Vergnügenssteuer auf Sexspielzeuge? Nach bisher unbestätigten Informationen aus Berlin planen die Kultusminister der unionsregierten Bundesländer, einen Gesetzentwurf zur Erhebung einer zusätzlichen Vergnügenssteuer von vorerst 6 % auf ausgewählte Erotikartikel (EVgnStG) einzubringen: Ausgehend von den Erfahrungen bei der Einführung und Umsetzung des Dosenpfandes, sollen zunächst schwer recycelbare Waren, wie metallbesetzte Peitschen und andere Sado-Maso-Utensilien, mit dieser Abgabe belegt werden. Papier- und kunststoffgebundene Waren (bekannt als Pornohefte und -CD-s, Dildos,..) bleiben vorerst steuerfrei. Gummipuppen, auch bekannt als "Seemannsbräute", da zumeist nicht wieder rückgebbar, werden allerdings besteuert. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen diese zusätzlichen Aufwendungen jedoch steuerlich als Werbungskosten absetzbar sein. Allerdings wird der Steuerpflichtige wohl eine Bestätigung des Arbeitgebers (z.B. Motivationssteigerung auf mehrtägigen Dienstreisen,...) benötigen. Beamte können diese zusätzlichen Aufwendungen ohne weitere Prüfung pauschal über die Einsamkeits-Zulage geltend machen. Da diese Abgabe in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt, ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Aufgrund der knappen Kassen der Länder und Gemeinden gilt aber die Bestätigung durch die Koalition als sehr wahrscheinlich. Die Erotikindustrie hat entschiedenen Widerstand gegen diese neuerliche Abzocke der Bürger angekündigt!
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