"HSBC Trinkaus wird in der Lage sein, Ihnen eine 'Steuergutschrift' für Veräußerungsverluste bis zur Höhe der bereits im gleichen Kalenderjahr bei HSBC Trinkaus gezahlten Abgeltungssteuer auf Veräußerungsgewinne gutzuschreiben. Diese Gutschrift wird bereits am Tag nach dem Geschäft, durch das ein Veräußerungsverlust entstanden ist, erfolgen.
Wenn Sie z.B. am 5. Januar einen Veräußerungsgewinn von EUR 10.000 erzielen, werden unmittelbar durch die depotführende Bank, einheitlich in Deutschland, am darauf folgenden Tag EUR 2.500 Abgeltungssteuer (eventuelle Kirchensteuer unberücksichtigt) einbehalten. Erzielen Sie danach, z.B. am 12. Januar einen Veräußerungsverlust in Höhe von EUR 10.000 wird Ihnen HSBC Trinkaus, ebenfalls am auf das Geschäft folgenden Bankarbeitstag, EUR 2.500 (eventuelle Kirchensteuer unberücksichtigt) gutschreiben. Durch diese Gutschriften für Veräußerungsverluste bis zur Höhe der vorher bei HSBC Trinkaus auf Veräußerungsgewinne gezahlten Abgeltungssteuer wird für Sie der Liquiditätsabfluss durch die Abgeltungssteuer minimiert."
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