Rückblick: Die Tipp24 Aktie war in 2010 ein eher unauffälliger Wert und pendelte lediglich seitwärts. Im Gesamtkontext ist das aber bullisch zu werten: Nach der 2009er Rally ist das eine bullische Konsolidierung. Dabei bilden sich die Konturen eines sich weitenden Keils heraus, der eine bullische Fortsetzungsformation im Aufwärtstrend seit Ende 2008 darstellt. Diese Formation signalisiert Druckaufbau der Käufer.
Vergangene Woche gelang der Ausbruch aus dem Keil nach oben, in den vergangenen beiden Tagen wurde er mit einem Rücksetzer an die Keiloberkante bestätigt. Heute springt die Aktie nach den Zahlen wieder nach oben ans Jahreshoch.
Charttechnischer Ausblick: Es sollte in Kürze deutlicher Schwung in den Wert kommen, die Tipp24 Aktie könnte 2011zum Outperformer werden. Das Allzeithoch bei 32,35 Euro kommt jetzt in Reichweite. Geht es nachhaltig über 32,35 Euro, steht einer mittelfristigen Rally bis 50,00 und später 65,00 - 70,00 Euro nichts mehr im Wege. Langfristig wären Kurse im Bereich bei 110,00 - 120,00 Euro denkbar.
Eine Absicherung kann im Bereich bei 27,30 Euro erfolgen, eine Abwärtswelle bis 24,00 - 25,02 und darunter ggf. 21,37 und 19,62 Euro dann möglich.
Meldung: Tipp24 schlägt die Prognosen
Hamburg (BoerseGo.de) - Das Geschäft der Tipp24 AG hat sich in den letzten Monaten des vergangenen Jahres besser entwickelt als erwartet. Der Glückspielspezialist konnte daher seine Prognosen für das gesamte Geschäftsjahr übertreffen. Wie das Unternehmen am Donnerstag mitteilte, stieg der Umsatz um rund 15 Prozent auf rund 104 Millionen Euro (Vorjahr: 89,6 Millionen Euro). Das operative Ergebnis (EBIT) verbesserte sich auf rund 30 Millionen Euro (Vorjahr: 23,1 Millionen Euro). Der Nettogewinn beläuft sich voraussichtlich auf etwa 19 Millionen Euro (Vorjahr: 17,5 Millionen Euro).
Im August 2010 hatte Tipp24 die Umsatzprognose von ursprünglich 100 Millionen Euro auf 90 Millionen Euro und die EBIT-Prognose von ursprünglich 40 Millionen Euro auf 20 Millionen Euro reduziert.
Für 2011 plant Tipp24 eine Rückkehr auf den deutschen Markt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im September 2010 die deutschen Monopolregelungen in Frage gestellt, da sie nicht kohärent und systematisch die Entstehung von Spielsucht begrenzen, mit der die Lotterie- und Sportwettenmonopole begründet werden. Das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesgerichtshof haben diese Zweifel inzwischen wiederholt. Infolgedessen beraten die Länder aktuell über Änderungen des Glücksspielstaatsvertrags, eine Entscheidung könnte im März fallen.
quelle
http://www.godmode-trader.de/nachricht/,a2445103,b1.html