"Ich möchte meine Frage nochmal wiederholen (#69007) Könnte es sein, das Steinhoff die Anforderungen zur Beschaffung der Stimmrechtsbescheinigung so verkompliziert, das wir die Stimmrechte garnicht zeitnah an die SDK abtreten können? Und können wir uns dagegen wehren?"
Wenn Steinhoff satzungsgemäss wie bisher ca. 6 Wochen vorher ein läd, mit Record Date ca. einen Monat vorher, dann nicht.
Denn auch eine verschlafene Bank/Broker sollte dir deinen Bestand am Record Day zu Börsenschluss innerhalb einer Woche bestätigen können.
Dann ab damit zu Compushare, bisher dann 7-10 Tage Warten und es bleibt immer noch über eine Woche damit du deine Stimmrechte übertragen kannst.
Schlimmstenfalls stimmst du selbst online ab, war bisher nie ein Hexenwerk.
Uuuuuund mit Erhalt deiner Eintritts/Stimmkarte(von Compushare) hast du ja automatisch auchb deinen Zugang zur virtuellen HV.
Allerdings um das selbständig tätig werden wirst du so, oder so nicht umhin kommen.
WICHTIG! Bisher, und wahrscheinlich auch diesmal, ohne Eintrittskarte kein Stimmrecht!
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