Steinhoff Informationsforum

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neuester Beitrag: 22.03.24 13:38
eröffnet am: 18.11.21 15:55 von: LdPTdK Anzahl Beiträge: 89305
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01.02.23 09:43

3568 Postings, 2256 Tage Lazomannikojay: Bin schon gespannt

Ja manche wollen es nicht verstehen,
bei Ablehnung bekommen die Gläubiger alles, da sowieso schon alles verpfändet ist und bereits in neue Gesellschaft als Verpfändung hinterlegt, hat auch Dirty mehrfach geschrieben in Facebook  

01.02.23 09:45
11

346 Postings, 4557 Tage bockaufzockUnterste Schublade Niko

Sowas geht gar nicht. Ja, es ist jeder selber schuld ( so wie ich auch) wenn es dann eben nix mehr wird. Aber sich an der Niederlage anderer aufzugötzen, ist absolut pervers. Ich für meinen Teil versenken unter Umständen ne Menge Holz ( für mich ist das viel Geld) weil man eben mehr wollte. Jeder hat seine Beweggründe. Bei mir sind es viele Rechnungen, weil meine Frau Krebskrank ist. Ja dem ist so. Schämen sollten Sie sich, schämen.  

01.02.23 09:47
14

8567 Postings, 1983 Tage Dirty Jack@timur87

Da H7 auch davon ausgehen wird, dass ich den GB nicht lesen kann, habe ich eine andere Quelle, was bei Ablehnung vorgesehen ist:

„If the equity restructuring referred to in the preceding paragraph is not approved by the shareholders at the general meeting, it is intended that 100% of the economic interests and voting rights in the post-closing equity of the Group will be issued to the individual financial creditors either through a Dutch restructuring process or, if that is not pursued or is not achieved by 30 June 2023, as a result of the financial creditors becoming entitled to implement the equity reorganisation by way of a share pledge enforcement alongside the implementation of other terms of the Maturity Extension Transaction. In these circumstances, SIHNV would lose its interests in the underlying Group businesses and assets and shareholders would retain no economic interest in the restructured Group.“

EQS vom 15.12.

Handschrift vom ewig gelobten P.W.

Also mit Ablehnung gehen die Unterlagen zum Amsterdamer Gericht, welche Restrukturierungsvariante man dann wählen wird, dass dürfte dann entschieden sein.

Schafft man die gerichtliche Restrukturierung bis 30.06.2023 nicht, ist Fälligkeitstag und die Gläubiger Agenten fangen mit der Verwertung an: "Share Pledge Enforcement".

Die Verpfändung beginnt ja schon lt. Admin Report zum SoP unterhalb der NV:

"Steinhoff NV besitzt Vermögenswerte unter zwei großen Holdinggesellschaften: Steinhoff Investment Holdings Limited ("SIHL") in Südafrika und Newco 1, früher bekannt als Steinhoff Finance Holdings GmbH ("SFH") in Österreich."

S. 3

https://www.steinhoffsettlement.com/media/3568217/...nhoff_report.pdf

Das bedeutet nichts anderes, als dass die Masse der NV aus den Investments-Shares in Newco 1 und SIHL besteht.

Deren Wert ist unter Investments im GB, den ich nicht lesen kann, aber strotzdem verstehe, auf S. 232 abgebildet und beträgt, da nur die Aktien in SIHL über Null liegen: 2 071 805 000 €.

Nächste Stufe heißt dann 

Newcio 1 Aktien an Newco 3 monetarisiern

SIHL Aktien an SAHPL monetarisieren,

beides auch durch Share Pledge Endorcement

Man räumt sozusagen den Laden von oben nach unten aus.

Das kann sehr lange dauern, da zwischen den einzelnen Holdinggesellschaften eine enorme Innenfinanzierung besteht, deren Einzelwerte teilweise enormen Wertaufholungsbedarf haben.

Soweit die Zusammenhänge, morgen sehen wir dann weiter.

 

01.02.23 09:49

154 Postings, 449 Tage FortunaSteinLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 01.02.23 11:09
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Beleidigung

 

 

01.02.23 09:50
15

341 Postings, 639 Tage TrufflePickerAktiennachkäufe melden

Ich hatte bereits letzte Woche auf eine glatte Millionen Aktien aufgestockt, und dann die zusätzlichen Shares an die SdK per E-Mail gemeldet. Als Reaktion kam, dass es nicht nötig sei, nachzumelden, da es am Ende des Tages doch eher auf die wirklich übertragenen Aktien ankomme, und das ist ja bald.

