Newsletter 6 der MAXX-TV.AG und der BOXX-TV.GmbH (03.12.2008)
Sehr geehrte Leserinnen und Leser dieses Newsletters,
Sie bekommen diese Information, da Sie sich in einem der beiden Newsletter eingetragen haben. Wenn Sie sich wieder austragen möchten, so antworten Sie bitte mit AUSTRAGEN.
Internetforen:
In den letzten Tagen wurden in diversen Internetforen verschiedene Behauptungen und Gerüchte aufgestellt. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht bei jedem aufkommenden Gerücht und jede „Annahme“ direkt reagieren. Der bevorstehende Sendestart bringt sehr viel Arbeit mit sich. Herzlichen Dank.
Fußballbundesliga:
Vor wenigen Tagen wurden die Rechte an der deutschen Fußballbundesliga für die nächsten Jahre neu vergeben. Hierbei handelt es sich ausschließlich um die nationalen Rechte. Premiere bekommt wieder die PAY-TV Live Berichte. Free-TV-Rechte gehen unter anderem an die ARD. Weitere Infos dazu hier:
http://www.focus.de/sport/fussball/bundesliga1/...ten_aid_351903.html
Im Newsletter vom 8. September 2008 hatten wir Ihnen mitgeteilt, dass sich die BOXX-TV GmbH bei der DFL für die Auslandsrechte und bei der Sirius für die Inlandsrechte registriert hat. Die Sirius (Kirch-Firma) konnte die Lizenzrechte aufgrund kartellrechtlicher Bedenken nicht erwerben, so dass es die DFL die Lizenzvergabe selber durchgeführt hat, auch hier haben wir uns registriert! Bei den Inlandsrechten ging es für BOXX-TV immer um IP- bzw. Web-TV-Rechte (die Unterschiede dieser Übertragung hatten wir im Newsletter vom 8. September 2008 erklärt, wir hängen es aber unten an dieses Mail nochmals an, damit auch Neuleser informiert sind). Die deutschen IP-Rechte liegen wieder bei der Telekom für ihr T-Home-Paket. Die Web-Rechte im Pay-TV-Paket gingen an Premiere, weitere Firmen hatten leider keine Chance.
Nach der Vergabe der Inlandsrechte gehen die Verantwortlichen bei der DFL jetzt die Angebote für die Auslandsrechte durch. Hier gibt es in der Regel nur Nicht-Exklusive Rechte. Für die Fernsehrechte in den USA sind die Sender Gol TV, Telelatina, sowie ein US Network entsprechender Bewerber. Nach dem diese Rechte vergeben sind, wird über weitere Nicht-Exklusive-Rechte verhandelt, dazu zählen auch IP-TV und Web-TV.
Am 27.11.2008 bestätigte uns die DFL Sports Enterprises GmbH, dass mit einer Vergabe „voraussichtlich für das erste Quartal 09“ zu rechnen sei. Hier sind wir mit der DFL für verschiedene Vermarktungsmodelle im Gespräch. (Aber bitte haben Sie Verständnis, dass wir in einem Newsletter nicht die Namen unsere Verhandlungspartner nennen können)
Einladung:
Der Geschäftsführer der BOXX-TV.GmbH, Uwe Peters: „Wir laden hiermit zum 29. Januar 2009 alle Aktionäre nach Bremen ein, um die Technik vorzustellen. Sie werden vor Ort das reale Fernsehprogramm, wie es aus den USA übertragen wird, auf einer Fernsehboxx sehen können. Bitte registrieren Sie sich unter http://www.bremen.maxx-tv.ag/
Freundliche Grüße aus Bremen sendet die
BOXX-TV.GmbH
Konsul-Smidt-Strasse 8m 28217 Bremen (Deutschland) Tel: +49 (421) 380 2 38-33 Fax: +49 (421) 380 2 38-38
www.boxx-tv.com (english version)
www.boxx-tv.de (Deutsche Version)
medien@boxx-tv.com
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Hintergrundwissen
Technische Informationen zu IP-TV
Das Zauberwort „IP-TV“ wird in den letzten Monaten immer öfter missbraucht und falsch verstanden. Wir möchten hier ein wenig Aufklärung geben.
