Lilium - Fortbewegung der Zukunft?

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neuester Beitrag: 31.12.24 17:27
eröffnet am: 30.09.21 19:55 von: Der clevere . Anzahl Beiträge: 497
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28.12.24 15:56

323 Postings, 221 Tage Bogumil@kawasaki

Doch, es gibt einen Unterschied:

Steinhoff hat ein WHOA Verfahren nach NL Recht durchlaufen.

Die Lilium Verfahren sind beim AG Weilheim in D beantragt und laufen dort als vorläufige Verfahren.

Wirtschaftlich macht das aber in der Tat keinen Unterschied und läuft auf das gleiche
Ergebnis für die Aktien hinaus.  

28.12.24 21:11

85 Postings, 4902 Tage kawasaki12Antrag für die Töchter

Lilium NV hat für die Tochtergesellschaften die Insolvenz in Eigenverwaltung in Weilheim beantragt. Die Lilium NV, die Muttergesellschaft, kann in Weilheim nicht die Insolvenz beantragen, weil es eine niederländische NV mit juristischen Sitz in Amsterdam ist, genau dort sind auch die Aktien notiert.  

28.12.24 22:51

1453 Postings, 1454 Tage halfordSteinhoff

Auch eine NV in Niederlande
Meine Aktien wurden wertlos... Geld weg  

28.12.24 23:01

323 Postings, 221 Tage Bogumil@kawasaki

Dann schau mal hier:

https://neu.insolvenzbekanntmachungen.de/ap/...ml?x=0.958776272365095

08.11.2024
IN 322/24
Weilheim i. OB
Lilium N.V.
Gauting
München, HRB 274307  

28.12.24 23:14

323 Postings, 221 Tage BogumilHier was zum Hintergrund


https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/...haften-in-Deutschland_1952

"Auf EU-Ebene ist die internationale Zuständigkeit für dieses Verfahren besonders geregelt: Zuständig ist der Staat, in dem der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen des Schuldners liegt. Dies ist der Ort, an dem das schuldnerische Unternehmen üblicherweise und für Dritte erkennbar der Verwaltung seiner Interessen nachgeht..."

website von Lilium sagt dazu"

"Lilium’s headquarters and manufacturing facilities are in Munich, Germany"

https://investors.lilium.com  

29.12.24 14:13

82 Postings, 1100 Tage Kleiner KnarfDann weg mit dem Mist

Mal sehen, wie ich den Kram wieder loswerde. Das geht wie Atos in Richtung 0,001  

29.12.24 18:17

206 Postings, 1629 Tage breezbo21Danke für ...

Die Erläuterungen.

Wichtig ist aus meiner Sicht, dass die Holding klar äußert, dass sie liquidiert wird und was mit den Anlegern passiert. Steinhoff hat dies auch klar geäußert als deren interne "Machenschaften" klar waren  hilft uns allen.
Aber was bitter ist, ist dass die Investitionschance an den Investoren zu partizipieren weg ist und nach dem hype am Freitag dann morgen es schön Richtung 0 geht...Klasse...nicht!!  

29.12.24 20:21

323 Postings, 221 Tage BogumilArtikel von heute

mit ein paar Details:

https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/...weiter-bei-lilium,UYKx9d9

Für Aktionäre daraus wichtig:

"Als sicher gilt jedoch, dass die bisherige Muttergesellschaft von Lilium mit Sitz in den Niederlanden aufgelöst wird, womit auch die Aktien des Unternehmens de facto wertlos würden."  

29.12.24 20:36

82 Postings, 1100 Tage Kleiner KnarfBörse Stuttgart Montag, 30.12.24 um 8:01 Uhr

Mein kleines Orakel:
Börse Stuttgart, Montag früh, eine Minute nach Öffnung:
0,125 Euro.

Wer bietet mehr bzw. weniger?  

29.12.24 20:45

323 Postings, 221 Tage BogumilKurs

Wer weiss?

Vielleicht läufts auch wie bei Varta. Da glauben offenbar auch Einige nicht den Meldungen des Unternehmens und halten den Kurs noch oben...
 

30.12.24 08:56

10548 Postings, 3763 Tage Kursrutschwow, da staunt der Kleinaktionär

Geld
0,181
75.000 Stk.
Brief
0,192
75.000 Stk.  

30.12.24 09:46
2

3177 Postings, 2925 Tage Wolle185ja genau

steinhoff wurde auch vom NL Käsegericht aufgelöst  , also Vorsicht bei NL Papieren.
Willst Du deine lästigen Kleinaktionäre los werden , verlege deinen Firmensitz nach NL
die Richter dort werden es für dich dann richten.
Nur meine persönliche Meinung  --- selbst erlebt mit Steinhoff

 

30.12.24 10:01

10548 Postings, 3763 Tage Kursrutschoh, gehts wieder up?

Geld
0,188
50.000 Stk.
Brief
0,198
50.000 Stk.

keine Aufforderung zum Kauf/Verkuaf von sog Wertpapieren  

30.12.24 10:08

257 Postings, 5693 Tage ZunderWer den Zug verpasst hat de kann jetzt billig bei

Volocopter einsteigen.  Wie sehen es die  Aktionäre, ist es nun eine gute Sache oder nicht, euer geliebtes Lilium wird weiter existieren aber leider ohne euch. Das war ja nun mehr als voraussehbar.  

