Selbst der Verantwortlicher bezüglich des o.g. Unternehmens hat eingeräumt, dass Ungereimtheiten in der Bilanzierung aufgetaucht sind!? Tatsache ist doch, dass er anschließend einen externen Anwalt beauftragt hat.
Übrigens ich geh energisch davon aus, dass die o.g. externen Anwaltskosten durch das o.g. Unternehmen bezahlt sind, daher! Bei einem schlechten Anwalt-Abschluss-Berichtszeugnis hätte er die Infos der Anwaltsendermittlungsergebnisse unterdrücken können, daher! Es scheint mir, dass der Auftraggeber hierbei unglaubwürdig ist.
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Zumindest hätte man den Vorfall eiligst bei den zuständigen Behörden melden oder die Aktionäre per Brief darüber informieren sollen!
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Zur Erinnerung, die besonderen Knackpunkte sind zubeachten:
Warum geht das o.g. Unternehmen nicht explizit gegen die Artikel der Zeitungsjunge vor?! Warum keine Gegendarstellung vor der Klageeinreichung!? Warum wird keine einstweilige Verfügung beantragt!? Warum jetzt keine anwaltliche Anzeige!?
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