13.06.2005
Frage der Ehre: Haft als Antwort Türke verprügelte Ex-Freundin und verlangte 2000 Euro von ihr – anderthalb Jahre
Köln – Ein 26-jähriger Türke ist am Montag vor dem Kölner Amtsgericht zu einer Haftstrafe von anderthalb Jahren verurteilt worden. Für ihn war es eine „Frage der Ehre”… Weil seine Freundin (25) ihn verlassen hatte, rächte er sich mit einem brutalen Faustschlag – schickte die Frau direkt zu Boden. Zuvor hatte er 2000 Euro von ihr verlangt, um seine angekratzte Ehre wieder herzustellen.
Vor Gericht gab sich der Angeklagte als Edelmann: Er wolle das Geld nicht für sich nutzen – vielmehr sei dies eine „symbolische Zahlung” gewesen. Das Geld wollte er „verbrennen”.
Das Urteil des Gerichtes erscheint hart – bis auf einen Schock trug die Geschädigte keine gravierenden Verletzungen davon.
Problem: Der Täter (bisher nicht vorbestraft) sei in keinster Weise einsichtig, eine Wiederholung der Tat sei zu erwarten, so der Richter. „Wenn Sie hier wegen eines türkischen Ehrenkodexes zur Selbstjustiz greifen, sind Sie hier völlig fehl am Platze.”
Bei Tabubruch Lebensgefahr Ein junger Türke schoss auf seine Lebensgefährtin
Frankfurter Rundschau - 23. Mai 2005 VON CANAN TOPçU. "Fünf Schüsse brachten die Stimme der Frau zum Schweigen " - so betitelte die türkische Zeitung Sabah in der ...
POL-K: 050608-2-K Mann verprügelte seine schwangere Freundin 08.06.2005 - 12:09 Uhr, Polizei Köln
Köln (ots) - Am Dienstagmorgen (07.06.05) ist in Köln-Sülz ein 19-Jähriger festgenommen worden, der seine ehemals schwangere Freundin (19) über Monate verprügelt und zur Prostitution gezwungen hatte. Gegen ihn erging ein Haftbefehl.
Anfang Juni diesen Jahres erschien die junge Frau bei der Polizei und schilderte den Beamten, dass ihr Freund sie monatelang immer wieder zusammengeschlagen und sogar zur Prostitution gezwungen hatte. Das Martyrium der 19-Jährigen hatte Mitte 2004 begonnen, nachdem sie ihrem Lebensgefährten von ihrer Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt hatte. Anstatt sich zu freuen, fing der Türke an, immer wieder auf die werdende Mutter einzuschlagen. Schließlich forderte er von seiner Freundin eine Abtreibung. Nachdem seine so unter Druck gesetzte Gefährtin im Dezember den Abbruch hatte vornehmen lassen, schickte er sie nur Tage später in ein Bordell, wo sie einige Wochen der Prostitution nachgehen musste.
Auf Grund der immer wieder erfolgten Gewalttätigkeit auch gegenüber ihrer Familie, vertraute sich die Geschlagenen schließlich der Polizei an.
Die Beamten beantragten einen Haftbefehl und nahmen den Schläger gestern fest. Er wurde in die JVA verbracht.
taz Berlin lokal Nr. 7677 vom 31.5.2005, Seite 23, 301 Zeilen (TAZ-Bericht), PLUTONIA PLARRE:
Ein ganz normaler Beziehungsmord
Das Landgericht verurteilt einen Türken zu lebenslanger Haft. Er hatte im Oktober seine deutsche Ehefrau erstochen, die ihn verlassen hatte. Für die Richter war das kein Ehrenmord, sondern eine Beziehungstat, wie sie auch unter Deutschen vorkomme VON PLUTONIA PLARRE
Aus dem Nichts ist er plötzlich vor ihnen aufgetaucht. Dabei haben sich beiden Frauen zuvor eigens noch vergewissert, dass er nicht in dem Dönerimbiss ist. Erst dann haben die 24-jährige Steffanie C. und ihre Mutter Karin K. den Laden betreten, um der dreijährigen Hatice ein Bounty zu kaufen. Als sich der Verkäufer bückt, um den Schokoriegel hervorzuholen, steht der gebürtige Türke Mahmut C. auf einmal mit einem Küchenmesser in der Hand vor seiner deutschen Frau Steffanie. Zwei-, drei-, vier-, fünfmal rammt er ihr die Klinge in die Brust. Karin K. wirft sich dazwischen. Auch auf seine Schwiegermutter sticht Mahmut C. ein. Vor den Augen des Kindes brechen die Frauen blutüberströmt zusammen. Steffanie C. verstirbt in dem Imbiss. Zwei Stiche haben sie mitten ins Herz getroffen. Karin K. hat Glück. Die 52-Jährige kann durch eine Notoperation gerettet werden.
