Shortern keinen Einhalt gebieten. Wenn Du in USA tradest kannst Du Deinem Broker das Verleihen zum Shorten untersagen. Schweigen gilt als Zustimmung zum Verleih.
Der Knackpunkt ist allerdings, dass der Broker, der die Aktien zum Shorten verleiht, gar nicht über diese Aktien verfügen muss. Er kann sie sich von einem anderen Broker leihen und hat dann 3 Tage Zeit, den Short zu covern. Der 2. Broker, von dem er die Aktien geliehen hat, muss selbst auch nicht über die Aktien verfügen. Broker Nr. 2 leiht sich die Aktien von Broker Nr. 3. Broker Nr. hat auch keine Verfügungsgewalt über die Aktien und leiht sich die Aktien im Extremfall von Broker Nr. 1 und jeder hat +3 Tage um den Short zu covern. Das grösste Problem hierbei, eine Aktie wird 4Fach oder gar 10Fach geshortet. Die Börsenausicht berät seit längerem, einiges zu ändern. Bis jetzt ohne Ergebnis. Wozu auch, verdient der Staat ja auf beiden Seiten und er verdient immer, egal ob die Aktie steigt oder fällt. Geniales System.
Um Dein Gewissen zu beruhigen setz Dich mit Deinem Broker in Verbindung und untersag ihm den Verleih Deiner Aktien. Wenn er einigermassen Rechtschaffen ist, wird er dies beherzigen.
Gruss TradeX
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