Nichts läge den Aktionärsschützern in Deutschland ferner, als ihn so zu charakterisieren. Sowohl die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) als auch die SdK (Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger) werfen dem österreichischen Milliardär vor, dass er via Ausschluss des Bezugsrechts der Streubesitz-Aktionäre an Papieren der neu aufgestellten Leoni AG die Kleinanleger einfach über Bord wirft: Sie hätten damit keine Möglichkeit, an dem etwaigen Restrukturierungserfolg der LEONI AG zu partizipieren. Dies lehnte die SdK als ungerechtfertigte Benachteiligung der Streubesitzaktionäre ab, so die Vereinigung in einer Stellungnahme vom 24. Mai. Am 31. Mai steht ein Erörterungs- und Abstimmungstermin beim Amtsgericht Nürnberg an, bei dem die bisherigen Anteilseigner ja oder nein sagen können. Wenn sie denn erscheinen. Die SdK wird im Namen der von ihr vertretenen Aktionäre nein sagen. Die höchstrichterliche Rechtsprechung sehen die Aktionärsschützer auf ihrer Seite danach wäre für eine derart tiefgreifende Änderung der Verhältnisse bei Leoni ein Hauptversammlungsbeschluss per Dreiviertelmehrheit nötig. Den aber gibt es nicht. Außerdem und dies sei heutzutage ein Unding könne der Restrukturierungsplan von Aktionären nur beim Amtsgericht Nürnberg persönlich und direkt zu festgelegten Zeiten eingesehen werden. Eine Übermittlung in digitaler Form ist nicht vorgesehen, offenbar auch nicht die Ausreichung von Kopien des Plans. Der Verband DSW sieht es genauso: Dass hier auf Kosten der freien Aktionäre allein der Großaktionär das Ruder übernimmt und zu Lasten und ohne Beteiligungsmöglichkeit der sonstigen Bestandsaktionäre eine Sanierung allein zu seinen Gunsten vornimmt, ist weder nachvollziehbar noch der richtige Weg, so Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW.
Doch Leoni macht sich das noch recht neue Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) zunutze, das der Firmenleitung sehr weitgehende Befugnisse einräumt, wenn anderenfalls eine ungeordnete Insolvenz drohen würde. Das Gesetz gilt seit 2021 und setzt eine EU-Richtlinie um. Von daher dürfte der Widerstand der freien Aktionäre wenig Erfolg haben. Zu erwartende Gerichtsverfahren bringen dann in einigen Jahren vermutlich interessanten Wissenszuwachs, aber keine Rettung mehr. Stefan Pierer jedenfalls darf sich freuen aber seine gewinnbringenden Feldzüge hat er auch bisher schon ohne gesetzliche Schützenhilfe siegreich abgeschlossen. Wie er wohl sagen würde: Wenn man sich so in die Schulden reitet, dann ist man halt gefangen.
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