Deutsche Börse AG verschärft Geschäftsbedingungen für den Open Market - Sicherung des Listings durch Wertpapierprospekt möglich
Ab dem 14. Februar 2011 gilt, daß jedes Unternehmen, dessen Aktien am Open Market der Frankfurter Börse gehandelt werden, über einen Wertpapierprospekt oder Grundkapital von mindestens EUR 500'000 verfügen muss, welches in Aktien mit einem Mindestnominalwert von mindestens EUR 0.10 eingeteilt ist. Den Unternehmen wird eine angemessene Frist eingeräumt, diese Bedingungen zu erfüllen, also insbesondere einen Wertpapierprospekt zu erstellen und billigen zu lassen.
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