Gerade über den Solar Millennium Email Verteiler bekommen:
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Investoren,
in der Ausgabe Nr. 3/2010 der Wirtschaftswoche ist ein weiterer, kritischer Artikel über die Solar Millennium AG erschienen, der offenbar auf stark tendenziösen Meinungen und unberechtigten Verdachtsmomenten aufbaut und unserem Eindruck nach anscheinend Investoren und Aktionäre verunsichern und das Vertrauen in unser Unternehmen untergraben soll. Auf mehrfachen Wunsch von Investoren möchten wir Ihnen mit diesem Schreiben die wesentlichen Vorwürfe aus dem Artikel zusammenfassen und unsere Einschätzung dazu mitteilen. Da am Montag bereits eine Agenturmeldung mit einer Klarstellung der offiziellen Haltung von Solar Millennium zu den Inhalten des Artikels erschienen ist, verzichtet Solar Millennium auf eine offizielle Pressemeldung.
Versuche, Menschen zu verunsichern, wird es immer wieder geben – bezüglich unseres Unternehmens, aber auch anderswo. Die Wirtschaftswoche bezieht sich offensichtlich auf einen Informanten. Wir werden sehr sorgsam prüfen, inwiefern vertragliche oder nachvertragliche Treuepflichten verletzt worden sind und ggf. auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Im Artikel von Niklas Hoyer wird gemutmaßt, dass es im operativen Geschäft „offenbar Finanzierungsprobleme“ gäbe. Es wird suggeriert, das Unternehmen finanziere sich ausschließlich aus der Unternehmensanleihe und könne durch entsprechende Zins- und Tilgungsverpflichtungen in Liquiditätsengpässe geraten. Auch die „Konstruktion über ein Genussrecht“ im neu aufgelegten Andasol Fonds sei „für Anleger sehr kritisch“ und zudem mit einem hohen Aufschlag versehen.
Es gibt keine entsprechenden Finanzierungsprobleme bei Solar Millennium. Allein die erfolgreiche Veräußerung von Anteilen an den Solarkraftwerken Andasol 1, 2 und 3 an externe Investoren sowie der Vertrieb des Andasol Fonds ergeben in einer über einzelne Berichtsperioden hinausgehenden Betrachtung einen nachhaltigen Liquiditätszufluss von deutlich über 100 Mio. Euro.
Zudem ist die Marktpositionierung der Solar Millennium Gruppe in den USA sehr viel versprechend. Die Projekte von Solar Millennium sind auf den sog. Fast-Track Listen in Kalifornien und Nevada enthalten, d.h. alle relevanten öffentlichen Stellen unterstützen die Genehmigungsverfahren dieser Projekte mit Priorität, so dass die Projekte gegen Ende 2010 soweit entwickelt sein sollten, dass mit dem Bau begonnen werden kann.
Wie auch in Spanien ist geplant, in den USA diese großen Projekte zusammen mit Partnern umzusetzen. U.a. hat Solar Millennium vor diesem Hintergrund auch zwei Banken („Financial Advisors“) mandatiert, um die Finanzierung der Projekte zu unterstützen (siehe Meldung vom 21. Oktober 2009). Bei den Fremd- und Beteiligungsfinanzierungsmodellen der Solarkraftwerke in den USA können Förderungen oder steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten (sog. Investment Tax Credits und Kreditgarantien, die das Energieministerium (Department of Energy, DoE) im Rahmen des US-Konjunkturförderprogramms von US-Präsident Barack Obama gewährt) eingebunden werden. Weiterhin werden bereits seit längerer Zeit Gespräche und Verhandlungen mit Unternehmen und potenziellen Partnern geführt.
Die Solar Millennium AG hat verschiedene Finanzierungsalternativen entwickelt, die je nach Bedarf miteinander kombiniert werden können. Diese ermöglichen es Solar Millennium, zwischen verschiedenen Finanzierungsoptionen wählen zu können. Bei der Finanzierung kann Solar Millennium auf eine derzeit sehr solide Liquiditäts- und Finanzlage aufsetzen.
Die erste Möglichkeit der Projektfinanzierung ist die „klassische“ Fremdkapitalfinanzierung, bei der Banken im Zuge eines sog. Financial Closure, dem Finanzierungsabschluss, Kredite für den Bau des Solarkraftwerks zur Verfügung stellen. Der Projektentwickler sowie potenzielle Projektpartner müssen in diesem Fall für den entsprechenden Eigenkapitalanteil aufkommen. Beispiele für diese Art der Projektfinanzierung sind die ersten Parabolrinnen-Kraftwerke Europas, Andasol 1 und 2, in Südspanien. Die Durchführung dieser Finanzierungsform hat sich während der Finanz- und Wirtschaftskrise in den Jahren 2008/2009 erschwert. Banken waren in dieser Phase zurückhaltend bei der Kreditvergabe, insbesondere bei großen Fremdfinanzierungsvolumina.
