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Gericht muss entscheiden "Knöllchen" für "Blitzer"
In Sachsen-Anhalt haben Mitarbeiter des Landkreises Wittenberg ihren Wagen während einer Radar-Geschwindigkeitskontrolle falsch geparkt und deshalb von der Stadt Jessen ein Knöllchen erhalten. "Die Straßenverkehrsordnung ist für alle bindend ", sagte der Leiter des Jessener Ordnungsamtes, Hans-Joachim Schneider, der "Mitteldeutschen Zeitung" (Dienstagausgabe). Die "Blitzer" hatten den Angaben zufolge ihren Wagen entgegen der Fahrtrichtung und damit auf der falschen Straßenseite platziert. Die Kreisverwaltung sei auch weiterhin der Ansicht, dass dies gesetzlich gedeckt sei. Indes werde die Position der Jessener von der Polizei Dessau gestützt, die erklärt habe, sogar die Polizei habe nur dann Sonderrechte, wenn sie mit Blaulicht und Martinshorn im Einsatz sei. Ein Sprecher des Kreises schloss nicht aus, dass ein Gericht in dem Streit entscheiden muss.
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