Wir haben dieses Jahr die Möglichkeit, die HV erst zum Jahresende auszutragen. Natürlich hat man einen immensen Vorteil, wenn man die Bücher erst spät im Jahr endgültig schließen muss, weil man Bewertungsfragen ex-post viel einfacher beantworten kann. Und da wir die vorläufigen Zahlen (ohne Abschreibungen und Bewertungen) bereits kommuniziert hatten, drängt uns derzeit auch niemand mehr.
Im März/April/Mai haben wir die Corona-Situation ganz anders bewertet als wir dies heute tun. Von daher bin ich froh, dass wir uns entsprechend Zeit gelassen haben. Ein Beispiel:
In der Schweiz kann man derzeit eine COVID-19-Rückstellung noch in den 19er Abschluss einbauen. Immerhin bis zu 500.000 CHF. Diese muss dann allerdings 2020 wieder gewinnerhöhend aufgelöst werden. Damit kann man einen schlechten 2020er Abschluss noch retten (zulasten 2019) und erzielt einen Steuerstundungseffekt. Aber da sich inzwischen abzeichnet, dass die WFA Online als im wesentlichen digital operierendes Unternehmen durch das Virus-Geschehen nicht nennenswert beeinträchtigt wird und sie 2020 wohl noch einmal bessere Zahlen als 2019 vorlegen kann, verzichten wir jetzt auf die Bildung einer solchen Rückstellung. Diese wäre natürlich auch auf das Konzernergebnis durchgeschlagen.
Ein weiteres Beispiel: Wenn die Pandemie zu Wertverlusten im Kunstmarkt geführt hätte, dann hätte man bereits in 2019 aus kaufmännischer Vorsicht Abwertungen vornehmen können. Da es allerdings zu diesen Bewertungsabschlägen im Kunstmarkt, wie wir jetzt feststellen, überhaupt nicht gekommen ist, haben wir auf Abwertungen im Warenbestand der WFA Online AG verzichten können und (steuerlich gesehen) auch verzichten müssen.
So gibt es eine Vielzahl von Themen, die sich im Herbst besser einschätzen lassen als im Frühjahr. Wir werden allerdings noch im August mit der finalen Bilanz der WFA Online AG (mit Dividendenvorschlag und GV-Einladung) kommen. Entsprechendes kann man von der Weng Fine Art AG voraussichtlich im September/Oktober erwarten. Ein größeres Überraschungspotential sehe ich allerdings nicht - sonst hätten wir längst etwas gemeldet. Offen ist auch noch, in welcher Form wir unsere Aktionäre an dem guten Ergebnis teilhaben lassen wollen. Auch hier ist eine Entscheidung spät im Jahr leichter zu treffen als zum Jahresanfang.
Mit den Prüfungen unserer Jahresabschlüsse haben wir bisher noch nie Probleme gehabt. Unsere Buchhaltung ist schlank, sehr sauber und ausgesprochen transparent. Bei uns gibt es kaum jemals komplexe Vorgänge. Und auch hier gilt natürlich: Wenn die Forderungen (spät im Jahr) schon alle ausgeglichen ist, hat es der WP leicht und muss die Werthaltigkeit der Forderungen oder den Ansatz von Rückstellungen zumeist gar nicht mehr überprüfen.
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