Sammelklagen Wirecard! Wer ist dabei?

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neuester Beitrag: 26.11.24 13:29
eröffnet am: 20.06.20 09:47 von: mrymen Anzahl Beiträge: 2448
neuester Beitrag: 26.11.24 13:29 von: Chaecka Leser gesamt: 1285799
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03.09.20 10:32
2

6483 Postings, 6703 Tage brokersteveIgnoriert capecodder einfach ...er gehört

Zu den Hatern, die sind nicht in der Lage , sich selbst zu reflektieren.  

03.09.20 10:35
2

4369 Postings, 3366 Tage Xenon_XIch sage einmal

wer jetzt kauft ist selber Schuld .  

03.09.20 12:55
1

1064 Postings, 4317 Tage capecoddersafti und brockensteve

ihr müsst auch dringend am Moos riechen, keiner hat das nötiger als Ihr  

03.09.20 13:01
3

445 Postings, 1952 Tage 229206391aForderungsanmeldung Insolvenzverfahren

Moin,

Das Ausfüllen des Dokuments stellt mich vor Schwierigkeiten...Hat das jemand schon gemacht und kann mir helfen?
Ich fange mal an...:


1.

a) Hauptforderung im Rang...

Hier würde ich schlicht den Wertverlust der von mir gekauften Aktien aufsummiert angeben, die ich in dem Zeitraum gekauft habe, der bei Tilp, Litfin und SdK als relevant angegeben wird. Zinsen würde ich keine angeben, weil das beim Kauf der Aktie nicht vereinbart war (anders als bei einem Kredit, wo es Vertragsbestandteil ist).

b) Rechtsgrund der Forderung

Erstes Kästchen ankreuzen und "Schadensersatz" ins Feld schreiben.

c) Abgesonderte Befriedigung

Nein. Abgesonderte Befriedigung scheint zu bedeuten, dass ich einen vorrangigen Anspruch auf bestimmte Güter hätte.

d) Zum Beweis der Forderung werden beigelegt

Ganz sauber wäre hier natürlich ein gerichtliches Urteil, dass mir x€ Schadensersatz zugesprochen werden, weil die Wirecard AG mich mit gefälschten Bilanzen und betrügerischen AdHoc-Meldungen zum Kauf von Aktien verleitet hat. Laut SdK und Tilp scheint es für jetzt aber auszureichen einfach anzunehmen, dass es dieses Urteil in Zukunft geben wird. Daher trage ich hier ein: "Belege über Aktienkauf" und füge meine Depotauszüge bei.

2. Nachrangige Forderungen

Nichts ausfüllen, nicht zutreffend.



PAsst das aus eurer Sicht so?  

03.09.20 14:30

253 Postings, 6795 Tage shaktiInsolvenz - Kosten- TILP

Hallo,

Sollte man den Auftrag erteilen? Wie ist mit den Kosten?

Auftragser­teilung an TILP

Forderungs­anmeldung und Vertretung­ im Insolvenzv­erfahren, oder
Nur Forderungs­anmeldung im Insolvenzv­erfahren, oder
Kein Vorgehen im Insolvenzv­erfahren

Danke    

03.09.20 14:30

25 Postings, 1592 Tage CodMutterLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 03.09.20 15:37
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Tag
Kommentar: Beleidigung

 

 

03.09.20 15:21

1064 Postings, 4317 Tage capecodderDottie bitte reg Dich nicht auf

Schnupper ein bissl am Moos  

03.09.20 15:33
4

445 Postings, 1952 Tage 229206391aShakti

Niemand kann dir mit 100% Gewissheit sagen wie die Dinge laufen werden, allerdings sind folgende Punkte recht sicher:

1. Es dürfte egal sein ob du deine Schadensersatzklage bei TILP oder dem SdK auf den Weg bringst. Die Klagen sind im Prinzip die gleichen und werden ab irgendeinem Punkt ohnehin zusammengefasst.

