Der Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse ist ein nicht amtliches, sondern privatrechtliches Börsensegment nach § 57 Börsengesetz und ein Teilsegment des Open Market (und ist somit dem Freiverkehr zuzurechnen). Der Entry Standard Index bildet den Kursverlauf der 30 Entry-Standard-Aktien mit den höchsten Handelsumsätzen ab.
Hintergründe
Der Entry Standard, der seit dem 25. Oktober 2005 besteht, stellt zusätzliche Transparenzanforderungen an die in ihm notierten Unternehmen. Diese sind im Einzelnen[1]: Veröffentlichung des testierten Konzern-Jahresabschlusses samt Konzern-Lagebericht (jeweilige nationale Rechnungslegungsvorschriften oder International Financial Reporting Standards) spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Berichtzeitraums) Veröffentlichung des Zwischenberichts spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ende des 1. Halbjahres des jeweiligen Geschäftsjahres Veröffentlichung eines aktuellen Unternehmenskurzporträts und eines Unternehmenskalenders Unverzügliche Veröffentlichung wesentlicher Unternehmensnachrichten oder -umstände, die für die Bewertung des Wertpapiers oder des Unternehmens bedeutsam sein können Die geforderten Veröffentlichungen müssen nur auf den jeweiligen Unternehmenswebsites zugänglich gemacht werden und nicht – wie etwa bei Ad-hoc-Meldungen – über dafür autorisierte Dienstleister gestreut werden. Das erste Unternehmen, das im Entry Standard gelistet wurde, war die Design Bau AG aus Kiel. Wesentliche Transparenz- und Verhaltensregeln zum Schutz der Anleger, die für organisierte Märkte wie Prime und General Standard nach den EU-Richtlinien verpflichtend sind, gelten im Entry Standard nicht. Allerdings sind die Transparenzforderungen höher als im allgemeinen Freiverkehr. Ein Börsensegment, wie es der Entry Standard darstellen soll, war nach dem Ende des Neuen Marktes, der ein Technologiesegment für Wachstumsunternehmen gewesen ist, von vielen Marktexperten immer wieder gefordert worden. Der Entry Standard, dessen Zielgruppe branchenübergreifend kleine und mittelgroße Unternehmen sind, stellt einerseits einen zusätzlichen Kanal zur Eigenkapitalbeschaffung dar, und ist andererseits als Exitkanal für den Private Equity-Bereich gedacht. Auf Investorenseite zielt der Entry Standard wegen seiner im Vergleich zu Prime und General Standard deutlich geringeren Transparenzanforderungen in erster Linie auf professionelle Investoren. Aufgrund des erhöhten Risikos in Folge der fehlenden Transparenz wird Privatanlegern von Aktionärsschützern immer wieder von Papieren aus dem Entry Standard abgeraten.
Zulassung
Im Entry Standard können nur Unternehmen zugelassen werden, die bereits erfolgreich im Freiverkehr/Open Market gelistet sind und die entsprechenden Anforderungskriterien erfüllen. Zusätzlich müssen die oben genannten Zusatzkriterien erfüllt werden. Des weiteren sind jährlich 5.000 Euro an Gebühr zu entrichten[2]. Der Antrag auf Einbeziehung von Aktien in den Entry Standard[3] ist in schriftlicher Form bei der Deutschen Börse einzureichen und bedingt z. B. die Teilnahme am Open Market sowie eine vorher beantragte ISIN ----------- Nur meine Meinung, keine Kauf-/ Verkaufsempfehlung ! “Es hört doch nur jeder, was er versteht.”
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