Moin, mal mein bescheidener Senf zu Punkten, über die man hier und bei WO immer mal wieder stolpert.
Über schlechte Kapitalmarktkommunikation schimpfen:
Die Aktien von LuS werden im Freiverkehr gehandelt, also historisch auf dem Bürgersteig VOR der Börse, also DRAUßEN, nicht auf dem Parkett. Das übesehen vermutlich viele. Freiverkehr nennt sich jetzt nur Open Market. Das hat die Konsequenz, dass LuS KEINE börsennotierte Aktiengesellschaft i.S.d. AktG ist, also viele Informationsrechte aus dem AktG nicht einschlägig sind (§ 3 Abs. 2 AktG ist nicht einschlägig, weil nicht von staatlicher Stelle überwacht, sondern privat!).
Die "Kapitalmarktkommunikation" ist daher nicht schlecht, sondern entspricht einfach nur dem, wozu LuS verpflichtet ist.
Keine Mitteilungspflicht bei Meldeschwellenüberschreitung:
Zur "Nichtpflicht" gehört übrigens auch, dass die Mitteilungspflichten nach § 33 Abs .1 WpHG (Meldeschwellenüberschreitung 3%, 5% usw.) nicht für LuS gelten. Die Meldeschwellen gelten nach § 33 Abs. 4 WpHG nur für Inlandsemittenten, deren Aktien zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen. Der Open Market ist aber kein organisierter Markt i.S.d. WpHG. Wer es nicht glaubt:
https://www.deutsche-boerse.com/dbg-de/ueber-uns/...0B%C3%B6rse%20AG.
Sollte also irgendwer Anteile aufsammeln, werden wir das NICHT gemeldet bekommen.
Adhoc-Pflicht:
Eine adhoc-Pflicht aus dem Abgang eines (wenngleich) wichtigen Prokuristen im Lichte der geringen Kapitalmarktanforderungen des Freiverkehrs abzuleiten, ist daher m.E. überzogen. Eine adhoc-Pflicht wegen UMSATZ-Wachstum ? Umsatz ist nicht Gewinn, daher nein.
Und offensichtlich hat sich LuS für Anfang April nicht verpflichtet gefühlt, eine adhoc Pflicht für das Ergebnis aus der Handelstätigkeit zu veröffentlichen. Wenn wir davon ausgehen, dass LuS dabei keinen Gesetzesverstoß hierbei begangen hat (Art. 17 MAR gilt auch für Freiverkehrsaktien), bedeutet das für mich im Umkehrschluss, dass das Ergebnis aus der Handelstätigkeit (EH) für Q1/2025 in einem bestimmten Rahmen ist, der eben keine adhoc-Pflicht vorsieht. Wo ist die Grenze, der Rahmen, für eine "kursrelevante Information"? Verdoppeltes Ergebnis oder reicht bereits 50% Steigerung? Gilt die Steigerung ggü. Vorjahresquartal oder für das vorangegangene Quartal? Wenn ich jetzt mal von einer 50%-Grenze ausgehe, dürfte das EH also nicht mehr als 39 Mio. (26+13, Vergleich mit Q1/24) bzw. nicht mehr als 57 Mio. (38+19, Vergleich mit Q4/24) betragen. Wenn wir also im Mai erfahren, dass das EH für Q1/25 über 39 Mio. liegen sollte und wir weiterhin davon ausgehen, dass das kein Verstoß gegen die adhoc-Pflicht ist, könnte man daraus ableiten, dass die 50%-Steigerung nicht richtig ist und/oder man mit dem Vorquartal statt Vorjahresquartal zu vergleichen hat (ich habe jetzt nicht alle adhoc der letzten Jahre durchgesucht, um das besser eingrenzen zu können).