Deshalb hat Solar Millennium gerade im vergangenen Geschäftsjahr auf eine zweite Finanzierungsmöglichkeit zurückgegriffen, die reine Eigenkapital- oder Equity-Finanzierung. Bei dieser zunächst bankenunabhängigen Alternative übernimmt ein Investor Anteile an der Projektgesellschaft auf die eigene Bilanz. Die anteilige Investitionssumme für das Solarkraftwerk wird in diesem Falle also direkt aus Eigenmitteln des Investors erbracht und u.U. in einer späteren Phase refinanziert. Typischerweise handelt es sich bei diesen Investoren um Energieversorger oder energieintensive Großunternehmen, die auch am späteren Betrieb des Kraftwerks interessiert sind. Aber auch andere langfristig orientierte Investoren wie Versicherungen, Pensions- und Infrastrukturfonds zeigen diesbezüglich großes Interesse. Ein Beispiel für eine vollständige Equity-Finanzierung ist das südspanische Solarkraftwerk Andasol 3.
Aufgrund der Nachfrage vieler Privatanleger und mittelgroßer Investoren, aber auch vor dem Hintergrund der sich am Ende 2008 verschärfenden Finanzmarktkrise hat Solar Millennium eine dritte Variante zur Projektfinanzierung entwickelt. Bei dieser Lösung werden Teile der Projektgesellschaft in einem Pool vereint und über einen geschlossenen Fonds zum Kauf angeboten. Auf diese Weise haben auch solche Interessenten die Möglichkeit, sich an einem Kraftwerk zu beteiligen, die statt einer Mehrheit lediglich kleinere Anteile an einem Projekt erwerben wollen. Ein Beispiel hierfür ist der 13%ige Anteil von Solar Millennium an Andasol 3. Die aus dieser Beteiligung fließenden Genussrechte wurden an eine Fondsgesellschaft veräußert.
Das Aufgeld bei diesem Fonds ist eine Vergütung für Solar Millennium insbesondere für Projektentwicklungstätigkeiten, welche einen angemessenen Ausgleich für das naturgemäß relativ hohe Risiko in der Anfangsphase eines jeden neuen Projekts darstellt. Es entspricht der Projektentwicklungs-Fee beim Anteilsverkauf an institutionelle Investoren, die auch von Großinvestoren akzeptiert wurde. Der große bisherige Vertriebserfolg beim Andasol Fonds zeigt, dass das Produkt und die Konditionen aus Marktsicht offenbar sehr attraktiv sind.
Auch der Verwendungszweck der Anleihen wurde sehr genau kommuniziert und ist in den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigten Prospekten detailliert beschrieben. Ein Blick in die Jahresabschlüsse zeigt auf, wohin die Gelder geflossen sind. Ein großer Teil des Emissionserlöses wurde in Avale, d.h. Sicherheitsleistungen während der Kraftwerksbauphase, und für Projektentwicklungen hinterlegt. So betrug der Bestand an Cash/Cash-Äquivalenten und Wertpapieren im vorletzten Geschäftsjahr zum 31.10.2008 rund 125 Mio. Euro und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Zwischenberichts zum 30.06.2009 mehr als 100 Mio. Euro Die erste von Solar Millennium begebene Anleihe wurde bereits im letzten Jahr zurückgezahlt (20 Mio. Euro). Die nächste Anleihe wird im Frühjahr 2010 planmäßig zurückgezahlt (30 Mio. Euro). Abgesehen davon ist das Begeben von Unternehmensanleihen bei vielen großen und mittelständischen Unternehmen ein sinnvolles und übliches Finanzierungsinstrument.
Weiterhin wird der Solar Millennium AG unterstellt, durch „kreative Bilanzierung“ und „Tricks“ die Anleger „bei der Stange gehalten“ zu haben. Erlöse seien durch Anteilsverkäufe an verbundene Unternehmen generiert und „wie Umsätze mit konzernfremden Unternehmen“ verbucht worden. Als Beispiele werden die Solar Millennium Verwaltungs GmbH und die Solar Millennium Beteiligungen GmbH genannt. Insbesondere hätte der im Geschäftsjahr 2005/2006 stattgefundene Verkauf von 50% am spanischen Kraftwerksprojekt Andasol 3 nur deshalb als Konzernumsatz verbucht werden können, weil die General-Electric Tochter GE Energy Financial Services Ende 2006 80% an der Solar Millennium Beteiligungen GmbH übernommen habe. GE Energy Financial Services hätte sich allerdings letztlich gegen einen Einstieg entschieden.
Solar Millennium weist darauf hin, dass die Werthaltigkeit der Anteilsverkäufe und der von Solar Millennium erbrachten Projektentwicklungsleistungen an den spanischen Andasol-Kraftwerken nicht zuletzt durch die im letzten Geschäftsjahr vollzogenen Anteilsverkäufe von Andasol 1 und 2 an die ACS/Cobra-Gruppe sowie durch den Verkauf der Gesellschaftsanteile an Andasol 3 an die Investoren Stadtwerke München, RWE Innogy, RheinEnergie und Ferrostaal nachhaltig am Markt bestätigt wurde.
