gehört privat enteignet, weil die betrogen haben bzw. ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind. so einfach ist das. Die können dann gerne Hartz IV beantragen und sich bei der Tafel ganz hinten anstellen, aber das feudale Leben muss diesen Herrschaften in Nadelstreifen genommen werden. Dieses blasierte Auftreten eines Herrn Brauns ist doch ein ganz klares Schuldbekenntnis. Er ist intern bestens informiert gewesen. Kennt alle Fakten und hat trotzdem weiter betrogen. Herzlichen Glückwunsch "Baron Münchhasuen" dafür geht es 10 Jahre in den Knast:
Ein schwerer Betrug liegt nach § 263 Abs. 3 StGB vor, wenn man
gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
oder
einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrugstaten eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
oder
eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
oder
seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht
oder
einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.
Im Falle eines schweren Betruges erhöht sich das Strafmaß deutlich. Das Gesetz sieht als Strafe nur noch Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Eine Geldstrafe ist regelmäßig nicht mehr möglich.
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