Man hat dann meine zusätzlichen Shares trotzdem manuell nachgetragen, aber es schien irgendwie nicht mehr nötig zu sein. Für mich hört sich das so an, als hätte man schon "genug" zusammen, um so richtig loszulegen. Aber die Bitte an alle, die noch nicht ihre Aktienbestände an die SdK gemeldet haben, macht es noch. Jede Stimme zählt, und je fetter die SdK auftreten kann, desto mehr werden wir erreichen. Und wer das Geld übrig hat, auch bitte Mitgleid werden bei der SdK.

Meine 200.000 Shares, die ich gestern nachgekauft habe, melde ich jetzt mal nicht nach :-)  Ich hoffe nur, dass viele so handeln wie ich, und sich zu den aktuellen Schnäppchenpreisen so richtig fett eindecken. Morgen könnte das Sonderangebot bereits beendet sein. Ich so, vor dem 15.12. 330.000 Shares, jetzt 1.200.000.  

01.02.23 09:51
1

17834 Postings, 4205 Tage H731400Dirty

das Ergebnis steht doch da, 100% an die Gläubiger. Keinen Einfluß drauf.

 

01.02.23 09:55
2

8567 Postings, 1983 Tage Dirty Jack@H7

Dieses Recht ist ja auch durch die NV CPU-Verbindlichkeit gesichert, wenn sie denn rechtmäßig ist.  

01.02.23 10:04
1

612 Postings, 1534 Tage WallnussTrufflePicker

Du hast den Bestand im Depot vervierfacht. Woher kommt die Sicherheit, dass das richtig ist. 870000 Aktien für ca. 24000 Euro in dieses Risiko zu schicken. Darf ich erfahren, was dich so sicher macht? Bist Du ein "Insider"?
Ich bin nur noch hier, weil der Absprung schreckliche Auswirkungen hat. Sicher ist für mich nur: Nichts ist sicher. Morgen gibt es kein Erwachen. Morgen Nightmare Teil 2.
Wenn SDK und Vorstand keine Lösung hinbekommen, dann haben wir nichts mehr. So sehe ich das.

nur meine Meinung

LG

der Wallnuss  

01.02.23 10:04
6

1780 Postings, 2429 Tage timur87@Dirty

einfacher erklärt ist das einfach Gründung einer neuen Gesellschaft von den Gläubigern, die Steinhoff "aufkaufen" und unter dem Namen ihnrer neuen Gesellschaft fortführen.
So ähnlich lief die Insolvenz meines Ausbildungsbetriebes durch. Was jedoch viele nicht zwischen den Zeilen erkennen, ist, dass Steinhoff quasi in die Insolvenz läuft. Das ist Schritt 1. Komplette Steinhoff wird also zum Verkauf gestellt, heißt, es wird Inso-Verwalter bestellt, es wird eine Unternehmensbewertung erstellt und versucht alles bestmöglich zu verwerten. Da jedoch Gläubiger zuerst bedient werden, haben die das vorrangige Recht die Vermögenswerte zu kaufen. Übliche Vorgehensweise dabei ist, vorher eine Gesellschaft zu Gründen und das Unternehmen das verwertet wird von dieser neuen Gesellschaft kaufen zu lassen.

Bei meinem Ausbildungsbetrieb damals ist GmbH pleite gegangen und verwertet worden. Der gleiche geschäftsführende Gesellschafter hat eine UG gegründet und die GmbH i.I. aufgekauft. So lief die GmbH quasi unter 100% Beherrschung durch die UG weiter.

So ähnlich ist es auch hier angedacht. Können die Gläubiger uns nicht 2023 mit Ihrer Panikmache verscheuchen und sich alles unter Nagel zu reißen, lassen sie Steinhoff verscherbeln durch Insolvenz, Kaufen sie jedoch durch ihre neu gegründete Gesellschaft auf unter Nutzung ihres Vorkaufsrechts. Am Ende bekommen sie 100% Steinhoff und sind die Aktionäre los. Der Nachteil dabei bleibt jedoch: Abschlag auf Ihre Forderung, Risiko dass sie zu unrecht angesetzten 10% Zinsen zum teil erstatten müssen und ggf. Verlust der Steuerbefreiungsvorteile aufgrund von Verlustvorträgen.  Natürlich könnte es sein, dass sie aufgrund des Wissens was Steinhoff für eine Perle ist, diese Nachteile in Kauf nehmen. Dennoch verlieren Sie dabei einige Mrd. Ihr Vorhaben setzen sie dann zwar um, aber eben mit deutlich mehr Aufwand und Nachteile.  

