Allerdings nicht ganz zu Ende gedacht, denn hier muss für die sozial Schwachen eine Härtefallregelung eingeführt werden: Gegebenenfalls springt der Staat unterstützend ein.
Die Prüfung der Bedürftigkeit erfolgt dabei durch die neu eingerichtete Bundeszipfelmützenunterstützungsbedarfsprüfbehörde, die nach erfolgter Bewilligung an die bezugsberechtigten Personen Zipfelmützengutscheine ausgibt, die bei zur Einlösung von Zipfelmützengutscheinen zertifizierten Fachgeschäften (Zertifikat wird durch die Zipfelmützenverkaufsprüfungskommisiion ausgegeben, Ländersache) zum Bezug von Zipfelmützen berechtigen.
Die zum Sozialausgleich und zur Verwaltung benötigten Mittel werden durch eine 10-% ige Kürzung beim Bafög und einer 20%-igen Erhöhung der Kindergartengebühren gegenfinanziert.
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