Börsianer
und unterliegen den Verlockungen der Marktmacht:
http://www.cnq.ca/Storage/1089/...nal_FORM_9_Common_Shares_070402.pdfMan achte auf das Datum, auf die Namen der Zeichner und den Preis der Aktien.
Kurze Zeit später gab es dann die Empfehlungen. (die entsprechenden RSR-Ausgaben liegen mir vor)
Und hier noch ein interessantes Posting von dem User "frickeline" dazu:
http://www.wallstreet-online.de/diskussion/...ott-assets-erdoelhunger(3. Posting #7393)
Natürlich hat auch Markus Frick zu dieser Zeit Petroworth empfohlen. (auch die entsprechenden Email-Hotline-Ausgaben liegen mir vor). Ein Schelm, wer wirklich an Zufall glaubt......
Leider streben meiner Meinung nach immer die falschen Leute nach Marktmacht (keine Unterstellung gegen irgendeine Person - sondern allgemeine Betrachtung), weil sie auf normalen Weg keine Performance zustande bringen. Und das Marktmacht missbraucht werden kann, zeigt ja der §20a WpHG auf.
Nur §20a WpHG greift erst dann, wenn die Bafin einen Verstoss zur Anzeige bringt. Sonst tut sich da gar nichts...
Und natürlich ist der §20a WpHG (Verbot der Marktmanipulation) durch §34b WpHG (Offenlegung) entscheidend entschärft worden. Jetzt muss man nur noch Offenlegen (Interessenskonflikte) und die Wahrheit über die Geschäftssituation der Wertpapiere sagen, und schon darf man privat mit den Papieren handeln und sogar VOR der eigenen Empfehlung kaufen.
Bei der Offenlegung reicht ein Hinweis im Disclaimer.