01.02.23 10:10
3

1780 Postings, 2429 Tage timur87das

erklärt natürlich den Vorschlag 80/20 und auch den drohenden Totalverlust der Aktionäre, also die Drohung mit der quasi Enteignung. Es verschweigt jedoch, dass es sehr unangenehme Nachteile und viel Aufwand für die Gläubiger mit sich bringt)  

01.02.23 10:15
2

1780 Postings, 2429 Tage timur87und weiterer

unbeachteter Punkt dabei ist:

Es muss nachgewiesen werden, dass sich eine Sanierung im gewöhnlichen 5-Jahres-Sanierungsverfahren NICHT lohnt.
Hier kommen zwar die frisierten Bilanzen ins Spiel, ABER: ein Inso-Verwalter + Gericht werden hier schnell erkennen, dass die zahlen nicht das tatsächliche Unternehmensbild darstellen. Es wird das Urteil gefällt, dass sich eine Sanierung doch lohnt. Und das wäre für die Gläubiger eine Katastrophe, den dann haben sie hoch gepokert und sehr viel verloren  

01.02.23 10:17
4

813 Postings, 1359 Tage Steinmätzchen@Lazoman

" Ja manche wollen es nicht verstehen,
bei Ablehnung bekommen die Gläubiger alles, da sowieso schon alles verpfändet ist und bereits in neue Gesellschaft als Verpfändung hinterlegt, hat auch Dirty mehrfach geschrieben in Facebook "

Die Gläubiger können aufgrund der Verpfändung, wenn überhaupt, bei Zahlungsausfall die verpfändeten Assets verwerten/verkaufen (!), zu Geld machen.... aber SH kann sie ihnen keinesfalls zum Weiterbetrieb gegen den Willen der Eigentümer (Aktionäre) überlassen. Wir, die Eigentümer, können eine Insolvenz erwirken, wenn wir gegen diese Übertragung der Eigentumsrechte stimmen.

----- > Anders ausgedrückt : Die Verpfändung kann ( unabhängig ob das rechtlich sauber ist ) die Insolvenzmeldung von SH nicht unmöglich machen, SH quasi verbieten Insolvenz anzumelden. <----

Bei einer gemeldeten Insolvenz aber wird der Konzern entweder saniert oder abgewickelt/ verkauft. Vielleicht, wenn das hier möglich ist durch die Art der Verpfändung, bedarf es dann dafür keines regulären Insolvenzverfahrens und die Gläubiger könnten sich alles krallen und verwerten.

Nur, verwerten = veräußern müssen sie, wenn die Aktionäre gegen die Übertragung der Firma an die Gläubiger stimmen, denn dadurch bleiben sie Eigentümer die bestimmen, wie mit der Zahlungsunfähigkeit umgegangen wird und sie beanspruchen dadurch ihren Anteil vom Kuchen, der übrig bleibt nach der Verwertung.  

01.02.23 10:21

77 Postings, 513 Tage mad_muxxMorgen Kinder wirds was geben

Mein Tipp - ich seh es schon vor mir Steinhoff 3.0

Mein 2Ct Körbchen wird nicht gefüllt, da EQS erst am Abend erscheint. Darin wird stehen das wir uns noch gedulden müssen. Wie in alten Zeiten.... und erste nächste Woche liegt die long version vor.

Die long Version enthält irgendwelche Fehler - irgendjmd wird in Südafrika ne Klage einreichen - Vorschlag wird parallel auf der HV angenommen, bange Blicke virtuell in den Gerichtssaal. Kommentarfunktion ist diesesmal deaktiviert. - sämtliche Gläubigermauscheleien werden aufgedeckt - LdP und Theo werden entlassen. Dirty wird neuer CFO.... Spaß beiseite :D


1337  

01.02.23 10:26
9

341 Postings, 639 Tage TrufflePickerWarum bin ich mir so sicher?

Gute Frage, und die Antwort ist natürlich, dass ich mir nicht sicher bin. Aber wie immer im Leben muss man Chance und Risiko abwägen, und dies ist meine Abwägung:

Kontra:
- nochmal zusätzlich 22.600€ (der tatsächliche Gesamtpreis meiner Nachkäufe) in ein Hochrisiko-Invest, mit potentiellem Totalverlust???
- hmm, mehr fällt mir hier nicht ein ...

