Ich empfehle jenen, die Wandelanleihengläubiger von Teco sind oder waren und jenen, die Teco-Aktionäre sind oder waren und die meinen, von Teco und/oder TE finanziell geschädigt worden zu sein und bei denen es um Betragsgrößenordnungen weit oberhalb der Kategorie Peanuts geht, wesentliche Unterlagen seit Börsengang 2020 von der Euronext-Webseite TECO 2030 | NO0010887516 | Euronext exchange Live quotes (hinunterscrollen, links unten „Regulated news“ – „see all“) herunterzuladen, auf einem Datenträger abzuspeichern und diesen aufzubewahren - jedenfalls: . Pressemitteilungen betreffend Veröffentlichung von Reports (Quartalsberichte, Halbjahresberichte, Jahresberichte) samt den Reports . Pressemitteilungen „Share Capital Increase Registered“ . Pressemitteilungen „Minutes of Annual General Meeting“ und „Minutes of Extraordinary General Meeting“ jeweils samt Dokumenten . Pressemitteilungen „Notice of Annual General Meeting“ und „Notice of Extraordinary General Meeting“ jeweils samt Dokumenten . alle Pressemitteilungen bezüglich der Wandlung der Wandelanleihe im Jahr 2024 . alle Pressemitteilungen bezüglich der Aktienleihe-Vereinbarungen mit der Teco Group AS sowie . IPO-Prospekt aus 2020 (TECO 2030 | NO0010887516 | Euronext exchange Live quotes - oben Reiter „IPO“, dann rechts „Dokumentation“: 26.11.2020 „Teco 2030 Prospectus“)
Wäre ich Betroffener, würde ich es jedenfalls tun. Je nachdem, wie schnell man dabei ist, sind es vermutlich nicht mehr als ein bis zwei Stunden Arbeit – eine gut investierte Zeit. Man weiß ja nie, wozu man diese Unterlagen vielleicht noch benötigt, z.B. bei etwaigen künftigen Klagen z.B. gegen TE. Von der Teco-Webseite kann man die Unterlagen ja seit einigen Wochen nicht mehr herunterladen und wer weiß, wie lange sie auf der Euronext-Webseite noch abrufbar sein werden.
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