SPIEGEL ONLINE - 10. November 2005, 13:32 URL: http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,384188,00.html KOPFTUCH-STREITStudentinnen müssen barhäuptig bleibenDas Kopftuchverbot an türkischen Unis ist rechtens, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Die Richter fanden klare Worte: Die Kopfbedeckung werde von "extremistischen Bewegungen" als Symbol gebraucht. Die Große Kammer des Gerichts wies mit ihrem Urteil die Klage einer türkischen Studentin ab. Das Kopftuchverbot stehe für die Trennung von Staat und Kirche, die in der türkischen Verfassung festgeschrieben sei, urteilten die Richter. Dadurch würden demokratische Rechte geschützt, der Staat werde daran gehindert, seine Präferenz für eine bestimmte Religion festzuschreiben. Mithin erfülle das Verbot einen "legitimen Zweck". AP Demo in Istanbul (1998): Studentinnen gegen das Kopftuchverbot Die 32-jährige Klägerin Leyla Sahin war 1998 an der Universität Istanbul nicht zu einer Medizinprüfung zugelassen worden, weil sie sich weigerte, ihr Kopftuch abzulegen. Deswegen klagte sie vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Sahin verließ die Türkei 1999 und zog nach Wien, wo sie heute noch lebt. Mit dem Urteil bestätigte die Große Kammer eine erstinstanzliche Entscheidung vom Juni vergangenen Jahres. Damit wurde die Beschwerde von Sahin definitiv abgewiesen. Auch in der Türkei hatte die Studentin vergeblich gegen den Ausschluss von den Prüfungen geklagt. Die türkischen Gerichte machten geltend, das Tragen religöser Symbole in öffentlichen Einrichtungen verstoße gegen das Prinzip der Laizität, also der Trennung von Staat und Religion. An der Universität Istanbul habe das Kopftuchverbot im übrigen schon gegolten, als die Beschwerdeführerin ihr Studium begann. Sie habe somit gewusst, dass sie den Ausschluss von Prüfungen und Vorlesungen riskiere. Politisches Symbol Die EU-Richter führten aus, dass das islamische Kopftuch als religiöses Symbol in den vergangenen Jahren auch eine politische Bedeutung erhalten hat. In der Türkei gebe es heute "extremistische politische Bewegungen", die ihr Konzept einer auf religösen Regeln basierenden Gesellschaft dem ganzen Land aufnötigen wollten. Das Kopftuchverbot, das für alle öffentlichen Einrichtungen gilt, wird in der Türkei seit Jahren kontrovers diskutiert. Der türkische Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan ist selbst für die Aufhebung des Verbots. Vor dem Wahlsieg seiner Partei AKP vor drei Jahren versprach er seinen religiösen Wählern, er werde das Kopftuchproblem in ihrem Sinne lösen. Das Versprechen hat er aber bisher nicht eingelöst. Für das Verbot setzt sich vor allem die einflussreiche Armee ein, die sich als Wächter der laizistischen Staatsordnung sieht. Auch die türkische Hochschulrektorenkonferenz stemmt sich seit Jahren gegen Versuche, das Kopftuchverbot zumindest zu lockern. Die Türkei ist in ihrer Haltung eindeutiger als fast alle westeuropäischen Staaten. In Deutschland haben einige Bundesländer festgelegt, dass Lehrerinnen kein Kopftuch tragen dürfen; dagegen steht Schülerinnen oder Studentinnen frei, ob sie ihre Haare bedecken wollen.
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