Das Verbrechen hat sich am 18. Oktober 2004 im Bezirk Prenzlauer Berg ereignet. Der 29-jährige Mahmut C. war drei Tage flüchtig. Dann stellte er sich der Polizei. Gestern hat ihn die 35. Strafkammer des Landgerichts zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe wegen Mordes und versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
Steffanie C. hatte sich von Mahmut C. nach sechsjähriger Ehe getrennt. Die Mutter von zwei Kindern musste sterben, weil sie ihr eigenes Leben leben wollte. Das eint sie mit der 21-jährigen Semra U., der 32-jährigen Meyrem O. und der 23-jährigen Hatun S. Die vier Frauen mit sehr unterschiedlichen Biografien sind alle in den Wintermonaten 2004/05 von ihren Exehemännern - bei Hatun S. stehen die Brüder unter Verdacht - getötet worden. Dass die mutmaßlichen Täter in allen Fällen türkischer beziehungsweise kurdischer Herkunft sind, hat dazu geführt, dass plötzlich der Begriff "Ehrenmord" in aller Munde war. Die Publikationen einiger deutsch-türkischer Autorinnen taten ein Übriges, um die Debatte über Zwangsverheiratung und das Gefangensein türkischer junger Migrantinnen im engen Ehrenkodex ihrer Familien zu befördern.
Negative Begleiterscheinung der Diskussion ist allerdings, dass jede Bluttat im türkischen Milieu sofort unter den Generalverdacht gestellt wird, ein "Ehrenmord" zu sein. Ein Mord also, bei dem der oder die Täter muslimischen Glaubens von in bestimmten Kulturkreisen vorherrschenden traditionellen Wertvorstellungen geleitet waren. Wertvorstellungen, bei denen der Mann seine Ehre über das normengerechte Verhalten der weiblichen Familienmitglieder definiert.
Auch der Mordfall Steffanie C. ist von der Öffentlichkeit als Ehrenmord eingestuft worden. Der Grund: Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft gegen Mahmut C. Darin heißt es wörtlich: "Der Angeklagte sah seine Ehefrau, die sich von ihm getrennt hatte, als sein Eigentum an und wollte sich an ihr aus verletzter Ehre rächen. Auch gegenüber der Schwiegermutter ging es ihm darum, Rache zu nehmen, da er ihr die Verantwortung für die Trennung zuschrieb."
Der mehrtägige Prozess gegen Mahmut C. hat die Annahme eines Ehrenmordes im klassischen Sinne allerdings nicht bestätigt. "Das war eine Beziehungstat, wie sie auch Deutsche gegen Deutsche verüben", so der Vorsitzende Richter Ralph Ehestädt gestern nach der Urteilsverkündung.
"Dass Männer die von der Frau ausgehende Trennung nicht akzeptieren ist kein kulturelles, sondern ein patriarchales Problem", sagt Irma Leisle, Leiterin der Berliner Initiative gegen Gewalt gegen Frauen (BiG). Pro Jahr gehen bei BiG rund 6.000 Anrufe ein. Die Polizei verbucht jährlich sogar rund 10.000 ihrer Einsätze unter dem Stichwort häusliche Gewalt. Todesopfer gibt es zum Glück äußerst selten. Trotzdem: 25 Prozent aller Frauen erfahren häusliche Gewalt. "Man braucht nur mal in der U-Bahn durchzählen", empfiehlt Leisle. "Das ist jede vierte Frau." Das Problem werde gern als Unterschichtenphänomen abgetan oder bestimmten Ethnien zugeschrieben. Richtig sei: Von der Ärztin bis zur Sozialhilfeempfängerin - Gewalt gegen Frauen macht vor niemandem Halt.
