Freigabe von Cannabis:
Kreuzberger Anwalt verklagt die Bundesrepublik .
Thomas H. ist ein bekannter Kreuzberger Rechtsanwalt. Er hat sich auf das Strafrecht spezialisiert, übernimmt gern Fälle politisch linker Aktivisten und hat als Anwalt auch schon viele Kiffer verteidigt. Im Hanfmuseum berät er sie sogar kostenlos.
Dabei geht es meist um Cannabis. Denn wer beim Rauchen, dem Anbau oder Verkauf dieser Droge erwischt wird, muss – abhängig von der Menge – mit Geldstrafen und Gefängnis rechnen. In Deutschland ist Cannabis verboten, so steht es im Betäubungsmittelgesetz.
Anwalt Thomas H. sagt, dieses Verbot zerstöre Biografien, es belaste den Lebenslauf und sei überhaupt nicht hilfreich. Klage gegen die Bundesrepublik
Thomas H. ist 69, er bereitet seinen Ruhestand vor. Und will dann einen Cannabisshop eröffnen, dort Joints rauchen und Cannabis verkaufen. Seit etwa zehn Jahren hat H. diesen Plan. Doch er weiß, dass er nach jetziger Rechtslage nicht funktionieren wird. Darum klagt der Jurist jetzt gegen die Bundesrepublik.
Er will erreichen, dass Cannabis von der Liste verbotener Drogen gestrichen wird. „Eine Klage wäre ein Weg, das Gesetz zu ändern“, sagt Rechtsanwalt Volker Gerloff. Er vertritt H. vor Gericht. Beide sind befreundet. Am Mittwoch werden die beiden Anwälte im Berliner Verwaltungsgericht sitzen. Dort wird zum ersten Mal mündlich über die Klage von Thomas H. verhandelt. Die Bundesrepublik, vertreten durch das Bundesgesundheitsministerium, muss sich dann zum Cannabis-Verbot äußern. Für Thomas H. und seine Unterstützer ist das schon ein Erfolg. Bis zum Prozessbeginn möchte er anonym bleiben.
„Das Cannabis-Verbot ist aus jedem Gesichtspunkt irrational“
Volker Gerloff beschäftigt sich sonst mit Fällen des Sozial- und Verwaltungsrechts. Von Cannabis und der Rechtslage wusste er bisher nicht viel. Ein Jahr lang hat es gedauert, bis der 42-jährige Jurist die Klageschrift geschrieben hat, meist am Feierabend. Hundert Seiten umfasst sie nun. „Das Cannabis-Verbot ist aus jedem Gesichtspunkt irrational“, sagt Gerloff.
Es verletze die Grundrechte. „Im Hintergrund steht immer das Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit, das ist der oberste Grundsatz in einem demokratischen Rechtsstaat.“ Ziel der Klage sei es, Cannabis freizugeben, wie Alkohol und Zigaretten soll es legalisiert werden. Dann könnten Regularien festgelegt werden, unter welchen Bedingungen es verkauft werden darf. Auf keinen Fall an Jugendliche.
Die Klage von Thomas H. wird zu einem Zeitpunkt verhandelt, in dem sich immer mehr Politiker, Polizisten, Mediziner und Juristen dafür einsetzen, Cannabis zu entkriminalisieren. Schon vor 16 Jahren forderte der Grünen-Politiker Hans Christian Ströbele: „Gebt das Hanf frei!“ Jetzt sagt auch Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD), er würde sich einer Legalisierung nicht in den Weg stellen. Kontrollierte Verkauf von Cannabis an Erwachsene
Auch Gesundheitssenatorin Dilek Kolat (SPD) will das bestehende Cannabis-Verbot lockern. In einem Modellversuch soll der kontrollierte Verkauf von Cannabis an Erwachsene wissenschaftlich untersucht werden. Zuvor hatten sich schon Linke und Grüne für eine Freigabe ausgesprochen. „Gesundheits- und präventionspolitisch hat sich die Strafbarkeit des Konsums von Cannabis nicht bewährt“, steht im Koalitionsvertrag.
Längst hat der Senat die vom früheren CDU-Innensenator Frank Henkel im Jahr 2015 eingeführte Null-Toleranz-Zone im Görlitzer Park aufgehoben. Wer jetzt mit bis zu 15 Gramm Cannabis erwischt wird, geht in der Regel straffrei aus. Diese Menge gilt als Eigenbedarf. Einen Gegenentwurf zu Henkels Kurs hatte damals die Bezirksbürgermeisterin von Friedrichshain-Kreuzberg, Monika Herrmann (Grüne) im Jahr 2015 vorgelegt. Sie beantragte beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ein Modellprojekt. Bis zu 60 Gramm Cannabis sollten sich Erwachsene mit Chipkarte und Registriernummer jeden Monat in zwei legalen Läden im Bezirk kaufen können. Den Antrag lehnte das Bundesinstitut ab. Drogenpolitische Wende in anderen Ländern
Inzwischen haben andere Länder eine drogenpolitische Wende vollzogen. Kanada ist seit Oktober 2018 nach Uruguay das zweite Land der Welt, das seinen erwachsenen Bewohnern Cannabis erlaubt. In mehreren US-amerikanischen Bundesstaaten wie Kalifornien werden jetzt Haschkekse, Cannabistee und Blüten verkauft. Und der Staat verdient mit. Vergangenes Jahr bezahlten legale Cannabisfirmen in den USA 4,7 Milliarden Dollar an Steuern. Auch in den Niederlande wird Cannabis in Coffee-Shops verkauft.
In Deutschland hat sich neben Politikern von Grünen, Linken und FDP unter anderem auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter für ein Ende des Cannabis-Verbots ausgesprochen.
Bisher dürfen in Deutschland Ärzte Cannabis auf Rezept verschreiben, um Schmerzen der Patienten zu lindern. Die Bundesregierung lehnt eine Freigabe ab. „Die ständige Debatte um die Legalisierung führt in die falsche Richtung“, sagt die Drogenbeauftragte Marlene Mortler (CSU). „Unser Ziel muss weiterhin sein, die Menschen davon zu überzeugen, gar nicht zu kiffen, anstatt ihnen den Weg zum nächsten Joint so leicht wie möglich zu machen.“
Dabei können auch Minderjährige derzeit an allen Ecken der Stadt Drogen wie Cannabis kaufen. Die Qualität ist oft schlecht, Dealer strecken es mit Vogelsand, Salz, Zucker, Haarspray und Kleber. „Die Kriminalisierung von Cannabis wirkt gesellschaftlich eher negativ, vor allem auf Jugendliche“, sagt Anwalt Volker Gerloff.
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