Hallo zusammen,
erst einmal möchte ich mein Mitgefühl für die wirklich sehr hart getroffenen Aktionäre aussprechen. Geld kommt und Geld geht, daher macht keinen Quatsch wegen der versiebten Kohle.
Gerne möchte ich versuchen Euch hinsichtlich der Thematik Schadenersatz behilflich zu sein & dazu sei gesagt, dass wir dazu schon mal eine Partei benötigen wie halt auch Fleisch am Knochen ist, aus dem Grund sehe ich eine Schadenersatzklage gegen die Gesellschaft, nach jetzigem Kenntnisstand als nicht zielführend an, da ihr nun mal im Rang hinter den Gläubigern steht & WDI einfach nicht genügend Masse bietet.
Auch verfahren gegen Einzelpersonen aus dem direkten Umfeld von WDI sehe ich nicht als Zielführend was den Schadenersatz angeht, da nun mal auch bei möglichen zivilrechtlichen Verfahren gegen Einzelpersonen im Erfolgsfall, das Kapitalgewicht bei der Verteilung der Schadenersatzsumme entscheidend ist und da die Fonds definitiv in alle klassischen Richtungen Klagen werden (diese müssen alleine schon im Interesse ihrer eigenen Investoren/Aktionäre entsprechend handeln), wird für Euch "Kleinaktionäre" am Ende nur eine sehr überschaubare Schadenersatzsumme dabei rauskommen.
Es gab in dem Fall Verlauf Parteien die sich auf Basis von Insiderinformationen A) bereichert oder alternativ B) vor Verlusten geschützt haben, dahingehend sollte man versuchen Informationen zusammenzutragen, um dann im Anschluss dass weitere Vorgehen abzustimmen, denn damit könnte man dann an Parteien herantreten, die über mächtig Fleisch am Knochen verfügen. Dieser Vorgang sollte bitte seriös und nicht mit panischen Aktionen/Schreiben erfolgen.
Ebenfalls von Interesse wären die tatsächlichen Investoren der 900 Millionen Softbank Anleihe welche aus dem arabischen Raum zu kommen scheinen, wer dazu detaillierte Informationen haben sollte, bitte Info an mich.
EY als Gegenpartei sieht natürlich verlockend aus, jedoch müsste man EY schon Vorsatz nachweisen können und dies dürfte ein Ding der Unmöglichkeit sein, wird auf grobe Fahrlässigkeit rauslaufen und somit greift die Haftungsbeschränkung auf maximal 4 Millionen je falsch bilanziertes Jahr.
Viele Grüße Mysterio
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