Deutsche Juristen, aber nur diese, meinen, dass IP-TV nur dann IP-TV heißen sollte, wenn nicht nur das PlayOutCenter dem Anbieter gehört, sondern auch das Kabelnetz, das die Signale verteilt. Zusätzlich bekommen die Zuschauer eine spezielle Empfangsbox, um die Programme auf einem Fernseher zu sehen. Danach wären in Deutschland nur T-Home und Alice IP-TV-Veranstalter. Maxdome wäre danach kein IP-TV, sondern Web-TV, weil Maxdome kein eigenes Netz besitzt. Der normale User versteht unter Web-TV jedoch die kleinen Bilder, die mittels PC weltweit abgerufen werden können.
BOXX-TV nutzt keine eigenen Netze, sondern die Internetnetze, die üblich zur Verfügung stehen. Jedoch bekommt der Nutzer eine Empfangsbox und Fernsehbilder in normaler Größe. Nach Definition der deutschen Juristen wären wir also Web-TV. Weltweit wird es aber als IP-TV bezeichnet. Und da BOXX weltweit arbeitet, wird es auch IP-TV genannt. Soviel vorab zur Entwirrung“ der Definitionen.
Der Übertragungsweg:
Fernsehprogramme können auf vieler Art übertragen werden: Satellit, Kabel, Terrestrik. Während der Satellit noch bis zu 1000 Programme übertragen kann, sind es beim Kabel teilweise schon nur noch bis zu 500 und bei der Terrestrik nur bis zu 30. Diese technische Verknappung der Frequenzen und Übertragungswege führt dazu, dass Sparten- oder Fremdsprachenprogramme oftmals nicht überragen werden (können). Dieses betrifft alle Länder der Erde.
Spartenprogramme oder Fremdsprachenprogramme haben dazu oftmals ein weiteres Problem. Satellitenkanäle kosten bis zu 700.000 Euro im Jahr pro Fernsehprogramm und dieses entspricht bei kleinen innovativen Sendern bis zu 60% des gesamten Jahresbudgets.
BOXX-TV nutzt daher die vierte Übertragungsart, die mittlerweile in vielen Ländern der Erde verfügbar ist: Fernsehen über das Internet.
Fernsehen über das Internet wird in der Umgangssprache IP-TV genannt und meint die Übertragung von Fernsehsignalen über das Internet-Protokoll.
Ein digitales Fernsehbild in der üblichen Komprimierung MPEG-2 benötigt im herkömmlichen Satelliten- oder Kabelfernsehen bis zu 4.000 kb/s Datengeschwindigkeit. Diese Geschwindigkeit (Bandbreite) wäre für Heim-Internetzugänge aber zu hoch, so dass es nur Nutzer mit Bandbreiten von 6.000 oder 16.000 kb/s nutzen könnten.
Seit wenigen Jahren wird daher ein neues Komprimierungsverfahren eingesetzt: MPEG-4. Es wurde eigentlich für HDTV-Fernsehen entwickelt, aber es spricht nichts dagegen, mittels MPEG-4 auch Standard-TV (SDTV) Programme zu übertragen.
BOXX-TV setzt daher für seine Übertragungen MPEG-4 mit dem H264 Codec ein. Damit sind SDTV-Fernsehsignale über Internetleitungen zu übertragen, die nur über 800 kb/s Bandbreite benötigen. Und das ist mit weltweit fast jedem DSL-Zugang möglich.
Die zentrale Sendestation für BOXX:
BOXX-TV hat die deutsche Firma SmartCast GmbH (http://www.smartcast.de/news/index.php) aus Erding beauftragt alle vertraglich gebundenen Programme zu empfangen, technisch aufzubereiten und codiert zur zentralen Sendestation von Neulion nach New York zu übertragen. SmartCast errichtet dazu in Erding (Bayern) eine Empfangs- und Kontrollstation. Neulion speichert die Programme (außer Nachrichtensender) für acht Stunden und ermöglicht den Zuschauern in Nordamerika damit ein Tages- und Nachtprogramm, wie es die Zuschauer aus Deutschland gewohnt sind.
