hatte das Gericht seine schriftlich vorliegende Entscheidung angekündigt. Diesbezügliche Rechtsmittel führten über diesen Zeitpunkt aber deutlich hinaus. Zu allem Überfluss hat das Gericht nun auch noch die Special Masterin wegen Interessenskonflikts (Besorgnis der Befangenheit) abberufen. Ein neuer Special Master muss also erst noch bestellt werden und sich einarbeiten.
Für meine Begriffe wird fraglich, ob mit dieser Maßgabe das Gerichtsverfahren noch bedeutsam werden wird, oder ob die Hauptversammlung nicht überholend etwas Abschließendes beschließt.
Hab’s noch nicht gecheckt. Das Umtauschverhätnis APE:AMC ist 1:1? @Rothroom, glaube Du kannst mir das am ehesten sagen. Alles andere wäre ja nicht o.k. Manche schreiben 1:10 verwechseln das aber mit dem RS.
Wie der Kurs nach dem Umtausch sein wird, ist nicht vorhersehbar.
Logisch wäre m.E. die MK am Tag des Umtauschs zugrunde zu legen, da sich an der wirtschaftlichen Lage unmittelbar vor und nach der Wandlung ja nichts ändert.
Dass die APE auf den AMC-Kurs hochgezogen werden, glaube ich nicht. Denn dadurch würde sich die Bewertung massiv erhöhen, wofür es jedoch keine Rechtfertigung gäbe (siehe vor).
vermutlich am Tag des Umtauschs wird in Relation zu den vorhandenen Aktien ein Durchschnittswert errechnet. Wenn dem so ist sind die APE- Inhaber im Vorteil und die AMCler abgewertet. Aber irgendwie bilden die aktuellen Kursentwicklungen das nicht. Finde auch keine Infos dazu und scheint auch niemand richtig zu interessieren. Lass mich ungern überraschen.