So ein Schwachsinn habe ich vorher noch nicht gelesen, Schadensersatzanspruch aus der Differenz zwischen dem echten Gewinn und dem prognostizierten Gewinn!
Aber wie immer an der Börse, der Aktienkurs hat immer Recht: Xetra 0,52 € -22,39%
In der Gesamtschau hat die Klägerin somit statt eines zu prognostizierenden Gewinns von 11,63 Mio. Euro nur einen Gewinn von 92.989,49 Euro erzielt. Der von der Beklagten zu ersetzende (Gewinn-)Schaden beläuft sich demgemäß auf 11.538.020,51 Euro.
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