Ab wann sollte jemand die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen? - Wenn er sich in Deutschland integriert hat! Es gibt Zuwanderer, die sind bei uns nach 3 Jahren integriert; und es gibt solche, die sind es nach 30 Jahren noch nicht. Deshalb halte ich gar nichts davon, die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit von der Aufenthaltsdauer eines Zuwanderers in Deutschland abhängig zu machen. Die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit muß am Ende eines erfolgreichen Integrationsprozesses stehen, nicht an dessen Anfang! Wird diese Regel beachtet, stellt sich die Frage des "Migrationshintergrunds" bei eingebürgerten Zuwanderern, die als Straftäter auffällig werden, nicht mehr. Und sie wäre dann auch unzulässig, wie ich meine.
Ich verstehe auch nicht, warum sich manche Diskutanten so heftig dagegen sträuben, schwerkriminelle Ausländer bzw. Wiederholungstäter auszuweisen. Um es an dieser Stelle noch einnal zu betonen: Obwohl Personen mit Migrationshintergrund gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil eine überdurchschnittliche Kriminalitätsbelastung aufweisen, ist es innerhalb der einzelnen ethnischen Gruppen nur eine kleine Minderheit, die kriminell aktiv ist. In Berlin etwa haben wir es mit ca. 500 Intensivtätern zu tun, davon etwa 70% mit Migrationshintergrund (in bestimmten Stadtteilen deutlich mehr, z.B. Berlin-Neukölln 95%). Würde es gelingen, diese Personen zu einem großen Teil auszuweisen, würde sich das sofort positiv in der Kriminalitätsstatistik bemerkbar machen. Und das nützt dem Ansehen von Zuwanderer in der deutschen Gesellschaft, die in ihrer großen Mehrheit rechtstreu bei uns leben - und die im übrigen auch zu den Opfern der Kriminalität von Nichtdeutschen zählen.
J.R.
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