Angesichts der aktuellen Entwicklung bleibt es aber haften. War im März 1999. Nen Kumpel von mir war Torwarttrainer bei den Füchsen (Damen). Hatte Ende des Monats des Monats ne Fete gegeben. Eingeladen war auch die die jugoslawische Damennationalmannschaft im Handball, die gerade hier in Berlin ein Spiel hatten. Wenn all die Mädels kommen, geht man natürlich hin.
Die Stimmung war allerdings nicht so super. Ich habe ich die meiste Zeit mit dem Coach der Mädels (un einigen Spielerinnen) unterhalten. Ich habe ihm versucht klar zu machen, dass die meisten Deutschen keine Ars..Löcher sind, obwohl gerade die Bundeswehr völkerrechtswidrig Belgrad bombardiert hatte.
Ich hatte ihm und einigen seiner Spielerinnen auch noch mitgeteilt, dass es in der Bundesrepublik den §80 StGB gibt. In dem § stand immerhin: "Wer einen Angriffskrieg führt oder eine sonstige Angriffshandlung begeht, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft."
Nun ja, natürlich konnte sich kein Staatsanwalt an den §80 StGB erinnern. Und niemand hat die entscheidenden Akteure wie Gerhard Schröder (Kanzler) , Frank Walter Steinmeier (Kanzleramtsminister), Rudolf Scharping (Verteidigungsminister) und Joseph Fischer (Außenminister) irgendwie belangt. Gibt eben in Deutschland nicht nur ein Recht.
|