichen Zahlungsabwicklungen liefern, was die Existenz des Geschäfts in Frage stellt. Ein ehemaliger Controller berichtete zudem, dass das TPA-Geschäft genutzt wurde, um die Bilanzen zu manipulieren, was die Anklage stützt.

2. Konformität mit deutschen Gesetzen
Die Konformität des TPA-Geschäfts, wie es von der Verteidigung beschrieben wird, hängt davon ab, ob es tatsächlich existierte und ob die bilanzierten Umsätze realen Transaktionen entsprachen. Ich prüfe dies im Kontext relevanter deutscher Gesetze, insbesondere des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) und des Strafgesetzbuches (StGB).

Relevante Gesetze:
HGB (§§ 238 ff.): Unternehmen müssen ihre Bilanzen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) erstellen. Dies erfordert wahrheitsgemäße, nachvollziehbare und vollständige Angaben zu Umsätzen und Vermögenswerten. Wenn das TPA-Geschäft real war, aber Gelder veruntreut wurden, könnte dies eine Verletzung der Sorgfaltspflichten der Geschäftsführung (§ 93 AktG) darstellen, da Braun als CEO für die Überwachung verantwortlich war.
StGB (§§ 263, 266): Bilanzfälschung (Betrug) und Untreue sind zentrale Anklagepunkte. Wenn das TPA-Geschäft erfunden war, wie die Staatsanwaltschaft behauptet, wäre dies Betrug (§ 263 StGB). Selbst wenn das Geschäft existierte, aber Gelder veruntreut wurden, könnte Braun wegen Untreue (§ 266 StGB) haftbar sein, wenn er von den Machenschaften wusste oder hätte wissen müssen.
Kapitalmarktrecht (WpHG): Als DAX-Unternehmen unterlag Wirecard strengen Berichtspflichten. Falsche Angaben in den Bilanzen, die den Aktienkurs beeinflussten, könnten Marktmanipulation (§ 20a WpHG) darstellen.

Bewertung der Konformität:
Falls das TPA-Geschäft existierte: Ein echtes TPA-Geschäft, bei dem Drittpartner Zahlungen abwickeln und Wirecard Provisionen erhält, wäre grundsätzlich legal, sofern die Transaktionen real, nachvollziehbar und ordnungsgemäß bilanziert sind. Die Veruntreuung durch Marsalek und Bellenhaus, wie von der Verteidigung behauptet, würde jedoch eine schwere Verletzung der Sorgfaltspflichten durch die Geschäftsführung implizieren, da Braun als CEO für die Kontrolle solcher Geschäfte verantwortlich war (§ 93 AktG). Die Nichtaufdeckung einer milliardenschweren Veruntreuung über Jahre wäre ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten und könnte zivil- und strafrechtliche Konsequenzen haben.

Falls das TPA-Geschäft nicht existierte: Wenn, wie von der Staatsanwaltschaft und Jaffé behauptet, das TPA-Geschäft weitgehend oder vollständig erfunden war, wäre die Bilanzierung nicht konform mit dem HGB, da fiktive Umsätze und Vermögenswerte verbucht wurden. Dies würde Bilanzfälschung und Betrug darstellen (§ 263 StGB), wie in der Anklage vorgeworfen.

Zeugenaussagen und Beweise: Der Mangel an Belegen für das TPA-Geschäft (z. B. fehlende Kontoauszüge bei der OCBC-Bank in Singapur) und die Aussagen von Zeugen wie Tomiie, die keine Kenntnis von konkreten Transaktionen hatten, sprechen gegen die Konformität. Die Verteidigung hat bisher keine stichhaltigen Beweise vorgelegt, die das TPA-Geschäft zweifelsfrei belegen.

3. Könnte ein DAX-Unternehmen mit diesem TPA-Geschäft bestehen?
Ein DAX-Unternehmen unterliegt strengen Anforderungen an Transparenz, Corporate Governance und Wirtschaftsprüfung. Die Frage, ob ein Unternehmen mit dem skizzierten TPA-Geschäft bestehen könnte, hängt von der tatsächlichen Existenz und Wirtschaftlichkeit des Geschäfts ab.
Existenz und Wirtschaftlichkeit: Wenn das TPA-Geschäft real war und nachvollziehbare Umsätze generierte, könnte es theoretisch ein legitimer Bestandteil des Geschäftsmodells sein. Zahlungsabwickler wie Wirecard arbeiten häufig mit Drittpartnern in Märkten, in denen sie keine Lizenzen haben, was branchenüblich ist. Allerdings müssten die Umsätze und Vermögenswerte durch unabhängige Wirtschaftsprüfer (z. B. EY) verifiziert werden, was bei Wirecard nicht gelang. Die fehlende Nachvollziehbarkeit der 1,9 Milliarden Euro führte zur Insolvenz, da das Vertrauen der Banken und Investoren kollabierte.

