Juristen, ich brauche Hilfe!

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neuester Beitrag: 29.06.02 13:51
eröffnet am: 28.06.02 21:12 von: AmelieN. Anzahl Beiträge: 8
neuester Beitrag: 29.06.02 13:51 von: calexa Leser gesamt: 681
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28.06.02 21:12

4 Postings, 8214 Tage AmelieN.Juristen, ich brauche Hilfe!

kennt sich jemand mit Überlassungen im vertragsrechtlichem Sinn aus?

Hilfe, ich habe 2 Fragen :-)  :
Was ist Buchgrundschuld und was Briefgrundschuld?
Was ist eine Auflassung bzw. eine Auflassungsvormerkung?  

28.06.02 21:14

10041 Postings, 8223 Tage BeMiklar

www.google.de

beantwortet alles  

29.06.02 02:17

42940 Postings, 8650 Tage Dr.UdoBroemmeUnglaublich...

Ich hätte nie gedacht, dass dieses Wort wirklich existiert.

"Auflassungsvormerkung" - wo sitzen die kranken Hirne, die solche Begriffe kreieren?

"Eintragung in Abt. II des Grundbuch, die den Anspruch des
Grundstückskäufers auf Eigentumsübertragung bis zu seiner
endgültigen Eintragung als neuer Eigentümer sichert. Verfügungen und Belastungen über das Grundstück, die zeitlich nach der  Auflassungsvormerkung vorgenommen werden, sind ohne Zustimmung des Auflassungsberechtigten (= Grundstückskäufer) unwirksam

*kopfschüttel*

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29.06.02 02:35

620 Postings, 8842 Tage venetiandoc, das habe ich gerade alles hinter mir

...ist aber gar nicht so schlimm. habe ein grundstück gekauft, das vom verkäufer abgetrennt werden musste...das nennt sich auflassung und hat mich 450 mark gekostet. die vormerkung sichert nur die eigenen ansprüche. in aller regel zahlt der verkäufer die kosten der auflassung (gebühren vom katasteramt und vermessungskosten). musste auch mal machen

v.  

29.06.02 02:36

620 Postings, 8842 Tage venetian...wie war eigentlich das konzert?

du bist früh wieder heim...oder?

v.  

29.06.02 03:12

42940 Postings, 8650 Tage Dr.UdoBroemmeMoin venetian.

Bei dem Wetter wohl nicht so verwunderlich. Wegen dem Konzert siehe den anderen Thread: Ich gehe...

Bist du morgen bei Cultured Pearls?

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29.06.02 10:25

620 Postings, 8842 Tage venetianmoin doc

nee, kann leider nich, bin mit der family bei der verwandschaft in hamburg...trotzdem viel spass:-(

v.  

29.06.02 13:51

4691 Postings, 8496 Tage calexaDa hat ja mein Studium doch was gebracht:

Eine Grundschuld ist grds. ein Sicherungsrecht für - typischerweise - eine Forderung.

Buchgrundschuld:
Grundschuld, über die kein "Schuldschein", also kein Brief ausgestellt wird. Die Grundschuld wird nur im Grundbuch eingetragen.

Briefgrundschuld:
Im Unterschied dazu die Briefgrundschuld. Bei ihr wird die Grundschuld im Grundbuch eingetragen, zusätzlich wird ein Brief ausgestellt. Erhöht die Verkehrsfähigkeit erheblich.

Auflassung:
Die notarielle Einigung über einen Grundstückserwerb. Eigentlich nur eine bestimmte Bezeichnung iSd. BGB.

Auflassungsvormerkung:
Die Vormerkung, also die Einigung über einen Grundstückserwerb, kann vorab im Grundbuch gesichert werden duch eine AUflassungsvormerkung. Der Grund dafür ist darin zu sehen, daß die EIntragung des Grundstückserwerbs selber sehr lange dauert. DIe Eintragung einer VOrmerkung geht schneller.
Materiell-rechtlich hat die Eintragung einer Vormerkung den Vorteil, daß das Grundstück nicht mehr an einen anderen Verkauft werden kann. ALso eine Sicherungswirkung.

Ich hoffe ich konnte helfen.

SO long,
Calexa
www.carstenlexa.de
www.direcdesign.de  

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