„Wenn“ der Handelsstopp für Münchhausen aufgehoben wird -dürfte eine Strafzahlung und -das ist wohl das richtige Problem es folgt die Offenlegung der tatsächlichen Käufe und Verkäufe.
Sollte keine Wiederaufnahme erfolgen könnte das doch negative Folgen für das gesamt Unternehmen haben.