Corporate Governance: Ein DAX-Unternehmen muss robuste Kontrollmechanismen haben, um Veruntreuungen oder Betrug zu verhindern. Die Verteidigung behauptet, Braun sei ein ahnungsloses Opfer gewesen, doch die Aussagen von Zeugen, wie dem Controller Marius K., deuten darauf hin, dass das TPA-Geschäft genutzt wurde, um Bilanzen zu manipulieren, und dass Braun als CEO letztlich verantwortlich war. Ein DAX-Unternehmen, das solche Missstände über Jahre nicht aufdeckt, würde das Vertrauen der Investoren und Aufsichtsbehörden (z. B. BaFin) verlieren, wie es bei Wirecard geschah.

Nachhaltigkeit: Selbst wenn das TPA-Geschäft existierte, wäre es fraglich, ob es nachhaltig genug wäre, um ein DAX-Unternehmen zu tragen. Ein ehemaliger Controller wies darauf hin, dass Wirecard ohne das TPA-Geschäft kaum profitabel war. Ohne nachweisbare Umsätze und mit dem Risiko von Veruntreuungen wäre das Geschäftsmodell nicht tragfähig. Zudem führte die fehlende Prüfbarkeit durch EY zu Sanktionen gegen den Wirtschaftsprüfer und zum Zusammenbruch des Unternehmens.

4. Fazit
Übereinstimmung der beschriebenen Praxis mit der Bilanzierung: Die
skizzierte Praxis des TPA-Geschäfts, behauptet die Existenz des Geschäfts und eine Veruntreuung durch Marsalek und Bellenhaus. Dies steht im Widerspruch zur Bilanzierung, da Wirecard Umsätze und Vermögenswerte verbuchte, die laut Insolvenzverwalter und Staatsanwaltschaft nicht existierten. Ohne konkrete Beweise bleibt die Verteidigungsthese spekulativ und deckt sich nicht mit den bilanzierten Zahlen, die als fiktiv eingestuft wurden.

Konformität mit deutschen Gesetzen: Wenn das TPA-Geschäft existierte, wäre es grundsätzlich legal, aber die Veruntreuung würde eine Verletzung der Sorgfaltspflichten (§ 93 AktG) implizieren. Wenn es nicht existierte, wie die Anklage behauptet, wäre die Bilanzierung Betrug (§ 263 StGB) und nicht konform mit HGB und WpHG. Die bisherigen Beweise sprechen eher für die zweite Variante.

Bestand eines DAX-Unternehmens: Ein DAX-Unternehmen könnte mit einem echten, nachvollziehbaren TPA-Geschäft operieren, aber nicht mit einem Modell, das auf nicht verifizierbaren Umsätzen oder Veruntreuungen basiert. Wirecards Zusammenbruch zeigt, dass mangelnde Transparenz und Kontrolle unvereinbar mit den Anforderungen an ein DAX-Unternehmen sind.

Die Verteidigung von Markus Braun versucht mit den neuen Beweisanträgen, die Narrative um das TPA-Geschäft umzudeuten, aber die fehlenden Belege und die Zeugenaussagen stützen bisher die Anklage. Ob die neuen Beweisanträge stichhaltig sind, wird sich im weiteren Prozessverlauf zeigen, doch aktuell überwiegt die Evidenz gegen die Existenz des TPA-Geschäfts in der bilanzierten Form.
 

28.05.25 12:26

3586 Postings, 3138 Tage ChaeckaLiebe Meimsteph

Der "zukunftsfähige Konzern" wurde "geschrottet", weil dessen Manager den Hals nicht voll
bekommen konnten, grössenwahnsinnig wurden, es ihnen zu leicht gemacht wurde, Banken zu betrügen/Kredite zu erschleichen und die Kontrollinstanz (EY) jämmerlich versagte.
Wie bei Balsam, Flowtex, K&S, Prokon, MEG u.v.m.

Warum sollten denn Berichte von Martin der Wahrheitsfindung dienen? Offenbar verfolgt er seine eigene (politische) Agenda und aufgrund seiner anderen Auslassungen drängt sich der Eindruck auf, dass seine Motive keine ehrenwerten sind.  