Und es gibt noch eine Faustregel: In der Trennungsphase ist die Gefahr für die Frau am größten. Diese Erfahrung hat sich auch im Fall von Steffanie C. auf grausame Weise bestätigt: Die 17-Jährige ist mit einem Kind aus einer früheren Beziehung schwanger, als sie Mahmut C. 1998 kennen lernt. Ein Jahr später findet die Hochzeit statt. Steffanies Mutter, Karin K., ist gegen die Verbindung. Aber Steffi setzt ihren Kopf durch. 2000 kommt die gemeinsame Tochter Hatice zur Welt. Die finanziellen Verhältnisse der vierköpfigen Familie sind nicht üppig. Man lebt von ihrer Sozialhilfe und seinen bescheidenen Einkünften vom Bau. Mahmuts Spielsucht wird alsbald zum Problem. Es gibt Zeiten, da steht nicht mal was zum Essen auf dem Tisch. Er ist aggressiv gegen sie und die Kinder. Im Dezember 2002 flüchtet sie ins Frauenhaus, kehrt aber kurz vor Silvester zu ihm zurück. Sie streiten und versöhnen sich, immer wieder aufs Neue. Es ist ein ewiges Hin und Her. Steffanie sucht zunehmend Rat bei ihrer Mutter und einer Freundin. Die beiden Frauen sind für ihn ein rotes Tuch. Am 31. Juli 2004 zertrümmert er die Wohnungseinrichtung. Das ist die Zäsur.
Die zu Hilfe gerufene Polizei weist Mahmut C. aus der Wohnung. Beim Amtsgericht erwirkt Steffanie auf Grundlage des Gewaltschutzgesetzes gegen ihn ein Kontaktverbot. Soll heißen: Er darf sich ihr und den Kindern nicht weiter als 50 Meter nähern, sie nicht ansprechen, nicht anrufen. Diesmal will sie wirklich die Trennung. Er merkt das genau. Aber er hält sich nicht an die Auflagen. Taucht plötzlich aus dem Nichts auf der Straße auf, klettert auf das Baugerüst vor ihrem Haus, wartet auf dem Weg zur Grundschule, kreuzt im Flur des Bezirksamts ihren Weg. Und immer wieder droht er Steffanie vor Zeugen: Ich werde dich töten und deine Mutter und deine Freundin und vielleicht sogar die Kinder auch. Immer wieder wenden sich die Frauen an die Polizei. Aber die sagt, sie sei machtlos. "Bevor wir etwas tun können, muss einer praktisch erst ein Messer im Rücken haben", gibt einer der Beamten bei einem Einsatz bedauernd zu verstehen.
Während des Gerichtsverfahrens sagt Mahmut C. kein Wort. Aschfahl im Gesicht, tief in eine Nylonsportjacke verkrochen sitzt er neben seinem Dolmetscher. Erst unmittelbar vor der Urteilsverkündung bricht es stockend auf Türkisch aus ihm heraus: "Ich habe Steffi über alles geliebt. Ich schäme mich und entschuldige mich bei allen." Als der Richter das Urteil verliest, sackt er hemmungslos schluchzend in sich zusammen.
Nach allem, was der psychiatrische Gerichtssachverständige in dem Verfahren vorträgt, ist Mahmut C. ein denkbar einfacher, schlichter Mann. Geboren und aufgewachsen in Ostanatolien als der Älteste von neun Kindern eines Pistazienenbauern, der der Spielsucht verfallen ist und zu Hause ein gewalttätiges Regiment führt. Immer wieder muss er vor dem Vater flüchten, übernachtet im Ziegenstall. Nach fünf Klassen verlässt er die Schule. Von der Kinderlähmung hat er eine bleibende Behinderung am Bein zurückbehalten. Aber er ist durchsetzungsfähig und zäh. 1997 schlägt er sich über Zypern nach Deutschland durch. Sein Ziel ist Berlin. Hier hat er einen Cousin. Der Mann, der zu diesem Zeitpunkt mit Karin K. zusammenlebt, führt ihn in die Familie ein. So lernt Mahmut C. Steffanie kennen. Aber schon bald nach der Hochzeit zeigt sich: Die beiden leben in völlig verschiedenen Welten, können ihre Probleme nicht kommunizieren. Er ist nicht zur Selbstreflexion in der Lage, hat eine Schwarzweiß-Wahrnehmung. Dass sich die Frauen gegen ihn verbünden, macht ihn rasend. Die Machtverhältnisse stehen Kopf. Eigentlich ist er doch der Herr im Hause.
Die lebenslängliche Freiheitsstrafe für Mahmut C. begründete das Gericht so: Die Tat sei angekündigt gewesen, von Besitzdenken, Selbstsucht und Hassdenken geprägt, nach dem Motto: Wenn ich die Frau nicht haben kann, dann soll sie auch kein anderer haben. In dem Umstand, dass der Angeklagte in Ostanatolien groß geworden ist und einer anderen Wertvorstellung unterliegt, hatte die Strafkammer keinen Strafmilderungsgrund gesehen.