Die Technik in den USA
Der technische Partner Neulion empfängt das Signal aus Erding, setzt es in NTSC, dem US-Fernsehstandard, um und sendet es in die USA und Kanada. Aus urheberrechtlichen Gründen wird ein Geocoding eingebaut, so dass Zuschauer außerhalb dieser beiden Länder das Signal nicht nutzen können.
Beim Zuschauer:
Der Fernsehzuschauer abonniert das Paket, kauft einmalig die Box und kann über seinen Fernseher diese Programme empfangen. Nach einer kleinen Ersteinrichtung, die nicht länger als fünf Minuten dauern sollte, sind die Programme sichtbar.
Wichtig für Investoren und Aktionäre:
Nicht zahlende Zuschauer können auf Knopfdruck abgeschaltet werden. Im Gegensatz zum PayTV über Satellit oder im Kabel-TV ist ein Hacken des Signals nicht möglich und ist bisher weltweit noch nie vorgekommen. Nur zahlende Kunden bekommen das Signal. Das ist bei T-Home nicht anders.
Das Urheberrecht:
Jeder, der etwas ausdenkt, entwickelt oder produziert ist der Urheber dieser Sache. Er hat auch ohne Patenteintragung einen Schutz auf diese Leistung. Das können Stadtpläne sein, Internetseiten, aber in unserem Fall Inhalte von Fernsehprogrammen. Und nun kommen wir zu einem Problem, dass der Endkunde nicht kennt oder eventuell versteht.
Nehmen wir mal an, dass der Fernsehsender XYZ in Deutschland eine Sendelizenz hat und über den Satelliten Astra senden will. XYZ hat natürlich nicht alles selber produziert, sondern kauft Nachrichten, Filme, Unterhaltung und Sportsendungen ein, um diese zu senden. Die Verkäufer dieser Leistungen wollen dann wissen, wo XYZ zu sehen ist. XYZ wird dann sagen, dass er über Astra für Deutschland sendet (er kann nichts dafür, dass Astra auch außerhalb Deutschlands nutzbar ist) und in Kabelfernsehnetzen in Deutschland. Dafür bezahlt XYZ dann eine gewisse Summe Geld. So kostet ein B-Ware-Spielfilm für drei Ausstrahlungen z.B. 4.500 Euro.
Wenn nun ein Kabelnetzbetreiber in Österreich XYZ einspeisen und verbreiten will, so muss dieser XYZ fragen, sonst wäre es verbotene Schwarzeinspeisung. Das ist auf der ganzen Welt so. Wenn XYZ dieses jedoch erlauben will, muss XYZ an die Filmverleiher mehr Geld zahlen. Sind es Inhalte aus Deutschland, so wäre es noch einfach zu regeln.
Sehr problematisch ist es, wenn die Inhalte aus Ländern kommen, in denen XYZ dann auch gesehen werden will. Kauft XYZ z.B. in den USA einen alten Knight-Rider-Film zur Aussendung in deutscher Sprache in Deutschland, so ist alles klar und nicht problematisch. Aber der Inhaber von Knight-Rider verkauft immer Bild und Ton. Aber Bild und Ton verkauft er aber auch an andere Sender in den USA. Und diese sind nicht erfreut, wenn der Michael Knight und sein KIT über den Umweg aus Deutschland wieder in die USA kommen und werden dem Spielfilmverleiher weniger Geld geben wollen. Leider ist es hierbei egal, dass das deutsche Signal in deutscher Sprache kommt, es kommt in diesem Fall auf das Bild an. Aus diesem Grund können RTL, Pro7 und andere ihre Programme nicht in den USA anbieten.
Noch komplizierter ist es mit Nachrichten. In einer Nachrichtensendung können Beiträge von über 20 Agenturen kommen. Und diese Agenturen verkaufen an viele Sender und in viele Länder. Daher kann das Heute Journal nicht einfach in Japan oder auf Hawaii gesendet werden.
