Vorstand und Aufsichtsrat schlagen nunmehr vor, zu beschließen: Der im Geschäftsjahr 2020 erzielte und im festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von EUR 15.145.660,71 wird wie folgt verwendet: Ausschüttung einer Dividende mit einem Gesamtbetrag in Höhe von EUR 13.593.235,25, das entspricht EUR 1,75 je dividendenberechtigter Stückaktie für das abgelaufene Geschäftsjahr 2020. Gesamtbetrag der Dividende = EUR 13.593.235,25 Einstellung in andere Gewinnrücklagen = EUR 0,00 Gewinnvortrag = EUR 1.552.425,46 Bilanzgewinn = EUR 15.145.660,71 Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Wie sich aus § 58 Abs. 4 Satz 3 AktG ergibt, kann eine frühere Fälligkeit nicht festgelegt werden. Die Dividende soll daher am 5. Oktober 2021 ausgezahlt werden.
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