Die Grenzen dafür sind inzwischen sehr eng gesteckt, wie die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zeigt. Demnach hätte der Angeklagte so fest in seinen anatolischen Überzeugungen verhaftet sein müssen, dass er die Verwerflichkeit seines Handels nach hiesigen Normen nicht hätte erkennen können. Mahmut C. hatte dazu nichts dergleichen von sich gegeben. Das Wort Ehre ist in dem Verfahren nur ein einziges Mal gefallen - als ein Freund des Angeklagten in den Zeugenstand trat. Zu diesem hatte Mahmut C. nach der Tat gesagt: "Ich habe meine Ehre gerettet."
Und auch die Schweizer ... tztztz
Mann wegen Beziehungsangelegenheit niedergestochen Basel. AP/baz. Ein 20-jähriger Mann ist in Basel bei einem Streit niedergestochen worden. Ein 19-jähriger Türke erlitt zudem leichte Kopfverletzungen, wie die Basler Kantonspolizei mitteilte. Die Auseinandersetzung hatte sich bereits am vergangenen Montagabend ereignet. Gemäss bisherigen Erkenntnissen der Polizei wollten sich zwei Schweizer und ein Türke im Alter zwischen 19 und 20 Jahren wegen einer Beziehungsangelegenheit mit einem 20-jährigen Schweizer aussprechen.
Dabei eskalierte die Situation und ein 20-jähriger Schweizer erlitt schwere Stichverletzungen in die Lunge. Er wurde in der Notfallstation des Basler Kantonsspitals notoperiert. Der 19-jährige Türke wurde mit einer Flasche niedergeschlagen und erlitt dabei leichte Kopfverletzungen. Der Tatverdächtige, ein 20-jähriger Schweizer, wurde festgenommen.
Quelle: ZDF
Blutzoll der Ehre "Terre des Femmes": Immer mehr "Ehrverbrechen" an Frauen in Deutschland Verbrechen gegen Frauen, die im Namen der Ehre begangen werden, nehmen nach Ansicht der Organisation "Terre des Femmes" auch in Deutschland zu. Viele Migrantinnen forderten vor dem Hintergrund der derzeitigen Islam-Debatte mehr Freiheiten für sich, sagte "Terre"-Geschäftsführerin Christa Stolle anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen. Da sie sich nicht gemäß der Tradition verhielten und so "die Ehre des Mannes" verletzten, schraube sich die Spirale der Gewalt immer höher.
Im Namen der Ehre - geschlagen und missbraucht Muslimische Frauen in Deutschland
Hanife Gashi kommt jeden Tag auf den kleinen Dorffriedhof bei Tübingen, an das Grab ihrer ältesten Tochter. Manchmal nach der Arbeit, manchmal mitten in der Nacht, wenn sie mal wieder nicht schlafen kann. Wenn Trauer, Wut und Angst ihr die Kehle zuschnüren. Hanifes Tochter Ulerika starb am 14. März 2003, im Alter von 16 Jahren. Umgebracht vom eigenen Vater, erwürgt im Keller des Hauses, weil sie einen Freund hatte. Spaziergänger fanden den Leichnam der jungen Albanerin später in einem Baggersee bei Tübingen. Ein Ehrenmord mitten in Deutschland.
Beratungsstellen überfordert
Der Fall ist nach Angaben der Menschenrechtsorganisation "Terre des Femmes" nur einer von vielen. Zahlreiche Frauen aus muslimischen Migrantenfamilien wenden sich in Deutschland jährlich an Hilfstelefone und Frauenhäuser, um sich vor den Männern ihrer Familie in Sicherheit zu bringen. Doch manche schaffen diesen Schritt nicht und werden zum Opfer. Manche müssen sogar mit dem Leben bezahlen. Offizielle Zahlen für Deutschland gibt es nicht, 5000 sollen es laut UNO jährlich weltweit sein.
Nach Angaben von Christa Stolle sind die "Terre des Femmes"-Beratungsstellen in Deutschland mittlerweile durch die zahlreichen Anfragen Hilfe suchender Migrantinnen "maßlos überfordert". Ausländische Frauen seien von Gewalt häufig schlimmer betroffen als deutsche Frauen, da sie oft kein soziales Netz von Freundinnen und Arbeitskollegen hätten, sagte Stolle. Die Bundesregierung müsse endlich Untersuchungen zu den Menschenrechtsverletzungen an Frauen in Auftrag geben. Ohne eine genaue Vorstellung vom Ausmaß dieser Verbrechen könne "Terre des Femmes" nicht angemessen reagieren.