2. Mein dringender Rat: Nutze nur ein Angebot mit Prozessfinanzierer. Die Wahrscheinlichkeit, dass bei der Klage 0€ rauskommt liegt mindestens bei 50%. Tilp müsstest du dann trotzdem bezahlen.

3. Was die Anmeldung der Insolvenzforderung angeht rate ich dringend davon ab einen Anwalt gegen Geld zu beauftragen. Man geht davon aus, dass die Insolvenzquote im niedrigen einstelligen Bereich liegen wird, dass also maximal 3-4% der offene Forderung befriedigt werden können. Ich habe ein paar Beiträge weiter oben gepostet wie ich das Dokument ausfüllen würde. So schwer ist das nicht. Das heisst: Die Anmeldung der Insolvenzforderung unbedingt ausfüllen und einreichen. Aktuell erscheint mir ein Anwalt dafür nicht notwendig zu sein. Möglicherweise kontaktiert der Insolvenzverwalter irgendwann alle die Schadensersatz aus Aktien geltend machen wollen und stellt irgendwelche neuen Anfragen, die sich dann nur mit Anwalt beantworten ließen. Oder er lehnt die Forderungen einfach ab und dann müsste man tatsächlich überlegen ob man mit einem Anwalt dagegen vorgeht. Das weiß man nicht was da passieren wird. Wenn es so weit kommt wird man weitersehen müssen. Aktuell brauchst du keinen Anwalt. Der würde lediglich das Formular ausfüllen und sich das teuer bezahlen lassen.
 

03.09.20 17:03
1

253 Postings, 6795 Tage shakti229206391a Erteilung Vermögen von WC

Hallo,

ich bin schon TILP  Sammel Klage angeschlossen. TILP geht gegen EY vor. Das habe ich TILP beauftragt. Nun fragt TILP erneut
SIE eneut zu beauftragen gegen WC Vermögen

"Schadenersatzforderungen Insolvenz Vermögen"

Meine Frage wird wenn ich TILP beauftrage, muss ich da Zahlen?

TILP:
"Wir hatten Sie kürzlich darüber informiert, dass die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Wirecard AG bevorsteht und damit auch die Frist für die Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle.

Nun ist es soweit: Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 25. August 2020, Az.: 1542 IN 1308/20, das Insolvenzverfahren eröffnet und zugleich eine Frist für die Forderungsanmeldung bis zum 26. Oktober 2020 gesetzt.

Wir möchten Sie nun darüber informieren, wie wir Ihre Schadensersatzforderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend machen können."

Danke  

03.09.20 17:21

253 Postings, 6795 Tage shaktiTILP- Therium: Finanzierung

4. Aktueller Stand unserer Gespräche mit dem Prozessfinanzierer Therium



Eine Finanzierung der Vertretung im Insolvenzverfahren scheidet für Therium aus.



Dagegen hat Therium unserer Kanzlei gegenüber nunmehr die Zusage erteilt, ein Vorgehen gegen EY im Rahmen des Musterverfahrens nach dem KapMuG gegen eine Erlösbeteiligung von 20% zu finanzieren. Dabei übernimmt Therium vollständig die erforderlichen Kosten und erhält im Gegenzug im Falle des Erfolgs (und nur dann) nach Abzug dieser Kosten eine Erlösbeteiligung von 20 %, in der eine eventuell anfallende USt. bereits enthalten ist.  

03.09.20 18:26

7716 Postings, 2749 Tage hardyleinBei Insolvenztabelle und EY müsst

ihr immer den RA bezahlen!. Es sei denn, ihr füllt Formular selber aus und geht über PKF.
Denkt aber daran die Belege einzureichen.

keine Gewähr -nur meine bescheidene Meinung  

03.09.20 18:28
1

7716 Postings, 2749 Tage hardyleinWer hier über Jahre zockte,

der hat ein Problem mit den Belegen!  