28.05.25 12:33

162 Postings, 516 Tage Kathryn_RaillyGrok: wäre WDI zu retten gewesen?

Um das Gedankenexperiment zu beantworten, ob die Aufdeckung einer Veruntreuung durch Jan Marsalek und Oliver Bellenhaus im Kontext eines real existierenden TPA-Geschäfts (Third-Party Acquiring) zum Zusammenbruch von Wirecard geführt hätte oder ob das Unternehmen gerettet hätte werden können, analysiere ich die Situation unter der Annahme, dass das TPA-Geschäft real war und die Veruntreuung stattfand. Dabei berücksichtige ich die wirtschaftlichen, rechtlichen und marktbasierten Konsequenzen sowie die spezifischen Umstände von Wirecard als DAX-Unternehmen.

Annahmen für das Gedankenexperiment
Existenz des TPA-Geschäfts: Das TPA-Geschäft existierte, Wirecard wickelte Zahlungen über Drittpartner (z. B. in Asien) ab und erhielt Provisionen, die ordnungsgemäß bilanziert wurden. Die bilanzierten 1,9 Milliarden Euro auf Treuhandkonten waren real, wurden aber von Marsalek und Bellenhaus veruntreut.

Veruntreuung: Marsalek und Bellenhaus haben Gelder in Milliardenhöhe abgezweigt, ohne dass Markus Braun als CEO davon wusste, wie von der Verteidigung behauptet.

Sorgfaltspflichtverletzung: Braun hat seine Sorgfaltspflichten (§ 93 AktG) verletzt, da er die Veruntreuung über Jahre nicht bemerkte, obwohl er als CEO für die Kontrolle verantwortlich war.

Zeitpunkt der Aufdeckung: Die Veruntreuung wird hypothetisch vor der Insolvenz 2020 entdeckt, z. B. durch interne Kontrollen, Wirtschaftsprüfer oder externe Hinweise.

1. Wirtschaftliche Konsequenzen der Aufdeckung
Wenn die Veruntreuung von 1,9 Milliarden Euro (oder einem vergleichbaren Betrag) aufgedeckt worden wäre, hätte dies erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf Wirecard gehabt:

Liquiditätsverlust:
Die veruntreuten 1,9 Milliarden Euro waren ein zentraler Bestandteil der Bilanz und galten als liquide Mittel auf Treuhandkonten. Ihre Entfernung aus der Bilanz hätte die Eigenkapitalquote und Liquidität von Wirecard massiv geschwächt. Wirecard hatte 2020 Schulden von über 3 Milliarden Euro, und die fehlenden 1,9 Milliarden Euro hätten die Fähigkeit des Unternehmens, diese Schulden zu bedienen, stark eingeschränkt.

Vertrauensverlust bei Banken und Investoren:
Die Aufdeckung einer milliardenschweren Veruntreuung hätte das Vertrauen von Gläubigern (z. B. Banken wie Commerzbank, ABN Amro) und Investoren zerstört. Banken hätten bestehende Kreditlinien gekündigt oder keine neuen Kredite gewährt, wie es 2020 geschah, als die fehlenden 1,9 Milliarden Euro bekannt wurden. Der Aktienkurs, der 2018 bei über 190 Euro lag, wäre vermutlich eingebrochen, da Investoren die Governance-Schwächen und das Risiko einer Insolvenz eingepreist hätten.

Operative Auswirkungen:
Selbst wenn das TPA-Geschäft real war, machte es laut Zeugenaussagen (z. B. des ehemaligen Controllers Marius K.) einen Großteil der Profitabilität von Wirecard aus. Ohne diese Umsätze oder bei einer Unterbrechung durch die Veruntreuung hätte Wirecard Schwierigkeiten gehabt, seine operativen Kosten zu decken, insbesondere bei einem Geschäftsmodell, das stark auf Wachstum und Akquisitionen setzte.

2. Rechtliche Konsequenzen
Die Aufdeckung der Veruntreuung hätte rechtliche Folgen für Wirecard und seine Führungskräfte gehabt, die den Fortbestand des Unternehmens gefährdet hätten:

Strafrechtliche Ermittlungen:
Die Veruntreuung durch Marsalek und Bellenhaus hätte Ermittlungen wegen Untreue (§ 266 StGB) gegen die beiden ausgelöst. Braun könnte wegen fahrlässiger Untreue oder Verletzung der Sorgfaltspflichten (§ 93 AktG) angeklagt werden, da er die Veruntreuung nicht bemerkte. Diese Ermittlungen hätten das Management destabilisiert und die öffentliche Wahrnehmung von Wirecard geschädigt.