Solar Millennium hat Anteilsverkäufe zu jeder Zeit korrekt verbucht. An der Solar Millennium Verwaltungs GmbH hatte sich eine Gruppe privater Investoren als stiller Gesellschafter beteiligt. In einer Vereinbarung wurden dieser Investorengruppe weitreichende Beherrschungsrechte eingeräumt. Insbesondere wurde eine Stimmrechtsbindung dergestalt vereinbart, dass die Solar Millennium AG ihre Stimmrechte nur im Einverständnis mit den Investoren ausüben kann. Wegen des daraus resultierenden Einbeziehungsverbotes durfte die Gesellschaft nicht in den Konsolidierungskreis einbezogen werden. Aus den gleichen Gründen war auch eine Einbeziehung als assoziiertes Unternehmen at equity nach IAS 28 nicht möglich. Eine Entkonsolidierung der Solar Millennium Verwaltungs GmbH war daher nach IFRS zwingend notwendig. Die Werthaltigkeit der Forderung wurde zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung überprüft und bestätigt. Die Forderung war insbesondere dadurch gesichert, dass die Solar Millennium Verwaltungs GmbH Anteile am Kraftwerk besaß.
Hinsichtlich der Beteiligung von GE an der Solar Millennium Beteiligungen GmbH ist folgender Sachverhalt festzustellen: Der entsprechende Kauf- und Übertragungsvertrag bezüglich 80% der Anteile an der Solar Millennium Beteiligungen wurde Ende 2006 notariell beurkundet. Die Übertragung der Anteile, die erst die Gesellschafterstellung der Käuferin begründen würde, stand unter aufschiebenden Bedingungen. Damit war, gesellschaftsrechtlich betrachtet, GE Inhaberin einer Anwartschaft auf den Erwerb einer Gesellschafterstellung, aber noch nicht Gesellschafterin der Solar Millennium Beteiligungen GmbH. Die von der GE Energy Financial Services erworbene Anwartschaft wurde naturgemäß nicht im Handelsregister eingetragen.
Davon zu unterscheiden ist die bilanzrechtliche Betrachtung: Unter Beachtung der entsprechenden IFRS-Regeln wurde die Solar Millennium Beteiligungen GmbH nicht in den Konzernabschluss einbezogen. Selbstverständlich wurden alle Jahresabschlüsse von unabhängigen Wirtschaftsprüfern geprüft – ohne jegliche Einwendungen. Zur weiteren Absicherung der bilanziellen Behandlung der Solar Millennium Beteiligungen GmbH wurde vor entsprechender bilanzieller Verarbeitung hierzu auch ein externes Gutachten eingeholt. Die Solar Millennium AG hat der im Wirtschaftsverkehr erforderlichen Sorgfalt damit genüge getan.
Grundsätzlich werden bei Solar Millennium keine Meldungen veröffentlicht, die nicht zuvor mit den betroffenen Partnern angemessen abgestimmt sind. Auch die entsprechende Pressemeldung zur Veräußerung der Anteile hat Solar Millennium mit GE vorab abgestimmt. Die Meldung wurde herausgegeben in der Erwartung und in der Überzeugung, dass diese Beteiligung wie vorgesehen umgesetzt wird. Später ist es jedoch im Rahmen der geschlossenen Vereinbarung mit GE nicht zu einer entsprechenden Umsetzung der Beteiligung gekommen. Auf eine neuere, präzisierende Meldung im Nachgang hat Solar Millennium verzichtet, weil eine entsprechende Aufmerksamkeit und Bedeutungszuweisung des Marktes und der Öffentlichkeit zu diesem Thema offenbar nicht gegeben war. Hinzu kommt, dass es mit dem Einstieg von Stadtwerke München, RWE Innogy, RheinEnergie und Ferrostaal in das solarthermische Kraftwerksprojekt Andasol 3 am Ende ohnehin zu einer anderen Lösung gekommen ist. Somit ist das Thema des Anteilsverkaufs an GE obsolet geworden. Es hat entsprechend auch keine wirtschaftlichen Auswirkungen.
Die Solar Millennium AG ist seit fünf Jahren im Freiverkehrssegment M:access an der Börse München gelistet und agiert sehr transparent. Die Solar Millennium AG war im Geschäftsjahr 2005/2006 gemäß § 293 Abs. 1 HBG von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach HGB befreit. Weiterhin ergab sich keine Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses gemäß IFRS nach § 315 a Abs. 1 und Abs. 2 HGB, da die Aktien nicht zum Handel in einem geregelten Markt zugelassen waren. Der Konzernabschluss 2005/2006 wurde somit in den betroffenen Geschäftsjahren freiwillig nach International Financial Reporting Standards (IFRS) gemäß § 315 a Abs. 3 HGB erstellt. Der freiwillig aufgestellte Konzernabschluss 2005/2006 wurde einer Prüfung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer unterzogen und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Für weitere Informationen:
Solar Millennium AG
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