03.09.20 18:43

1599 Postings, 5190 Tage jameslabrie4 mio

bei e.y. und so 1 Aufwand.nix machen besser  

03.09.20 20:00

790 Postings, 2535 Tage GeldschauflerJames

Also mit 4 mio wäre mein verlust alle mal gedeckt.  

04.09.20 07:57
4

43 Postings, 1622 Tage SiampowerSchirp&Partner

        Aktueller Sachstand

1.1       Prozessfinanzierung: kein Angebot für Sammelklagen

 

Das Prozessfinanzierungsthema gestaltet sich schwieriger, als wir noch im Juni/Juli angenommen haben.

 

Wir haben eine Reihe von Einzelfällen bei einem kleinen deutschen Prozessfinanzierer unterbringen können. Dieser nimmt jedoch nur Einzelklagen ab EUR 250.000 Streitwert an, und zudem sind derzeit bis auf weiteres seine Finanzierungskapazitäten erschöpft.

 

Aufgrund des großen Interesses an einer Prozessfinanzierung haben wir eine Vielzahl von Gesprächen mit allen großen, etablierten Prozessfinanzierern geführt. Nach einem anfänglich starken Finanzierungsinteresse hat uns bisher jedoch kein Einziger von den Großen ein konkretes, rechtsverbindliches Finanzierungsangebot vorgelegt. Soweit wir hören, geht das nicht nur uns so, sondern allen in diesem Bereich tätigen Anwaltskanzleien und Anlegerverbänden. Das einzige verbindliche Finanzierungsangebot, das auf dem Tisch liegt, sieht die Finanzierung der Prozesse über eine schwach kapitalisierte niederländische Trägergesellschaft vor. Ein solches Angebot können wir Ihnen aber nicht empfehlen, denn im Falle einer Prozessniederlage schützt es nicht ausreichend vor Kostenforderungen der Gegenseite, erfüllt also seinen eigentlichen Zweck nicht mit ausreichender Sicherheit. 

 

Wenn wir nach den Gründen fragen, warum sich die Prozessfinanzierer mit einer Zusage so schwertun, so hören wir meistens: „Wir wollen uns aus geschäftspolitischen Gründen nicht mit EY anlegen“. Der Hintergrund ist, dass die meisten Prozessfinanzierer auch noch andere Geschäfte betreiben, zum Beispiel Unternehmensübernahmen und -fusionen finanzieren. Und dort, in diesen weiteren Geschäftsbereichen, treffen sie häufig auf EY. Wir nehmen an, dass sie diese Kontakte für die Zukunft nicht beschädigen wollen. Dagegen lässt sich allerdings kaum etwas tun.

 

Da es insgesamt sehr unwahrscheinlich ist, dass wir (oder Dritte) Ihnen in absehbarer Zeit eine seriöse Prozessfinanzierung für ein Klageverfahren anbieten können, wollen wir Ihnen aufzeigen, wie Sie Ihren Schaden kompensieren und ohne Prozessfinanzierung weiter vorgehen können. Mehr dazu weiter unten, im übernächsten Abschnitt.

 

04.09.20 09:21
1

790 Postings, 2535 Tage GeldschauflerSchirp und Tilp

Komisch, dass Schirp es für unmöglich hält einen Investor zu finden und Tilp/SDK das hinbekommen haben.

„ Soweit wir hören, geht das nicht nur uns so, sondern allen in diesem Bereich tätigen Anwaltskanzleien und Anlegerverbänden.“

Da haben die aber schlecht gehört  

04.09.20 09:46
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43 Postings, 1622 Tage Siampower@Geldschaufler

.....auch wenn Tilp "angeblich" die Zusage von Therium zur Prozessfinanzierung gegen EY hat, solange von Tilp kein 100%-tiges Prozessfinanzierungsangebot auf dem Tisch liegt, solange schwinden langsam die Hoffnung.