30.12.24 10:51

1453 Postings, 1454 Tage halfordWolle...

gleiches Insolvenz gezocke wie bei Steinhoff ...
Netherland  Verknapschaaft
Das hat Methode...
50000 Stück bei 20 Cent ist garnix Grad mal 10k...
hatte bei Steinhoff teilweise 1 Million Aktien;)))  

30.12.24 13:28

323 Postings, 221 Tage BogumilWer es immer noch nicht glaubt:


       "1.§Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 30.12.2024 um 11.00 Uhr eröffnet."

Quelle:

https://neu.insolvenzbekanntmachungen.de/ap/...l?x=0.5829020782338585

Falls link nicht geht, selbst suchen...  

30.12.24 21:31

206 Postings, 1629 Tage breezbo21linkedin

spannend: Ich hatte vor 2 Tagen unter dem Kommentar von Nathen (CEO Lilium), dass das Unternehmen ja gerettet ist einen Post verfasst, indem ich klar wie hier beschrieben anführte, dass Lilium Holdiing liquidiert wird und nur die Tächter verkauft werden und die Aktionäre mit einem Totalverlust raus gehen. Darauf schrieb ein interessierter, dass er auch finde, dass die CEO`s eine Info raushauen sollen an die Aktionäre, was konkret nun mit der Holding und der Aktien passiert---> Wurde nach 24 Stunden der Post gelöscht und auch von Nathen sein "Gejubelpost"

Das sagt alles aus. Wird was wahres geschrieben, wird es direkt geghosted...  

30.12.24 21:40

206 Postings, 1629 Tage breezbo21Insolvenz

IN 322/24
|
In dem Verfahren über den Antrag d.

Lilium N.V., Galileostraße 335, 82131 Gauting, vertreten durch die Vorstände Röwe Klaus und Wiegand Daniel
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 274307
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Beteiligung an sowie die Übernahme von Beteiligungen an Unternehmen, deren Unternehmensgegenstand auf die Forschung, die Entwicklung, den Bau und den Vertrieb von technischen Produkten, insbesondere von Luftfahrzeugen oder deren Komponenten gerichtet ist. Darüber hinaus die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Forschung, der Entwicklung, dem Bau und dem Vertrieb von technischen Produkten, insbesondere von Luftfahrzeugen oder deren Komponenten sowie deren eigenständige Entwicklung von Produkten
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|

        1.§Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 30.12.2024 um 11.00 Uhr eröffnet.
        2.§Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Wolfgang Bernhardt
Barthstraße 16, 80339 München
Telefon: +49(89)8589633
Telefax: +49(89)858963445
        3.§Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 13.02.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
        4.§Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 20.03.2025, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 007, Ebene 1, Waisenhausstraße 5, 82362 Weilheim

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
        5.§Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 20.03.2025, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 007, Ebene 1, Waisenhausstraße 5, 82362 Weilheim

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
        6.§Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
        7.§Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
        8.§Gemäß § 149 Abs. 1 S. 2 InsO wird angeordnet, dass Wertpapiere und Kostbarkeiten bei einem Kreditinstitut im Sinne des § 1807 Abs. 1 Nr. 5 BGB zu hinterlegen sind, ferner, dass vorhandenes Geld auf einem Insolvenzkonto dort anzulegen ist.
        9.§Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
       10.  Hinweis:§
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 06.11.2024 beim Insolvenzgericht Weilheim i.OB eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Weilheim i.OB
Alpenstr. 16
82362 Weilheim i.OB

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt,  § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

|

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Weilheim i.OB
Alpenstr. 16
82362 Weilheim i.OB

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

|


Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 30.12.2024
                                        §  

31.12.24 00:46

85 Postings, 4902 Tage kawasaki12Heimtücke

Wegen solchen Start-Ups braucht sich niemand über mangelnde Geldgeber mehr wundern. Das Geld der Aktionäre verbrennen und anschließend die Töchter verschenken.  

31.12.24 17:18

82 Postings, 1100 Tage Kleiner KnarfWieso haben US-Aktionäre daran Interesse?

Hält sich am 31.12. aber noch tapfer bei der Nasdaq  

31.12.24 17:27

323 Postings, 221 Tage Bogumil@KK

Die haben vermutlich die Meldungen nicht gelesen oder nicht verstanden.

Oder glauben es einfach nicht.

Oder lassen sich von sowas leiten, ohne den Inhalt mit den offiziellen Angaben abzugleichen...

https://www.finanztrends.de/lilium-aktie-bruchlandung-abgewendet/  

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