Kuba
In Kuba werden der Bevölkerung weiterhin systematisch Menschen- und Bürgerrechte vorenthalten. Insbesondere Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit bestehen nicht oder nur sehr eingeschränkt. Die kubanische Verfassung garantiert zwar grundsätzlich Menschen- und Bürgerrechte, stellt sie jedoch fast alle unter Gesetzesvorbehalt und bestimmt, dass ihre Nutzung nur im Einklang mit den Zielen des sozialistischen Gemeinwesens erlaubt ist. Die Justiz ist nicht unabhängig von der Regierung. Das Strafgesetzbuch enthält einige unbestimmte Tatbestände, die teilweise willkürlich auf politische Gegner angewandt werden. Die Zahl der politischen Gefangenen ist im Jahr 2001 jedoch zurückgegangen. Die Todesstrafe wurde in den Jahren 2000 und 2001 weiterhin verhängt, allerdings sind seit Mitte 2000 keine Fälle ihrer Vollstreckung bekannt geworden. Es gibt aber kein offizielles Moratorium der Vollstreckung der Todesstrafe. Rechtsstaatliche Verfahrensgarantien fehlen weitgehend. Verteidiger riskieren bei zu kritischem Vorgehen Berufsverbot bzw. -einschränkungen. In Kuba befanden sich Ende 2001 vermutlich über 200 politische Gefangene in Haft. Im Januar 2001 wurden zwei prominente tschechische Staatsbürger - einer davon ein tschechischer Abgeordneter - festgenommen. Erst infolge internationaler Proteste wurden sie nach drei Wochen freigelassen und konnten ausreisen. Außer der Inhaftierung von Andersdenkenden werden andere Druckmittel genutzt, z.B. behördliche Schikanen, Kündigung von Arbeit oder Wohnung oder die Androhung derartiger Maßnahmen. Neben den Dissidenten werden vor allem unabhängige Journalisten (die nur im Internet oder in ausländischen Medien publizieren können), zum Objekt solcher Maßnahmen. Meinungs- und Pressefreiheit bestehen nicht. Alle kubanischen Medien sind staatlich gelenkt und werden zensiert. Ein Reglement des Außenministeriums schränkt die Tätigkeit ausländischer Journalisten ein; als Sanktion droht Visumsentzug. Eine geplante Kubareise von Staatsminister Dr. Ludger Volmer wurde im Februar 2001 von kubanischer Seite kurzfristig abgesagt, nachdem dieser in einem Interview auf die Menschenrechtssituation in Kuba Bezug genommen hatte. Es ist kein Fall willkürlicher Hinrichtungen oder eines politisch motivierten Verschwindenlassens von Personen bekannt geworden. Es gab aber willkürliche Verhaftungen, meist für einige Stunden oder einige Tage, manchmal auch monatelang ohne Anklage. Auch gibt es keine bestätigten Hinweise auf systematische Folterungen. Die Haftbedingungen entsprechen aber nicht den internationalen Vorgaben wie z.B. den Minimum-Standards der UN. Häftlinge sind auf Lebensmittel- und Medikamentenhilfe durch Angehörige angewiesen. Gelegentlich wurden Nahrungsgabe oder ärztliche Hilfe verzögert oder verweigert. Kuba ist bisher weder dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte noch dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte beigetreten. Kuba nimmt andererseits eine äußerst aktive Rolle in der Menschenrechtskommission ein: Bei der 57. MRK (2001), die insgesamt 82 Resolutionen annahm, brachte Kuba, seit 1989 durchgehend Mitglied der MRK, alleine neun ein. Deutschland hat, wie in den Jahren zuvor, gemeinsam mit seinen EU-Partnern bei der 57. Sitzung der Menschenrechtskommission (2001) eine Resolution zur Menschenrechtslage in Kuba unterstützt, die mit knapper Mehrheit (22 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen bei zehn Enthaltungen) angenommen wurde (Res. 2001/16, unhchr.ch). In der Resolution werden vor allem die Verletzung der Meinungs-, Versammlungs- und Koalitionsfreiheit, die fortgesetzte Unterdrückung der politischen Opposition und die Inhaftierung von Dissidenten sowie gravierende Rechtsverletzungen im Justizbereich beklagt. Die 58. MRK nahm erneut eine - diesmal von Uruguay eingebrachte - Resolution zur Menschenrechtslage in Kuba mit 23 Ja- bei 21 Nein-Stimmen und neun Enthaltungen an; Deutschland und alle stimmberechtigten EU-Mitgliedstaaten stimmten für diese Resolution. Kuba verweigert der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte und anderen UN-Beauftragten, aber auch Vertretern von amnesty international weiterhin die Einreise sowie dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz den Besuch von Gefängnissen.
Quelle: amnesty international http://www.latainamerika.de/
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