Das Thema Urheberrechte ist sehr komplex. Aber anhand der obigen Beispiele kann der Leser verstehen, dass wir nicht einfach RTL fragen können, ob sie mit nach Amerika wollen. Auch wenn sie wollten, sie dürfen nicht.
Der Fernsehmarkt in den USA und Kanada
Wer schon einmal in den USA oder Kanada war, kennt die sehr große Programmvielfalt, die jedoch nur aus englischsprachigen und spanischsprachigen (mexikanischen) Programmen besteht. Im Gegensatz zu Deutschland ist dort auch alles Digitalisiert, die letzten analogen Lückensender werden in den USA im Februar 2009 abgeschaltet.
In den USA gibt es drei Hauptverbreitungswege (plus IP-TV): Kabelfernsehen mit einem Marktanteil von ca. 65%, Satellitenfernsehen mit ca. 30% und terrestrisches Antennenfernsehen mit ca. 5%. Bis auf wenige Programme sind alle Sender codiert und gebührenpflichtig. Die beiden Satellitenbetreiber DISH und DirecTV senden zwar hunderte von Programmen, aber bis auf Info- und Shoppingkanäle ist alles codiert. Der US-Bürger zahlt zwar keine GEZ-Fernsehgebühr, dafür Pay-TV-Gebühren. Das Top-100-Paket plus Sport und Kino kann bei deutlich über 100 US$ liegen. (in Kanada ist das ähnlich).
Kabelnetze in den USA übertragen bis auf ganz wenige Ausnahmen (z.B. New York: Euronews und Deutsche Welle) keine europäischen Programme. Die Satellitenbetreiber DISH und DirecTV haben ältere Satelliten auf neue Orbit-Positionen geschoben und übertragen dort als PayTV Fremdsprachenprogramme. Der Zuschauer muss seine Antenne mit weiteren Empfangsteilen (LNB) erweitern, um diese Programme sehen zu können.
Über DISH können Zuschauer die deutschen Sender Deutsche Welle TV, Euronews, German Kino Plus (ältere Filme) und ein Mischprogramm namens ProSiebenSat1Welt empfangen. Dieses Programm zeigt jedoch keine Spielfilme, sondern ist ein eigenes Programm mit Nachrichten- und Informationsinhalten. Es wurde bisher von ca. 20.000 Haushalten abonniert.
Die Zahl 20.000 ist nicht sehr hoch. Woran liegt das? Mit ein bisschen Hintergrundwissen des Häusermarktes, den Mietverträgen und den Wohnsituationen wird schnell klar, dass die technische Reichweite für Satellit begrenzt ist. Deutsche (Neudeutsche und Altdeutsche) wohnen bevorzugt in Condos (Mehrfamilienhäusern), was sehr bequem ist. Poolboy, Rasenmäherdienst, Hausmeister usw. Der Nachteil ist, dass Mietverträge in den USA fast immer Außenantennen verbieten. Es gibt keinen Anspruch für „Ausländer“ auf ihr Heimatprogramm. Ein Mietvertrag kann dort bis zu 30 Seiten umfassen. Es ist oft sogar verboten, Wäsche auf dem Balkon zu trocknen.
In Condos sind also Antennen und damit Satellitenantennen verboten. Kabelnetzbetreiber, die 65% der Reichweite ergeben, übertragen aber keine deutschen Programme.
Daher hat BOXX den einzig richtigen Verbreitungsweg, nämlich das Internet, gewählt.
Ca. die Hälfte aller Internetanschlüsse in den USA ist bereits heute sehr viel schneller als deutsches DSL (ISDN hat es in den USA eigentlich nicht gegeben). Und die Masse der deutschsprachigen Haushalte wohnt zudem in Ballungsräumen. Nach Auskunft des deutschen Konsuls in Las Vegas wohnen in dieser Stadt alleine rund 40.000 deutschsprachige Bürger.
Und wenn man weiß, dass 25% aller US-Bürger deutscher Abstammung sind, Deutsche sind oder deutschsprachige sind (Quelle: US-Census), dann kann der Markt für das Fernsehpaket von BOXX-TV ersehen werden.
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