Zivilrechtliche Haftung:
Investoren und Gläubiger hätten Schadensersatzklagen gegen Wirecard und Braun eingereicht (§ 823 BGB, § 93 AktG), da die Veruntreuung zu einem erheblichen Vermögensschaden führte. Solche Klagen hätten die finanzielle Belastung des Unternehmens erhöht.
Aufsichtsrechtliche Maßnahmen: Die BaFin hätte Wirecard wegen unzureichender Governance und Kontrollmechanismen untersucht. Mögliche Sanktionen, wie Bußgelder oder Auflagen, hätten die operativen Fähigkeiten weiter eingeschränkt.

3. Mögliche Szenarien nach der Aufdeckung
Die Frage, ob Wirecard hätte gerettet werden können, hängt vom Zeitpunkt der Aufdeckung, der Reaktion des Managements und der Verfügbarkeit externer Finanzierung ab. Ich skizziere drei mögliche Szenarien:

Szenario 1:
Frühe Aufdeckung (z. B. 2015–2017)
Ausgangslage: Die Veruntreuung wird früh entdeckt, z. B. durch eine Sonderprüfung oder interne Kontrollen, bevor Wirecard 3 Milliarden Euro Schulden anhäuft.
Rettungschancen: In diesem Szenario hätte Wirecard eine Chance gehabt, sich zu stabilisieren, wenn:
Neue Kontrollmechanismen eingeführt worden wären, um weitere Veruntreuungen zu verhindern.
Das TPA-Geschäft weiterhin Umsätze generiert hätte, um den operativen Betrieb aufrechtzuerhalten.
Externe Investoren oder Banken bereit gewesen wären, Kapital zur Überbrückung des Liquiditätsverlusts bereitzustellen.

Herausforderungen:
Der Vertrauensverlust bei Investoren und die Notwendigkeit, 1,9 Milliarden Euro abzuschreiben, hätten eine Refinanzierung erschwert. Wirecard hätte wahrscheinlich einen neuen CEO und ein überarbeitetes Geschäftsmodell benötigt, um das Vertrauen wiederherzustellen.

Wahrscheinlichkeit:
Eine Rettung wäre möglich gewesen, aber schwierig, da Wirecards Geschäftsmodell stark vom TPA-Geschäft abhängig war und der Aktienkurs eingebrochen wäre, was die Kapitalbeschaffung erschwert hätte.

Szenario 2:
Späte Aufdeckung (z. B. 2018–2019)
Ausgangslage:
Die Veruntreuung wird kurz vor der tatsächlichen Insolvenz 2020 entdeckt, als Wirecard bereits hoch verschuldet ist und die Financial Times Zweifel am TPA-Geschäft äußert.
Rettungschancen:
Die Rettungschancen wären gering, da:
Die Schuldenlast von über 3 Milliarden Euro die Liquiditätsreserven überstieg.
Banken wie 2020 Kreditlinien gekündigt hätten, sobald die Veruntreuung bekannt geworden wäre.
Der Aktienkurs, der 2019 bereits unter Druck stand, weiter eingebrochen wäre, was die Kapitalbeschaffung unmöglich gemacht hätte.
Die öffentliche und regulatorische Aufmerksamkeit (z. B. BaFin, EY) die Krise verschärft hätte.

Wahrscheinlichkeit:
Ein Zusammenbruch wäre sehr wahrscheinlich gewesen, da Wirecard bereits 2019 in einer prekären Lage war. Selbst wenn das TPA-Geschäft real war, hätte die Veruntreuung die Bilanz so stark geschwächt, dass eine Insolvenz kaum vermeidbar gewesen wäre.

Szenario 3: Übernahme oder Sanierung
Ausgangslage: Nach der Aufdeckung der Veruntreuung versucht Wirecard, durch eine Übernahme oder Sanierung zu überleben, z. B. durch den Verkauf von Geschäftsbereichen oder die Aufnahme neuer Investoren.

Rettungschancen:
Eine Übernahme wäre möglich gewesen, wenn ein Käufer (z. B. ein anderer Zahlungsdienstleister wie Adyen oder PayPal) das Kerngeschäft als wertvoll erachtet hätte.