Pro:
- Aktie massiv überverkauft, da sind viele Unternehmen, die bereits in der Insolvenz stehen höher bewertet
- Vorheriges Investment von ca. 47.000€ mit Durchschnitts-EK von 0,142€ verbilligen
- Viel niedrigerer EK von aktuell nur noch 0,05765 € kann schneller durch ein kurzes Aufflackern erreicht werden (falls Ausstieg sinnvoll)
- Jede denkbare auch nur halbwegs faire Lösung der Situation spricht für ca. 0,12 - 0,20 € je Aktie, woraus ein fetter Gewinn resultieren würde
- Wenn Steinhoff langfristig gerettet wird habe ich jetzt auch einen fetten Rohdiamanten im Depot. Dann macht es aber mal so richtig Spaß ...
- Und gaaaanz wichtig, mehr Stimmen im Kampf gegen Gläubiger und Management  

01.02.23 10:26
1

45 Postings, 1673 Tage ElNino17Und irgendwo in Polen...

knackt die Pepco die 9 Euro Marke :)  

01.02.23 10:31
4

8567 Postings, 1983 Tage Dirty Jack@earner

Im EQS vom 15.12. waren die größten Finanzgläubiger mit 64 % Zustimmung schon in Vorleistung gegangen, wahrscheinlich weil der Mist auf ihrem Boden gewachsen war.
Also gehe mal davon aus, dass die Ablehnung auf die Vorantrage des Managements in etwa deren Umfang hatte.  

01.02.23 10:35
14

8567 Postings, 1983 Tage Dirty Jack@timur87

Das NL Sanierungsverfahren wird man bei Ablehnung kaum verhindern können.
Nun ist es ja so, dass dies SIHNV Sanierung  auf der Basis der NV CPU Verbindlichkeit beruht.
SIHNV ist nicht Hauptschuldner unter den Lux Finco Scheinen.
Das haben beim SIHPL S 155 Verfahren auch die Anwälte von Trevo und Hamilton verstanden, dass die SIHPL CPU eine Zweitzahlungsverbindlichkeit ist, die eine finanzielle Unterstützung einer ausländischen Gesellschaft darstellt, Folgen sind bekannt.
Im Rahmen der NL Sanierung müsste das Amsterdamer Gericht dann wohl auf die NV CPU hingewiesen werden.
Die Folge wäre eine längere Überprüfung des Ganzen.
Vielleicht finden sich dafür ja noch passende Juristen ;-)  

01.02.23 10:42
2

3568 Postings, 2256 Tage LazomanDirty Jack: @timur87

Kurz gesagt, die haben es gut verschachtelt um das ganze einfacher für sie zu gestalten.
Das Management war quasi Anfang an auf diesen Weg der Enteignung der Aktionäre ausgerichtet  

01.02.23 10:44
4

1780 Postings, 2429 Tage timur87AHK liefert manchmal

auch nützliche Infos)

Quelle: https://www.dnhk.org/newsroom/news/news-details/...n-den-niederlanden

15.02.2021
Am 1. Januar 2021 trat das Gesetz Wet homologatie onderhands akkoord ("WHOA") (Gesetz zur Anerkennung von privaten Vergleichen) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, die Sanierungsfähigkeit von Unternehmen zu verbessern, indem Gläubigern ein privater (Zwangs-)Vergleich angeboten wird.

Das WHOA Gesetz ermöglicht es, den Gläubigern eines Unternehmens einen Zwangsvergleich aufzuerlegen, auch wenn diese die Zusammenarbeit verweigern. Der Schuldner muss sich dabei in einer Situation befinden, in der er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr in der Lage sein wird, seine Schulden zu bezahlen. In dieser Situation einer drohenden Insolvenz kann sowohl den Gläubigern als auch den Gesellschaftern ein Vergleich angeboten werden.

In den Niederlanden war es bis zum Inkrafttreten des Gesetzes nahezu unmöglich, einen Gläubiger oder eine Gruppe von Gläubigern zu zwingen, einen Vergleich außerhalb des Konkurses zu akzeptieren. Ein Schuldner musste tatsächlich alle seine Gläubiger zum Mitwirken bewegen, um eine effektive Restrukturierung/Sanierung durchführen zu können. Die Praxis zeigt, dass dies fast unmöglich ist, was viele Unternehmen unnötig in den Konkurs treibt.

Das WHOA Gesetz ermöglicht es, dass ein privater Vergleich vom Gericht außerhalb des Konkursverfahrens anerkannt (homologiert) wird, wodurch er verbindlich wird für alle Gläubiger, einschließlich derer, die sich gegen den Vergleich ausgesprochen haben.

Das WHOA-Gesetz wurde von verschiedenen Interessengruppen kritisiert, da es vor allem für große Gläubiger, wie z.B. Banken, attraktiv sei; kleine Gläubiger aus dem Mittelstand und Selbstständige würden dabei benachteiligt, da es kleinere Unternehmen im Durchschnitt härter trifft, wenn ihre Forderung nicht vollständig beglichen wird.

