Bei Wertpapieren gilt das Fernabsatzgesetz nicht, wie man sich denken kann... (unten, rot)
Immerhin aber gilt es bei online abgeschlossenen Versicherungsverträgen, Kreditverträgen, Kontoeröffnungen u. a.
Quelle:
http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/fernabsatz-geldgeschaefte.htmVerbraucherrechte bei Geldgeschäfte: FernabsatzAm 8. Dezember 2004 ist das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen in Kraft getreten. Damit ist die Umsetzung der Fernabsatzrichtlinie für Finanzdienstleistungen abgeschlossen. Nunmehr gelten die §§ 312b ff. BGB auch für Fernabsatzverträge, die Finanzdienstleistungen zum Gegenstand haben. So besteht auch bei einem Versicherungsvertrag, der online oder am Telefon geschlossen wird, ein Widerrufsrecht für den Verbraucher.
Kreditvertrag, Bankkontoeröffnung, Versicherungsabschluss ... über Internet
Die Kreditvergabe über Internet oder der Abschluss einer Versicherung im Internet sind typische Beispiele für mehr Anlegerschutz beim Vertrieb von Finanzdienstleistungen, die unter das "Fernabsatzgesetz für Finanzdienstleistungen" fallen. Die Vermittlung von Kredit, Versicherung oder einer Geldanlage per Telefon, Fax oder Internet ist für den Verbraucher jetzt weniger risikoreich. Anbieter von Versicherungen, Geldanlagen usw. sind verpflichtet, ihre Kunden vor dem Abschluss eines Vertrages umfassend zu informieren. Wer per Post oder Internet einen Vertrag über ein Geldgeschäft abschließt, hat jetzt analog zu den anderen Versandhandel- und Internetgeschäften ein Widerrufsrecht.
Der Verbraucher hat für den Zeitraum von 14 Tagen ein Widerrufsrecht und ein Rückgaberecht. Der Vertrag kann dann nicht mehr widerrufen werden, wenn er von beiden Seiten erfüllt ist und eine ausdrückliche Zustimmung vorliegt. Bei nicht vollständiger oder fehlerhafter Information durch den Anbieter kann der Verbraucher den Vertrag auch nach Ablauf der 14 Tage widerrufen.
Finanzdienstleistungen ohne Widerrufsrecht und RückgaberechtWertpapiere, Zertikate, Aktien und andere Papiere, die am Markt gehandelt werden und deren Wert Schwankungen unterliegt, sind vom Widerrufsrecht für Finanzgeschäfte ausgenommen. Es spielt hierbei keine Rolle, ob der Vertrag per Internet, Telefon oder Post geschlossen wurde.Kosten der Rücksendung
Die neuen Regelungen geben dem Verkäufer die Möglichkeit, dem Käufer die Kosten der Rücksendung vertraglich aufzuerlegen. Vor dem 8. Dezember 2004 musste der Käufer die Kosten für eine Rücksendung nur tragen, wenn der Wert der Bestellung bis zu 40,00 Euro betrug. Jetzt kann der Anbieter dem Kunden die Kosten für eine Rücksendung auch dann vertraglich auferlegen, wenn der Warenwert mehr als 40 EUR ausmacht. Voraussetzung ist natürlich, dass die gelieferte Ware auch der bestellten Ware entspricht. Wenn die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht, trägt wie bisher der Händler die Rücksendekosten. Anders als nach dem alten Recht kommt es für die Umlegung der Rücksendekosten nicht mehr auf den Bestellwert, sondern auf den Wert der zurückgesendeten Ware an.