Allerdings:
Die Veruntreuung und der Vertrauensverlust hätten den Unternehmenswert massiv reduziert.
Die rechtlichen Risiken (Klageflut, Ermittlungen) hätten potenzielle Käufer abgeschreckt.
Eine Sanierung (z. B. durch ein Schutzschirmverfahren nach § 270 InsO) hätte eine radikale Umstrukturierung erfordert, was bei der hohen Schuldenlast und dem Verlust des TPA-Geschäfts unwahrscheinlich gewesen wäre.

Wahrscheinlichkeit:
Eine Übernahme oder Sanierung wäre theoretisch möglich gewesen, aber aufgrund der hohen Schulden, des Vertrauensverlusts und der Abhängigkeit vom TPA-Geschäft sehr unwahrscheinlich.

4. Vergleich mit der tatsächlichen Insolvenz 2020
Die tatsächliche Insolvenz von Wirecard 2020 wurde durch die Feststellung ausgelöst, dass die 1,9 Milliarden Euro auf den Treuhandkonten nicht existierten, was die Anklage der Staatsanwaltschaft stützt, dass das TPA-Geschäft fiktiv war.

Im Gedankenexperiment, in dem das TPA-Geschäft real war, aber veruntreut wurde, wären die Auswirkungen ähnlich gewesen:

Bilanzkorrektur:
Die Abschreibung der 1,9 Milliarden Euro hätte die Bilanz zerstört, da Wirecard diese Mittel als liquide Vermögenswerte verbuchte.
Vertrauenskrise:
Die Aufdeckung einer milliardenschweren Veruntreuung hätte einen ähnlichen Vertrauensverlust wie 2020 ausgelöst, mit einem Aktienkurs-Crash und Kündigungen von Kreditlinien.
Regulatorische Konsequenzen:
Die BaFin und andere Aufsichtsbehörden hätten Wirecard sanktioniert, was die Krise verschärft hätte.
Der Hauptunterschied wäre, dass ein reales TPA-Geschäft theoretisch eine Grundlage für eine teilweise Fortführung des Geschäfts geboten hätte. Allerdings war Wirecards Geschäftsmodell laut Zeugenaussagen ohne das TPA-Geschäft kaum profitabel, und die Veruntreuung hätte die finanziellen Reserven so stark geschwächt, dass ein Zusammenbruch wahrscheinlich gewesen wäre.

5. Faktoren, die eine Rettung hätten ermöglichen können
Eine Rettung von Wirecard wäre nur unter folgenden Bedingungen möglich gewesen:

Frühzeitige Aufdeckung:
Eine Entdeckung der Veruntreuung vor 2018, als die Schuldenlast noch überschaubar war.
Robuste Governance: Ein Managementwechsel (z. B. Rücktritt von Braun) und die Einführung strenger Kontrollmechanismen hätten das Vertrauen der Investoren teilweise wiederherstellen können.

Externe Finanzierung:
Ein Investor oder Käufer hätte bereit sein müssen, die Verluste aus der Veruntreuung zu übernehmen und das Kerngeschäft zu refinanzieren.

Nachhaltiges Geschäftsmodell: Das TPA-Geschäft hätte weiterhin stabile Umsätze generieren müssen, was angesichts der Veruntreuung und des Vertrauensverlusts fraglich ist.

6. Fazit
Die Aufdeckung einer milliardenschweren Veruntreuung durch Marsalek und Bellenhaus im Kontext eines realen TPA-Geschäfts hätte mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Zusammenbruch von Wirecard geführt, ähnlich wie die tatsächliche Insolvenz 2020.

Die Gründe sind:
Der Verlust der 1,9 Milliarden Euro hätte die Bilanz und Liquidität zerstört.
Der Vertrauensverlust bei Banken, Investoren und Aufsichtsbehörden hätte Kreditlinien und Kapitalzuflüsse unterbunden.
Die Abhängigkeit vom TPA-Geschäft und die hohen Schulden hätten eine Sanierung oder Übernahme erschwert.

Eine Rettung wäre nur bei einer sehr frühen Aufdeckung (z. B. 2015–2017) und einer sofortigen Umstrukturierung denkbar gewesen, aber selbst dann wären die Chancen gering gewesen, da Wirecards Geschäftsmodell stark vom TPA-Geschäft abhängig war und der Vertrauensverlust irreparabel gewesen wäre. Die Insolvenz wäre also in den meisten Szenarien kaum vermeidbar gewesen.
 

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