Die Tatsache, dass ich selbst nur durch eine Organtransplantation weiterleben darf, bedeutet noch lange nicht, dass ich immer und unter allen Umständen für die Transplantation bin. Was Eltern erlebt haben, die ihre verunglückten Kinder zur Organentnahme freigegeben haben, ist unerträglich und hätte nie, niemals so geschehen dürfen. Dass ich Transplantationspatientin bin, bedeutet aber auch, dass ich vorrangig die Kehrseite der Medaille vor Augen habe, in den großen Transplantationszentren. Sterbende Menschen, Kinder, junge Eltern, die wenn es zu einer Transplantation kommt, ins Leben zurückkehren und normal weiterleben dürfen. Tatsächlich kümmert sich niemand - außer den jetzt entstandenen Anti-Transplantationsverbänden - um die Angehörigen der Organspender, die mit ihrer Entscheidung nicht mehr fertig werden.
Leute wie der Rügener, Ex usw., die sich hier für ihre eigene Person gegen Organspende, aber auch gegen Organannahme aussprechen, verdienen unsere Hochachtung. Ich habe mehr Leute kennengelernt, die zwar selbst ausdrücklich nicht zur Organspende bereit waren, aber sich selbst auf die Liste setzen ließen, weil sie anders nicht überleben konnten.
Also, macht Euch bitte nicht lustig - dazu können wir gerne die anderen Threads nutzen. Setzt euch einfach damit auseinander und trefft eure eigene Entscheidung - nicht am Sterbebett, sondern im Vorfeld. Das wird wohl demnächst von euch verlangt werden und es ist wohl nicht zuviel verlangt.
Die Entscheidung für die Organspende habe ich in erster Linie für mich selbst getroffen. Ich glaube nicht, dass der Organspender Schmerzen erleiden muss. Ich glaube nicht, dass jemand, der nach den heutigen Kriterien für hirntot erklärt wird, wieder aufwachen und ein selbstbestimmtes Leben führen könnte. Die Kriterien, die vor 20, 30, 50 Jahren dafür gültig waren, sind mit den heutigen nicht vergleichbar. Deshalb können wir die Lektüre aus dieser Zeit nicht für maßgeblich erklären. Ich denke, meine Entscheidung ist für das Leben, deshalb kann ich sie so vertreten, selbst wenn sie Risiken beinhalten sollte. Aber in jedem Fall muss das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen gewährleistet sein.
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