Auf einmal sehen die Anwaltskanzleien gute Chancen im Insolvenzverfahren und bieten ihre Hilfe an für 1-0,5% Gebühr (nur für das Ausfüllen oder/weiterleiten der Forderung/Insolvenztabelle an den Insovenzverwalter)....rechnet man sich aus, was bei zig-Tausend Geschädigten dabei rauskommt, dann kann man den Eindruck gewinnen, dass die Kanzleien vorher nur einen Köder ausgeworfen haben um erstmal viele Geschädigte "einzufangen" und es NIE eine Chance auf Prozessfinanzierung gab.  

04.09.20 11:30

4422 Postings, 6945 Tage KaktusJonesFrage zu Angebot von Therium.

TILP hat ja geschrieben, dass Therium ein Angebot zur Prozessfinanzierung vorgelegt hat. Aber wie kann man dieses Angebot der Prozessfinanzierung annehmen - und nur dieses? Hat das schon jemand gemacht?  

04.09.20 12:46
3

43 Postings, 1622 Tage Siampower@KaktusJones

....ich habe vor ein paar Tagen bei Tilp angerufen und mir wurde gesagt, dass alles noch in Bearbeitung ist und sollte die Finanzierung zu 100% stehen, dann würden diejenigen, die bei Tilp alles eingereicht haben und angegeben haben, dass man sich NUR von Tilp vertreten lässt wenn ein Prozessfinanzierer vorfinanziert wird, dass verbindliche Angebot zugeschickt werden.  

04.09.20 13:04
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214 Postings, 5832 Tage Lucki@KaktusJones

Du bekommst von Tilp wenn du dich registriert immer wieder Emai's zur aktuellen Lage (in dem Fall Klage gegen EY) wo du über einen Link deinen Wunsch über das weitere Vorgehen anwählen musst. Ich habe meine Kreuz bei Klage gegen EY mit Prozessfinanzierer (Therium) gemacht. Gruß  

04.09.20 15:14

253 Postings, 6795 Tage shaktiHandlungsoptionen bezüglich der Insolvenz von WC

Hallo,

habt ihr ein Schreiben von Rechtsanwalt TILP erhalten? Die jenigen, die über TILP Schadenersatzklagen eingereicht  habt.
Wie geht Ihr vor? Beauftragt Ihr TILP für Insolvenz Vermögen?
Danke  

04.09.20 16:18
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152 Postings, 1700 Tage ChevelleProblem bei TILP ist...

, dass keine eindeutigen Aussagen gemacht werden. Ich bin auch registriert und die Aussage von Lucky, dass ich ein Kreuz setzen muss  bei der Vorgehensweise  mit einem Prozesskostenfinanzierer kann ich nicht nachvollziehen. So eine mail habe ich nicht erhalten. Kostentabelle ``ja`` - die ist jetzt auch wieder dabei.
Ganz einfache Frage an die Herren: ``ich möchte nur Klagen, ohne in Vorkasse zu gehen- also theoretisch  mit einem Prozesskostenfinanzierer - ist das bei Euch möglich ?``
Auch stimmt die Schadensbestimmung nicht, ich habe die Herren Anfang letzter Woche angeschrieben und immer noch keine Rückmeldung dazu erhalten.
Alle mails sind allgemein gehalten.

 

04.09.20 16:36

1772 Postings, 1969 Tage GedankenkraftJannah

Und was hätte eine Forderung nach einem Entschädigungsfonds, in dem zehn Punkte Programm zu suchen? Der Plan beinhaltet Punkte, die verhindern sollen, dass so ein Betrug nochmal geschehen kann ! Man sollte schon verstehen was man liest !
 

04.09.20 16:39
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1772 Postings, 1969 Tage GedankenkraftJannah

ein Entschädigungsfonds ist ein unbedingtes muss!  

04.09.20 16:44

265 Postings, 1666 Tage RaketenforscherEin absolutes Muss

Ja, der muss unbedingt verhindert werden. Damit keine armen Putzfrauen von ihrem Mindestlohn Gehalt auch noch Aktionäre entschädigen müssen. Das wäre abartig!  

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