In Reaktion auf diese Kritik wurde das Gesetz im vergangenen Jahr auf Initiative einiger politischer Parteien geändert: Die erste Änderung zielt darauf ab, die Position von kleinen Unternehmen (diese werden im Gesetz näher definiert) besser zu schützen, indem diese mindestens 20 % ihrer Forderung erhalten müssen (es sei denn, es gibt zwingende Gründe für eine niedrigere Zahlung).

Die zweite Änderung betrifft eine Einschränkung der Ansprüche von Gläubigern mit einem Hypothek- oder Pfandrecht, die normalerweise eine vorrangige Position haben; diese vorrangige Position gilt nun nur bis zu dem Betrag, den die Gläubiger mit einem Pfandrecht oder einer Hypothek in einer Konkurssituation erhalten hätten.

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und den gravierenden Folgen für viele Unternehmen wurde auf eine schnelle Einführung des Gesetzes bestanden. Es wird sich zeigen müssen, ob das neue Gesetz den gewünschten Effekt hat und helfen wird, Insolvenzen zu verhindern.  

01.02.23 10:45
1

654 Postings, 959 Tage Stein_der_Weisenlängere Überprüfung...

Ich kann mir nicht vorstellen, daß auch nur irgendeine Partei ein ausgeprägtes Interesse an einer Insolvenzabwicklung, Klagen oder weiteren Verzögerungen hat - und dann auch noch in mehreren Ländern.
Von daher dürfte das Angebot wohl entsprechend attraktiv gestaltet werden.
Die Insolvenzandrohung ist quasi Börsensprech für "Isch mach disch kaputt" vom nächstbesten Proleten auf der Straße.  

01.02.23 10:48
1

3568 Postings, 2256 Tage Lazomantimur87:

Wer bewegt das Management dass es in WHOA geht ?
Es ist auch viel nach GB gewandert mit den neuen Gesellschaften, wie ist das handzuhaben ?

Hier müssen Experten ran, alles ist einfach to much  

01.02.23 10:55
3

8567 Postings, 1983 Tage Dirty Jack@Lazoman

Die ganze Verschachtelung war auch ein Schutzwall für Step 2.
Im jetzigen Endgame stehen sich aber nur noch die Aktionäre der NV, alle anderen Holdings unterhalb sind SAFE, und die NV CPU Inhaber gegenüber.
Die Liquidationskaskade wurde bereits im SoP schön aufgezeigt und zusammen mit dem S155, welches ja durch gewisse Nebenschauplätze rund um die SIHPL CPU gestreckt wurde, konnte man mit höheren Spenden an die Entschädigungsfonds SRF den Zeitfaktor verkürzen.
Zeit kostet nunmal Geld.
 

01.02.23 10:56
4

1780 Postings, 2429 Tage timur87WHOA

ist das nächste was kommen dürfte, wenn Vorschlag auf der HV abgelehnt wird, bevor überhaupt ein Insolvenzantrag gestellt werden kann.
Wenn Management nicht in das WHOA geht, dann ist Insolvenzantrag nächster Schritt. Da GB als Gerichtsort Nachteile bringt für Aktionäre, muss hier geprüft werden ob sich das Management nicht strafbar macht in dem es den gesetzlichen Gerichtsort NL nicht wählt und damit gegen Interessen des Unternehmens und seiner Anteilseigner handelt, bzw. kann diese Entscheidung sicherlich gerichtlich von Aktionären angefochten werden.  

01.02.23 10:58

2994 Postings, 509 Tage Ms100Prozentwas will steinhoff morgen mitteilen?

das die aktien im neuen unternehmen ab 2026 einen bestimmten betrag wert sein wird? sonst noch etwas? thx  

01.02.23 11:01
6

8567 Postings, 1983 Tage Dirty Jack@timur87

Das Auswandern der NV nach GB geht nicht so leicht, wie die der AT Gesellschaften SFHG und SEAG, 2019.
Um dann dort ein CVA durchführen zu können, müssen sie mindestens 3 Monate aktiv dort tätig gewesen sein.
Blieb so aus 2018 bei mir hängen.
Da man aber das Sanierungsverfahren unmittelbar an eine ablehnende HV planen müsste, wegen des Zeitfaktors um nicht in das Share Pledge Enforcement zu laufen, wäre die 3 Monatsfrist rückwirkend Mitte Dezember und da hatten wir ja erst die "freudige" Bekanntgabe" des Managements.  

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