"Das Wertpapierhandelsgesetz ( 15 WpHG) verpflichtet die Emittenten von börsennotierten Aktien zur unverzüglichen Veröffentlichung und Mitteilung konkreter Informationen über nicht öffentlich bekannte Umstände, die den Emittenten unmittelbar betreffen und die geeignet sind, im Falle ihres öffentlichen Bekanntwerdens den Börsenkurs erheblich zu beeinflussen (sog. Ad-hoc-Meldungen). Diese Pflicht zur sofortigen Veröffentlichung kursrelevanter Informationen soll ausschließen, dass Insider einen Wissensvorsprung durch Handel mit den Aktien zu ihrem Vorteil ausnutzen können."
Na dann schau mal nach, was bisher bereits zum Branchenbuch im Geschäftsbericht 2008 und im Bericht des ersten Quartals 2009 steht. Das Branchenbuch, die Nutzungsentgelte und die Entwicklung der Anmeldungen zu den Partnerpaketen sind öffentlich bekannte Umstände, sonst könnte ich sie ja nicht wissen. Dass du hier eine Ad-hoc-Pflicht für steigende Umsätze ableitest ist schon sehr abenteuerlich.
Du kannst das ja gerne dem Bafin melden, das machst du doch so gerne. Die wird es aber genauso vom Stuhl semmeln, wie mich gerade. Man möge es mir verzeihen, aber mich hat es ob der wilden Konstruktionen vor Lachen gerade vom Stuhl gesetzt.
Schönen Sonntag noch Gruß JG
|