Großes Grün
Re: Keine
Monday, May 12, 2025 6:31:31 PM
Post# of 742593
BITTE LESEN SIE DEN FOLGENDEN POST SEHR LANGSAM UND LASSEN SIE IHN EINSINKEN!
Dies ist sehr nah an der berüchtigten Smoking Gun, nach der wir all die Jahre gesucht haben.
Vielen Dank an Newflow! Aus Gründen der Übersichtlichkeit und der besseren Lesbarkeit haben wir diese Informationen in einem Beitrag zusammengefasst.
Mit anderen Worten: Die buchmäßigen Aufzeichnungen sind die maßgebliche Quelle für die Bestimmung der rechtmäßigen Inhaber der wirtschaftlichen Beteiligungen an dem Liquidating Trust. Die natürliche oder juristische Person, die in diesem System als Inhaber einer bestimmten Liquidating Trust-Beteiligung eingetragen ist, wird nach allen einschlägigen US-Bundes- und -Staatsgesetzen, die solche Angelegenheiten regeln, als Eigentümer der Aufzeichnungen für diese Beteiligung behandelt.
Seite 7 "EVIDENCED BY BOOK ENTRY"
https://www.sec.gov/Archives/edgar/data/933136/...m03-1212_8ke101.htmSO KEINE NOTWENDIGKEIT DER AUSGABE VON LTIs. DIESE EINTRAGUNGSQUELLEN WAREN STIMMZETTEL UND W-9, DIE VON EHEMALIGEN AKTIONÄREN EINGEREICHT WURDEN, DIE FREIGABEN UNTERZEICHNETEN.
Für die Zwecke der US-Bundes- und Staatsgesetze gilt derjenige, der in dem vom Liquidating Trust unterhaltenen elektronischen Buchführungssystem als Eigentümer eines Liquidating Trust-Anteils aufgeführt ist, als offizieller rechtlicher Inhaber dieses Anteils.
Mit anderen Worten, die buchhalterischen Aufzeichnungen sind die maßgebliche Quelle für die Bestimmung der rechtlichen Inhaber der wirtschaftlichen Beteiligungen am Liquidating Trust. Die natürliche oder juristische Person, die in diesem System als Inhaber eines bestimmten Liquidating Trust-Anteils eingetragen ist, wird als Eigentümer der Aufzeichnungen für diesen Anteil behandelt.
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Der Unterschied besteht also darin, dass eine Gruppe von Anlegern LTIs erhalten hat, während sich die andere Gruppe im Book-Entry-System befindet.
Der große Unterschied besteht darin, dass die Anleger, die LTIs erhalten haben, die Anleger sind, die Gelder in den aktiven BK-Fällen erhalten haben. Zudem sind sie die Anleger, die ein wirtschaftliches Interesse an den geschützten Vermögenswerten in SAFE HARBOR haben werden.
1) Anleger, die LTIs erhalten haben, sind aktive BK-Fälle.
2) Anleger, die Gelder außerhalb von BK-Fällen erhalten, entsprechen den BK-geschützten Vermögenswerten von Safe Harbor/BK Remote.
Die endgültigen Ausschüttungen erfolgen, sobald die FDIC R offiziell freigegeben wird und/oder die WaMu-Konkursverwaltung endgültig beschlossen wird.