Zuhause in Angst
Auslöser für die Menschenrechtsver-letzungen sind traditionelle Auslegungen des Islam. In Ländern wie Pakistan, Jordanien und der Türkei ist die Ehre eines Mannes abhängig von einem "ehrbaren" Verhalten seiner weiblichen Familienangehörigen. Verstoßen sie dagegen, kleiden sich modern, verlieben sich und haben Geschlechtsverkehr vor der Ehe, ist der Mann entehrt. Und das kann nur durch Verstoßung, Verstümmelung oder Tötung gesühnt werden. Erst dann ist seine Ehre wiederhergestellt.
Wie im Fall der Familie Gashi sind oft Ehemänner, Väter oder Brüder die Täter. Sie unterdrücken, misshandeln und demütigen die Frauen. Wie "Terre des Femmes" beklagt, gehen sie dabei nicht selten straffrei aus. Unter Verweis auf den kulturellen Hintergrund milderte etwa das Essener Landgericht sein Urteil im Fall eines Libanesen. Der Mann soll nachweislich über Jahre hinweg seine Frau und die sieben Kinder aufs schwerste misshandelt haben. Verurteilt wurde er zu einem Jahr auf Bewährung wegen Körperverletzung und Nötigung. Oder der Fall vor dem Landgericht in Frankfurt. Ein junger Türke hatte seine Frau erstochen, weil sie sich von ihm scheiden lassen wollte.
Das Urteil lautete auf Totschlag. Drohungen sogar aus der Haft
Hanife Gashi hat indes Glück gehabt. Vor einem Jahr, im Dezember 2003, wurde ihr Ehemann Latif Z. wegen vorsätzlichen Mordes an seiner Tochter zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Tübinger Gericht ließ keine mildernden Umstände gelten. Seitdem leben Hanife und ihre anderen drei Töchter körperlich unversehrt. Doch die Kosovarin ist weiterhin seelich belastet. Nicht nur, weil der Ehemann Drohungen aus der Haft geschickt hat, sondern weil sich die gelernte Altenpflegerin Vorwürfe macht. Wer trägt welche Schuld? Hätte der Mord an Ulerika verhindert werden können?
Das ZDF hat Hanife Gashi acht Monate lang begleitet. Acht Monate zwischen Medienkontakten und Polizeischutz, zwischen reden und schweigen, zwischen öffentlichem Mut und privater Angst. Gesprochen hat sie über die Zwangsheirat, die gescheiterte Ehe, die Gewalt, die sie und die Kinder jahrelang erduldet haben. Sie kennt die Zerrissenheit der Frauen und will damit, gemeinsam mit der Menschenrechtsorganisation "Terre des Femmes", an die Öffentlichkeit. Sie hat verstanden, dass es viele Ulerikas in Deutschland gibt.
Tat: Mord von eigener Familie in Auftrag gegeben?
Die 21-jährige wurde von ihrem 20-jährigen Bruder auf offener Straße niedergestochen. Die Mutter von Fadia H. weint, als sie von ihrer toten Tochter spricht: "Meine Familie wollte die Leiche nicht, die haben gesagt, das ist schmutzige Leiche." Fadia bekam nicht mal ein würdiges Begräbnis, sie hatte die Ehre ihrer Familie befleckt. Hintergrund: die 21-jährige Studentin hatte einen deutschen Freund und wollte keinen heiraten aus ihrer Glaubensgemeinschaft. Laut Polizeisprecher "schien dadurch die Familienehre in Gefahr".
Mein Kommentar: Ich habe gestern einen Bericht im ZDF zu einem ähnlichen Fall gesehen. Es war erschütternd, wie türkische Mitmenschen hier in Deutschland solche "ehrenhafte" Morde an Verwandten - es sind immer Frauen - tolerieren. Das "Problem" hängt - so vermute ich - damit zusammen, dass türkische Frauen im eigenen Land so gut wie keine Rechte besitzen und in Deutschland versuchen frei zu leben - so wie jede andere Frau auch. Es mag zutreffen, dass es kulturelle Unterschiede zwischen Deutschland und der Türkei gibt. Auf der anderen Seite will ja gerade die Türkei der EU angehören. Ein Beitritt zur EU setzt aber vor allem eine demokratisch geführte Regierung voraus und damit auch eine rechtliche Gleichbehandlung aller Menschen im Land - unabhängig ob Frau, Mann, Religionszugehörigkeit oder Völkergruppe (z. B. Kurden). Ich selber war schon häufiger in der Türkei in Urlaub und habe die Türken bisher als ein sehr freundliches Volk kennengelernt. Um so mehr bin ich erschüttert, über die Häufigkeit der Meldungen von solchen "Verbrechen im Namen der Ehre ...."
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